Bericht von der FBR-Sitzung am 15.6.11

Primäres Ziel der Fachbereichsratssitzung vom 15. Juni 2011 war es, die verschobenen Tagesordnungspunkte der vorherigen Sitzung des 1. Juni nachzuholen.

Das prekäre Schicksal der mündlichen Verteidigung im PuK-Master

Bereits der 2. Punkt „Mitteilungen“ versprach jedoch auch dieses Mal eine lange Sitzung. So war, neben einigen Bekanntmachungen durch das Dekanat und dem Bericht über das Einweihungsfest unserer neu gestalteten Bibliothek, auch der Master „Politische Kommunikation und Medien“, über den wir bereits berichteten, Thema. Dem Fachbereichsrat Politik- und Sozialwissenschaften lag in dieser Woche nun ein von Studierendenseite verfasster Alternativvorschlag der bereits verabschiedeten Neugestaltung der Studien- und Prüfungsordnung vor. Herrschte in der Sitzung Mitte Mai noch der Druck den Masterstudiengang in der verabschiedeten Form durchzuwinken, da er sonst im nächsten Semester mit seinen punktuellen Verbesserungen, wie Prüfungsentlastungen, nicht hätte studiert werden können, wollten wir uns jetzt die Zeit nehmen, um für den Erhalt einer fakultativen mündlichen Verteidigung der Abschlussarbeit einzutreten. Eine mögliche Änderung der Neuordnung, die sich bereits bei der Senatsverwaltung zur Bestätigung befindet, könnte dann zum nächsten Jahr in Kraft treten. Anstelle einer weiteren inhaltlichen Debatte, wurde sich vergangenen Mittwoch Morgen jedoch zunächst auf einen Modus der weiterführenden Diskussionen geeinigt. So geht der Änderungsvorschlag zunächst zurück in den Institutsrat der Publizistik- und Kommunikationswissenschaften, bevor er vermutlich in der übernächsten Sitzung des Fachbereichsrates weiter beraten wird. Ob die Studien- und Prüfungsordnung dann letztendlich in unserem Sinne geändert wird, ist derzeit jedoch leider schwer abzuschätzen.

„Aufwüchse“ durch doppelte Abiturjahrgänge und Aussetzung der Wehrpflicht

In Anknüpfung an den Besuch des Vizepräsidenten im Fachbereichsrat vor zwei Wochen, einigte sich der FBR des Weiteren unter diesem TO-Punkt darauf, dass am 29. Juni eine gemeinsame Strategie des Fachbereiches bezüglich des Umgangs mit den erhöhten Berwerber_innenzahlen, bedingt durch doppelte Abiturjahrgänge in einigen Bundesländern und der Aussetzung der Wehrpflicht, beschlossen werden soll. Bis dahin werden die Geschäftsführenden Direktro_innen beim Präsidium anfragen, wie viel Aufstockung der Studienplätze an den Instituten möglich sei. Mit diesem Thema wird auch die Problematik der Tutorien am OSI einher gehen. Es verspricht also eine spannende Sitzung zu werden, bei der sich zeigen wird, wie mit der von Tanja Börzel im Gespräch mit dem Vizepräsidenten Herr Bongardt postulierten „sozialen Verantwortlichkeit“ umgegangen werden wird. Sowohl eine sture Verweigerung der Erhöhung der Studienbeginner_innen, welche zu einem noch rasanteren Anstieg der viel zu hohen NC’s unseres Fachbereiches führt, als auch eine unüberlegte Kapazitätenerhöhung, durch welche sich das Betreuungsverhältnis weiter verschlechtert, können keine Lösung sein.

Pilotprojekt Lehrevaluation

Inhaltlicher Schwerpunkt der vergangenen Sitzung war jedoch die Verabschiedung des Pilotprojektes der Lehrevaluation (LEVA). Dieses ist Teil der Qualitätssicherung am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften der FU Berlin und eines von verschiedenen Befragungsinstrumenten, mit deren Hilfe Feedback zur Lehr- und Lernsituation eingeholt werden soll. Die Lehrevaluation konzentriert sich dabei primär auf das Lehrangebot, welches alle 4 Semester in einem unterschiedlichen Turnus in jedem Studiengang überprüft werden soll. Nach einer kurzen Einführung in die Entwicklung und die Ziele des Programms, welche aufgrund des Redebedarfs der Anwesenden im FBR nicht fertig ausgeführt wurde, konnten letzte Verbesserungsvorschläge eingebracht werden. Diese wurden im Anschluss abgestimmt und alle bestätigt. Herr Gerhards, der gleich eine ganze Reihe von Änderungen vorschlug, bestand darauf, dass in den zweiseitigen Fragebogen Items mit aufgenommen werden, die sowohl das Geschlecht (durch unser Einwirken mit den Antwortmöglichkeiten „männlich“, „weiblich“, „keine Angabe“) abfragen, als auch, ob es sich bei der Fragebogen ausfüllenden Person, um Austauschstudent_innen aus anderen Ländern handelt. Kontrovers diskutiert war Gerhards Bitte, doch eine Gesamtbewertung der Veranstaltungen wie der Dozierenden mit aufzunehmen, da, wie Ann-Kathrin Helfrich (Mitarbeiterin in dem Projekt LEVA) ausführte, einige Gesamtbewertungen in der Testphase des Projekts in keinem erkennbaren Zusammenhang mit den Einzelbewertungen der anderen Items gestanden hätten. Allein um diese Unklarheit zu vermeiden, sei diese Kategorie raus genommen worden. Ergebnis des Austausches war, dass sie in einigen Instituten in den Fragebögen wiederaufgenommen wird, handelt es sich doch bei der LEVA um ein Pilotprojekt, bei dem genau solche Dinge getestet werden können. Des Weiteren wurde die Bitte geäußert das Projekt an unsere Methodenprofessuren anzubinden, um die „methodische Kompetenz“ zu gewährleisten, wie es Gerhards formulierte. Auch wenn Ann-Kathrin Helfrich dies aus Datenschutzgründen problematisierte und vorschlug, das durch andere Fachbereiche abzudecken, werden wohl demnächst Professoren wie Ohr angefragt, sich an dem Projekt zu beteiligen, schließlich könne mensch ganz leicht die Angabe, um welche Lehrveranstaltung es sich handelt, anonymisieren, so einige Professor_innen.

Nochmal Gerhards…

Auch während des nicht öffentlichen Sitzungsteiles, auf deren Inhalt wir aus diesem Grund nicht eingehen werden, spielte Jürgen Gerhards eine zentrale Rolle. Nach einer geheimen (!!!) Abstimmung, in der Menschen aus den nicht durch die Professor_innen besetzten Statusgruppen, eine Wahl trafen, die ihm zu missfallen schien, wurden wir als Studierendenvertreter_innen gezwungen, uns für unser Abstimmungsverhalten, welches er diesem zuordnete, zu rechtfertigen. Der von ihm aufgebaute Druck nach einer freien, geheimen Wahl, sowie der Zwang sich vor dem gesamten Fachbereichsrat positionieren zu müssen, war äußerst unangebracht und entspricht nicht unserem Verständnis vom Sinn und Zweck einer geheimen Abstimmung. So sollte diese doch gerade den Schutz bieten, sich unabhängig vom Zwang bzw. Druck durch vermeintliche „Fraktionsmitglieder“ und deren Ansichten, eine eigene Meinung zu bilden. Wenn mensch sich außerdem nicht in der Lage sieht einen Sachverhalt zu beurteilen, sollte auch immer die Möglichkeit und das Recht bestehen, sich zu enthalten.

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