“Justice, so far, remains elusive.”

Gegen Daphne Caruana Galizia wurden 47 offene SLAPP-Klagen geführt, als sie am 16.10.2017 durch eine Autobombe ermordet wurde. Die maltesische Journalistin war eine der bekanntesten Ziele dieser Art der Einschüchterung in Europa (Ní Mhainín, 2020, S.65). SLAPPs (strategic lawsuit against public participation) sind missbräuchliche Gerichtsklagen, die mit dem Ziel geführt werden die Meinungsfreiheit in Angelegenheiten des öffentlichen Interesses einzuschränken (Borg-Barthel et al., 2021, S.5).

In einer demokratischen Gesellschaft ist die freie Meinungsäußerung ein Grundrecht und ein wesentlicher Bestandteil der Öffentlichkeit. Durch ihre zentrale Aufgabe, Informationen zu recherchieren, aufzubereiten und zugänglich zu machen, leisten Journalist*innen einen entscheidenden Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, fördern gesellschaftliche Debatten – und tragen so maßgeblich zur Herstellung von Öffentlichkeit bei (Egidy, 2025, S.1). Daraus ergibt sich eine große Notwendigkeit für Journalist*innen, öffentlich kommunizieren zu können. In den letzten Jahren zeigt sich hingegen eine Entwicklung der Einschüchterung von Journalist*innen durch SLAPP-Klagen. Diese werden “continued to be used as a tool to silence critical media and journalists throughout Europe” (Annual Report by the partner organisations to the Council of Europe Platform to Promote the Protection of Journalism and Safety of Journalists, 2022, S.18–19). 

Nach einem aktuellen Bericht der Coalition against SLAPPs in Europe (CASE) lässt sich europaweit ein Anstieg dokumentierter SLAPP-Fälle erkennen, während zusätzlich von einer großen Dunkelziffer ausgegangen wird (CASE, 2024, S.13-14). Dies zeigt eine wissenschaftliche Relevanz des Themas. Vor diesem Hintergrund soll in dieser Projektstudie folgende Forschungsfrage beantwortet werden: 


Welche Auswirkungen haben SLAPP-Klagen auf die Rolle von Journalist*innen im öffentlichen Diskurs?


Hierfür werden acht qualitative Leitfadeninterviews mit Betroffenen und Expert*innen durchgeführt. Basierend auf der Theorie wird die Forschungsfrage auf die drei Dimensionen Machtgefälle, staatliche/institutionelle Strukturen und Deliberation untersucht. Dazu wird zunächst auf den Begriff und auf die Theorie der deliberativen Öffentlichkeit nach Habermas eingegangen. Es folgt eine Aufführung des aktuellen Forschungsstandes in Deutschland, sowie eine Betrachtung der Anti-Slapp-Richtlinie der EU. Auf Basis der Interview-Transkripte erfolgt anschließend eine qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring (2015). Darauf basierend sollen gegebenenfalls Handlungsempfehlungen ausgearbeitet werden, um die Rahmenbedingungen für Betroffene von SLAPP-Klagen zu verbessern.

SLAPPs unterdrücken die Meinungsfreiheit und den öffentlichen Diskurs, indem sie Kritik mit juristischen Mitteln bekämpfen. Das steht im direkten Widerspruch zur deliberativen Demokratietheorie nach Habermas, in der die freie und gleiche Teilhabe an öffentlicher Kommunikation Voraussetzung für Legitimität ist. Habermas Werk „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ (1962) enthält wichtige Grundlagen, die für die spätere deliberative Demokratietheorie zentral sind. Besonders relevant sind dabei jene Kapitel, in denen Habermas die historische Entwicklung der Öffentlichkeit und ihre normative Struktur analysiert. 

Habermas beschreibt die Herausbildung einer bürgerlichen Öffentlichkeit, die sich durch rationale Diskussionen über öffentliche Belange auszeichnet. Idealerweise handelt es sich um eine Öffentlichkeit als Raum des herrschaftsfreien Diskurses (Habermas, 1962, S. 52). Im öffentlichen Diskurs dürfen auch „wirtschaftliche Abhängigkeiten […] im Prinzip nicht wirksam sein; Gesetze des Marktes sind ebenso suspendiert wie die des Staates“ (Habermas, 1962, S. 52). Laut Habermas soll die (politische) Öffentlichkeit durch öffentliche Meinung die Bedürfnisse der Gesellschaft an den Staat vermitteln (Habermas, 1962, S. 46). Anstelle von Kaffeehäusern und Salons, sind heute Massenmedien ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen und freien Meinungsäußerung und Meinungsbildung. Dazu zählen neben Print-, Audio-, und Online-Journalismus auch Nachrichtensendungen oder Talkshows. Auch die Digitalisierung der Medienwelt hat mit den Sozialen Medien einen großen Einfluss auf den klassischen Journalismus genommen. Neben dem Journalismus nehmen sie durch ihren “Plattformcharakter” (Habermas 2022, S. 44) auch Einfluss auf die Öffentlichkeit und gesellschaftliche Aushandlungsprozesse.  Habermas betont die Rolle von “Echo-Kammern” (Habermas 2022, S. 45) und Filterblasen (Habermas 2022, S. 62) für die digitale Öffentlichkeit und zeichnet ein eher negatives Bild der gesellschaftlichen Fragmentierung. Doch eine „Sphäre der Kritik an der öffentlichen Gewalt“ (Habermas, 1962, S. 69) kann nur gewährleistet werden, wenn niemand vom Diskurs ausgeschlossen wird und der freie Meinungsaustausch nicht eingeschränkt wird. 

Journalismus beschreibt die institutionelle Verankerung der bürgerlichen Öffentlichkeit. Durch SLAPPs wird diese immer wieder angegriffen. Es handelt sich um eine „Konfrontation von Autorität und Publizität“ (Habermas, 1962, S. 94). Die beteiligten Parteien stehen sich in einer „David gegen Goliath“ ähnelnden Machtkonstellation gegenüber. Die bürgerliche Öffentlichkeit soll sich laut Habermas im besten Fall selbst regulieren können (Habermas, 1962, S. 101), doch gegen SLAPPs sind Journalist*innen und kleine Redaktionen ohne ein großes Budget häufig machtlos. Zudem lebt die deliberative Demokratie und Politik nach Nitschke von Chancengleichheit, rationalen Standards im Diskurs und einem „Geltungsanspruch, demzufolge die Richtigkeit der jeweils genannten Gründe deshalb akzeptiert werden kann, weil sie sich im Pro- und Kontra der Debatte als die vernünftigsten Gründe manifestiert haben“ (Nitschke, 2020, S. 121). SLAPPs limitieren genau diese wichtigen Prinzipien einer demokratischen, liberalen Öffentlichkeit. Durch gezielte Klagen und Einschüchterungsversuche werden bestimmte Akteur*innen ausgeschlossen und durch „überwältigende ökonomische Erpressungsmacht“ (Brunkhorst, 2016, S. 133) blockiert.

In seinem Werk „Faktizität und Geltung“ (1992) führt Habermas sein Konzept der deliberativen Demokratietheorie weiter aus. Bürger*innen sollen zu einer forcierten Interaktion und Teilhabe motiviert werden (Nitschke, 2020, S. 121). Doch mit einem Anstieg der juristischen Angriffe auf den Journalismus und Aktivismus scheint die Demokratie als „öffentliches, kooperatives, egalitäres und inklusives Verfahren zur Lösung gesellschaftlicher Probleme“ (Brunkhorst, 2016, S. 123) unter Druck zu stehen. Ein öffentlicher Diskurs auf Augenhöhe, ohne Zwang, Manipulation oder struktureller Ungleichheit erfordert mehr Schutzmechanismen gegen SLAPP-Klagen. Denn auch politische Entscheidungen sind nur dann legitim, wenn sie aus einem offenen, inklusiven Diskurs hervorgehen, an dem alle Betroffenen teilnehmen oder repräsentiert sind. Macht, Geld oder Einfluss müssen zu Gunsten einer funktionierenden Demokratie in ihren Schranken gehalten werden, denn „die Herrschaft der Öffentlichkeit ist ihrer eigenen Idee zufolge eine Ordnung, in der sich Herrschaft überhaupt auflöst […]” (Habermas, 1962, S. 104). Eine Öffentlichkeit, von der bestimmte Gruppen, wie Journalist*innen, die zu einem spezifischen Thema berichten, ausgeschlossen wären, ist laut Habermas keine Öffentlichkeit (Habermas, 1962, S. 107). 
Aus diesem Grund ist es sinnvoll SLAPPs aus einer demokratietheoretischen Perspektive zu betrachten, um das Prinzip der „kritischen Publizität“ (Habermas, 1962, S. 171) zu verstehen und zu unterstützen.

“Legal actions that are threatened, initiated or pursued as a means of harassing or intimidating their target, and which seek to prevent, inhibit, restrict or penalise free expression on matters of public interest and the exercise of rights associated with public participation” (CASE, 2024, S. 7).

SLAPPs können als Werkzeug verstanden werden, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen (CASE, 2024, S.3). Obwohl es in der Wissenschaft noch keine  einheitliche Definition gibt (Bárd et al., 2020 S.14) können bereits in der juristischen Praxis gemeinsame Elemente identifiziert werden (Bárd et al., 2020 S.11). Dabei weist nicht jede Klage alle Bestandteile auf, aber alle Klagen weisen mehrere Elemente auf. Zu den identifizierten Merkmalen gehören: “Speaker”, öffentliches Interesse am Inhalt bzw. öffentliche Beteiligung, der chilling effect, die Absicht einzuschüchtern, das Machtungleichgewicht zwischen prozessführender Partei und “Speaker”, übertriebene Schadenersatzforderungen und unverhältnismäßige Forderungen (Bárd et al.2020 S.12). Chilling effect bezeichnet  die Auswirkung, dass über bestimmte Akteur*innen oder Themen mit einer Art vorauseilendem Gehorsam nicht mehr berichtet wird, da diese bereits SLAPPs angewendet haben und Journalist*innen davor zurückschrecken (Peltz & Haynert, 2025, S. 125)

Die bisherige Literatur in Europa zu SLAPP-Klagen lässt sich nach Wyss et al. (2024, S. 6) als “überschaubar” bezeichnen, besonders was die Auswirkungen dieser Klagen betrifft (Krüger et al., 2024, S.70). „Coalition Against SLAPPs in Europe“ (CASE) verzeichnet eine Zunahme von SLAPP-Klagen innerhalb der Europäischen Union (CASE, 2024 S.13). Mit 36,1% thematisieren die meisten Fälle Korruption, 16,3%  sind dem Bereich Umwelt zuzuordnen (CASE, 2024, S. 22). Die Studie zeigt auf, dass Journalist*innen am häufigsten betroffen sind, gefolgt von Medienunternehmen und Redakteur*innen (CASE, 2024, S. 18). Kläger*innen sind zu 45,2 % von Unternehmen und Geschäftsleute und zu 35.5 % von Politiker*innen (CASE, 2024, S. 20).

In Deutschland wurden von 2010 bis 2023 14 SLAPP-Klagen verzeichnet (CASE, 2024, S.15). In einer Befragung hingegen gab knapp die Hälfte der partizipierenden Journalist*innen an Erfahrung mit Einschüchterung gemacht zu haben, davon ca. 43 % mit SLAPP-Klagen (Egidy, 2025, S.45). Die meisten Einschüchterungsversuche treten demnach bei Recherchetätigkeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichungen in sozialen Medien und Demonstrationsteilnahmen auf (Egidy, 2025, S. 85). Dabei erfolgt die Einschüchterung nicht nur durch Klagen und Androhung von Klagen, sondern auch durch Kontaktaufnahmen, Forderung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen und dem Einschalten von Ermittlungsbehörden (Egidy, 2025, S. 86). Ein Drittel der Befragten gaben außerdem an durch SLAPPs von zukünftiger öffentlicher Berichterstattung abgeschreckt zu sein. Hier zeigt sich folglich der Chilling effect(Bárd et al. 2020, S. 4). Gleichzeitig werden finanzielle, zeitliche und personelle Ressourcen gebunden und so die Kapazitäten und damit auch die Berichterstattung eingeschränkt (Peltz & Haynert, 2025, S. 112). Das zeigt sich in einer Befragung von Lokaljournalist*innen aus Sachsen und Thüringen, welche teilweise berichten, bestimmte Themenfelder in der Berichterstattung zu vermeiden. Nicht aus Angst, sondern auf Grund des antizipierten Mehraufwandes, den sie durch Beschwerden und feindliche Reaktionen eintreten würde (Peltz & Haynert, 2025, S.44).

Auch eine vom Europäischen Parlament beauftragte Studie untersuchte die Kompatibilität möglicher Anti-SLAPP-Gesetze mit dem EU-Recht anhand internationaler Beispiele und empfiehlt eine EU-weite Richtlinie (Borg-Barthet et al., 2021, S. 14–17, 51). Am 11.04.2024 wird diese vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union beschlossen (Europäische Union, 2024, S. 1). Allen Mitgliedstaaten wird eine Frist bis zum 07.05.2026 für die Umsetzung vorgeschrieben, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen (Europäische Union, 2024, S.13). Auch die aktuelle Regierung befürwortet im Koalitionsvertrag eine zeitnahe Umsetzung der SLAPP-Richtlinie. Konkrete Umsetzungen in deutsches Recht stehen jedoch noch aus (CDU/CSU & SPD, 2025 S.88). Die Richtlinie soll besseren Schutz für Einzelpersonen und Organisationen über Landesgrenzen hinweg ermöglichen. So findet der Anwendungsbereich in Zivilverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug statt (Europäische Union, 2024, S.3). Durch eine Verfahrensgarantie soll eine frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen und eine Erstattung der Verfahrenskosten (Europäische Union, 2024, S.5), sowie Sanktionen gegen Parteien, welche die Klagen eingereicht haben, und zentrale Anlaufstellen für Betroffene (Europäische Union, 2024, S.7) ermöglichen. Des Weiteren wird eine Transparenz- und Informationspflicht hinsichtlich der Umsetzung aufgeführt. Weitere Unterstützungsmaßnahmen werden dem nationalen Recht überlassen (Europäische Union, 2024, S.13).

Kritiker*innen weisen jedoch darauf hin, dass die Vorgaben ausschließlich grenzüberschreitende Zivilverfahren betreffen, welche laut CASE von 2010 bis 2023 lediglich 9,4 % aller dokumentierten Fälle betrifft (CASE, 2024 S.17). Auch Egidy kritisiert (2025, S.37), dass nicht alle SLAPP-Konstellationen erfasst und die Maßnahmen nicht durchweg effektiv gestaltet sind. Des Weiteren wird ein großer Spielraum für Mitgliedsstaaten und nationale Gerichte bei der Begriffsdefinition und Umsetzung der Maßnahmen ungenutzte Regelungsansätze gelassen. So bezeichnet Egidy (2025, S.86) die EU-Richtlinies Mindeststandard und appeliert an die Gesetzgeber*innen die Richtlinie nicht nur umzusetzen, sondern auch Rechtslücken zu schließen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dazu sollen, um Schutzlücken zu schließen, die unionsrechtlich auf grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen beschränkten Schutzmaßnahmen gegen SLAPPs umfassend national reguliert werden. Außerdem sollen Verfahrensbeschleunigung und Sicherheitsleistung normiert und Erstattungsmöglichkeiten der angefallenen Kosten für Beklagte vorgesehen werden. Auch eine effektive Sanktionierung missbräuchlicher Gerichtsverfahren soll sichergestellt werden. Schließlich sind Begleitmaßnahmen wie die Stärkung der Judikative, eine umfassende empirische Begleitung und Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene erforderlich. (Egidy, 2025, S.86 – 88).

In dieser Forschungsarbeit soll der Fragestellung nachgegangen werden, welche Auswirkungen SLAPP-Klagen auf die Rolle von Journalist*innen im öffentlichen Diskurs haben. Der Bezug zur Berufsgruppe der freien und festangestellten Journalist*innen in Deutschland erschließt sich aus ihrer Bedeutung für die demokratische Grundordnung. 

Die Medien gelten als vierte Säule der Demokratie und übernehmen im öffentlichen Diskurs eine kontrollierende und vermittelnde Funktion (Kneuer, 2017, S.43-44). Medien bieten Raum für unterschiedliche Meinungen und fördern den demokratischen Diskurs, solange sie wirklich frei und unabhängig arbeiten können. Mit Blick auf Habermas deliberative Demokratietheorie, ist eine Untersuchung der Auswirkungen von SLAPP-Klagen auf Journalist*innen im öffentlichen Raum somit essentiell, um die Gefahren für einen freien, medialen Diskurs aufzudecken und die Folgen einzuschätzen. Basierend auf den erarbeitenden Merkmalen von SLAPP-Klagen wurden drei Forschungsannahmen aufgestellt, die es zu überprüfen gilt  (Bárd et al.2020 S.12).:

In Anlehnung an Habermas‘ Theorie der deliberativen Demokratie ist öffentlicher Diskurs zentral für die Meinungsbildung in einer funktionierenden Demokratie. SLAPPs wirken dem entgegen, indem sie kritische Stimmen durch juristische Mittel zum Schweigen bringen. Dabei bauen mächtige Akteur*innen ein Machtgefälle auf, das auf ökonomischer und psychischer Einschüchterung basiert, doch eigentlich ist „die Herrschaft der Öffentlichkeit ist ihrer eigenen Idee zufolge eine Ordnung, in der sich Herrschaft überhaupt auflöst (…)“ (Habermas 1962, S.104).

Viele der Betroffenen erfahren erst vom Begriff des SLAPPING, wenn sie es selbst durchleben müssen. In Deutschland existieren bislang nur vereinzelt rechtliche Schutzmaßnahmen oder Beratungsstellen, wie das No-SLAPP-Bündnis. Ohne systematische Unterstützung wird die deliberative Öffentlichkeit ungleich zugänglich. Es wird somit angenommen, dass die fehlenden Strukturen die Effektivität von SLAPPs begünstigen.

  • Je mehr Journalist*innen von SLAPPING betroffen sind, desto mehr Journalist*innen scheuen sich davor über kritische Themen zu berichten.
  • Je mehr SLAPPING vorkommt, desto mehr leidet der freie demokratische Austausch darunter.

Nach Habermas ist die öffentliche Deliberation nur dann wirksam, wenn Kommunikationsakteur*innen angstfrei und gleichberechtigt teilnehmen können, denn sie lebt von „formaler Chancengleichheit“ (Nitschke 2020, S. 121). SLAPPs erzeugen jedoch ein Klima der Einschüchterung. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Selbstzensur in Bezug auf bestimmte Themen langfristig die journalistische Arbeitsweise und den demokratischen Diskurs begrenzt. 

Die zentrale Methode der Projektstudie sind Leitfadeninterviews mit von SLAPP-Klagen betroffenen Journalist*innen sowie Expert*inneninterviews. In den Sozialwissenschaften gelten Leitfadeninterviews als eine verbreitete, differenzierte und methodologisch gut ausgearbeitete Methode, um qualitative Daten zu erheben (Helfferich, 2019, S. 669). Besondersim deutschsprachigen Raum gibt es bislang nur wenig Forschung zu SLAPP-Klagen und deren Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs, daher erweist sich diese Interviewform als besonders zielführend. Sie zeichnet sich durch Offenheit aus und eignet sich gut, um einen neuen Forschungsgegenstand zu erschließen (Helfferich, 2019, S. 670). Die Expert*inneninterviews dienen darüber hinaus der Wissensvermittlung auf Basis von Fakten- und Erfahrungswissen (Helfferich, 2019, S. 671). In dieser Projektstudie werden sie eingesetzt, um das Phänomen auf Meso- und Makroebene einzuschätzen und einen möglichen Handlungsbedarf gegenüber SLAPP-Klagen herauszuarbeiten.

Für die Durchführung der Interviews mit SLAPP-Betroffenen wird, basierend auf den aus der Theorie abgeleiteten Forschungs-Annahmen, ein Leitfaden erstellt. Nach einer kurzen Einleitung und der Klärung datenschutzrechtlicher Aspekte erhalten die Befragten vor dem inhaltlich relevanten Teil eine Eisbrecherfrage. Diese ist für die spätere Auswertung nicht von Interesse, dient jedoch dazu, die Interviewsituation aufzulockern und mögliche Hemmschwellen zu senken (Brosius et al., 2016, S. 101).

Darauf folgt ein erster Abschnitt, in dem die Befragten zu allgemeinen Informationen über ihren beruflichen Hintergrund befragt werden. Dazu zählen etwa, ob sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind, Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband oder in der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union sind oder fest in einer Redaktion angestellt sind. Diese Angaben sind für die Analyse des Umgangs mit SLAPP-Fällen relevant, da angenommen wird, dass Art und Umfang der Unterstützung von Betroffenen je nach genauer beruflicher Stellung variieren. Anschließend erfolgt eine Erzählaufforderung, bei der die Befragten gebeten werden, ihre eigenen SLAPP-Erfahrungen frei zu schildern. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Gedanken und Wahrnehmungen ohne inhaltliche Vorgaben zu teilen. So besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen der Studie möglichst viele neue und relevante Aspekte angesprochen werden (Helfferich, 2019, S. 676). Darauf aufbauend werden in einem zweiten Schritt gezielte Nachfragen gestellt, um Informationen zu erheben, die in der Erzählung nicht angesprochen wurden, aber für die Studie von Bedeutung sind (Helfferich, 2019, S. 676). Für diesen Teil der Nachfragen wurden die übergeordneten Forschungsannahmen in verschiedene Dimensionen unterteilt, aus denen konkrete Testfragen als Indikatoren entwickelt wurden (Brosius et al., 2016, S. 130–131).

Da das Ziel der Studie darin besteht, neue Handlungsvorschläge im Umgang mit SLAPP-Klagen zu entwickeln, werden die Befragten am Ende des Interviews zudem nach ihren Wünschen und Einschätzungen gefragt, in welchen Bereichen,Staat und Politik, Redaktionen oder öffentliche Wahrnehmung – noch Handlungsbedarf besteht.

Die Interviewbögen für Expert*innen beginnen ebenfalls mit einer Einleitung sowie der Klärung datenschutzrelevanter Aspekte. Im Unterschied zu den Leitfäden der Betroffenen sind sie stärker informationsorientiert und strukturierter aufgebaut (Helfferich, 2019, S. 682). Eine offene Erzählaufforderung entfällt, da der Fokus nicht auf persönlichen Erfahrungen, sondern auf fachlichen Einschätzungen liegt. Zudem sind die Leitfäden individuell auf die jeweilige Expert*innenrolle zugeschnitten. So wird beispielsweise der*die Expert*in der No-SLAPP-Anlaufstelle gezielt zu seiner*ihrer Einschätzung von SLAPPs als strukturellem Problem auf zivilgesellschaftlicher Ebene befragt. Weitere Themen sind die Wahrnehmung des Problems innerhalb von Organisationen, die Arbeit der Anlaufstelle sowie Bereiche, in denen aus zivilgesellschaftlicher Perspektive Handlungsbedarf besteht. Auch hier orientiert sich der Aufbau wieder an den aus den Forschungsannahmen hergeleiteten Dimensionen. 

Die Ziehung der Stichprobe erfolgt nach einer bewussten Auswahl. Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass wenige Einzelfälle bestimmter Merkmale im Detail untersucht werden können (Brosius et al., 2016, S.72). Repräsentativität und Rückschlüsse auf eine Grundgesamtheit werden vernachlässigt (Brosius et al., 2016, S.72). In dieser Studie wird sich auf die Merkmale Journalist*in und SLAPP-Betroffenheit fokussiert. Die Interviewanfrage für die Leitfadeninterviews erfolgt über den E-Mail-Verteiler der No-SLAPP-Anlaufstelle an betroffene Journalist*innen. Basierend auf den Rückmeldungen bilden vier Personen die finale Stichprobe der Betroffenen-Interviews. Dabei wird beachtet, dass die Journalist*innen sich in weiteren Merkmalen zum Berufsstand (frei/fest, hauptberuflich/ehrenamtlich) und im Geschlecht unterscheiden. Die finale Stichprobe setzt sich aus einer festangestellten Journalistin, einer spendenbasierten Lokalredaktion (B4), einer freien Wissenschaftsjournalistin (B2), einem ehrenamtlichen Bürgerjournalisten (B3) und einem ausgebildeten, nebenberuflichen Journalisten (B1) zusammen. Anzumerken ist, dass es auf die Interviewanfrage wenig Rückmeldungen gab und wenige Betroffene bereit sind, über ihre eigenen Fälle zu berichten. Die Expert*innen setzen sich aus einer Person der No-SLAPP-Anlaufstelle (E1), einem Justiziar und Ressortleiter eines Medienhauses (E2, E3), einem Juristen mit dem Themenschwerpunkt zu SLAPP-Klagen (E4) und einer Person des DJVs (E5) zusammen. Bei dieser Auswahl wird bewusst darauf geachtet, dass Expert*innen aus einer unterschiedlichen beruflichen Perspektive interviewt werden. 

Vor der Durchführung der Interviews fand eine Interviewerschulung statt, indem explizit auf mögliche Interviewereffekte hingewiesen wurde. So konnte bestmöglich sichergestellt werden, dass die Interviewer*innen sich um ein einheitliches Verhalten bemühen und versuchen, sich den Befragten neutral gegenüber zu verhalten. Auch aufgrund der Form des Leitfadeninterviews wird besonders darauf geachtet, dass die Interviewten nur in Ausnahmen und bei großen Abschweifungen im Redefluss unterbrochen werden und die Antworten nicht durch die Form der Fragestellung gelenkt wird (Brosius et al., 2016, S.124). Die Interviews wurden im Zeitraum vom 02.06.2025 – 24.06.2025 online oder vor Ort geführt. Die einzelnen Interviews waren auf die Dauer von einer Stunde angesetzt und blieben größtenteils in dem zeitlichen Rahmen mit kleinen Abweichungen. 

Transkript der Interviews

Nach der Durchführung aller Interviews wurden diese mithilfe einer KI transkribiert und anschließend von den Interviewerinnen manuell überprüft und korrigiert. Die Auswertung erfolgte mithilfe der Software MAXQDA auf Grundlage einer qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015). Zunächst wurden die einzelnen Aussagen den bereits im Leitfaden definierten Dimensionen allgemeine InformationenMachtungleichgewichtbisherige HilfsstrukturenEinschränkung der Deliberation und Handlungsbedarf zugeordnet. Mehrfachzuordnungen waren dabei möglich. Im nächsten Schritt wurden die Aussagen in verschiedene Ausprägungen zusammengefasst und im Rahmen einer Kontextanalyse unter Einbezug theoretischer Grundlagen, der Expert*inneninterviews sowie des bisherigen Forschungsstands ausgewertet (Mayring, 2015, S. 43). Vor der finalen Auswertung wurde ein Reliabilitätstest zur Prüfung der Intercoder-Reliabilität durchgeführt – ein zentrales Gütekriterium auch bei qualitativen Inhaltsanalysen (Mayring, 2015, S. 53–54). Hierfür codierten alle Codierer*innen dasselbe Transkript, um ein einheitliches und trennscharfes Verständnis der Zuordnung der einzelnen Aussagen zu den verschiedenen Dimensionen sicherzustellen. Alle Kategorien erreichten Werte zwischen 0,7 und 0,8, sodass anschließend mit der endgültigen Auswertung begonnen werden konnte.

SLAPPING ist ein Begriff, den viele Betroffene erst kennenlernen, wenn sie selbst Opfer von einer unverhältnismäßigen Klage werden. Auch die Befragten dieser Studie konnten diese Form der Einschüchterung erst nach ihren eigenen Erfahrungen benennen (B1; B3; B4). Auch “die breite Öffentlichkeit wird das Phänomen wahrscheinlich noch nicht kennen“, stellt der Experte der No-SLAPP-Anlaufstelle fest (E1). Innerhalb ihres Medienhauses ist SLAPP laut E2 und E3 kein gängiger Begriff. Das aus der USA-stammende Phänomen gewinnt gerade erst an Relevanz und Bekanntheit,  was nach einer Einschätzung einer Betroffenen und einem Experten in den Interviews maßgeblich mit dem Erstarken von rechten Positionen und dem Aufstieg der AfD in Verbindung steht (B4; E4). In Deutschland mangelt es noch an konkreten Zahlen (E4), weswegen von einer hohen Dunkelziffer von SLAPP-Fällen auszugehen ist (E1).

Die in dieser Studie befragten Expert*innen sehen besonders eine Relevanz darin, die Entwicklung anzuerkennen und über das strukturelle Problem aufzuklären (E1; E4; E5). Demgegenüber steht die Einschätzung von E2, dass es nach aktueller juristischer Definition in Deutschland keine SLAPP-Klagen gibt. Diese Äußerung steht konträr zu den Auffassungen anderer Expert*innen der Befragung, sowie zum Forschungsstand. Dadurch wird verdeutlicht, dass es im juristischen Bereich noch kein einheitliches Verständnis von SLAPP-Klagen gibt und eine Notwendigkeit einer klaren Definition besteht.

Im Kontext von SLAPP-Klagen manifestieren sich asymmetrische Machtdynamiken als ein zentrales Merkmal, das die Ungleichheit zwischen den Parteien verstärkt. Diese Dynamiken werden nicht nur durch einen generellen Machtunterschied definiert, sondern durch spezifische Formen der Machtdemonstration aktiv verstärkt (Bárd et al.2020 S.12). Dazu zählen finanzieller und psychischer Druck durch systematische Einschüchterung und die Konstruktion von Gegen-Erzählungen und Narrativen.

Ein wesentlicher Aspekt der Machtausübung ist der finanzielle Druck, bei dem die klagende Partei ihre überlegenen finanziellen Ressourcen nutzt, um die beklagte Partei durch hohe Verfahrenskosten und einen immensen Zeitaufwand zu belasten, da „Zeit auch Geld ist“. Alle Betroffenen berichten von hohen Streitwerten, Klagen und Abmahnungen, mit denen sie in kurzen Zeitabständen konfrontiert wurden. B1 berichtet als betroffene Person hierzu: 

Spezialisierte Kanzleien, sowohl für Kläger*innen und Betroffene, sind teuer und selbstständige Journalist*innen können sich das oft nicht leisten. Laut dem Experten der Anlaufstelle trifft es allerdings häufig genau diese Gruppe (E1). Finanzielle Einschüchterung wirkt besonders gut bei Berufseinsteiger:innen, denn neben finanziellen Mitteln fehlt es auch an Erfahrungen und Selbstsicherheit (E1). Parallel dazu wird systematische Einschüchterung eingesetzt, um psychischen Druck auf die Betroffenen auszuüben und sie in einen Zustand der Angst und des Kontrollverlustes zu versetzen. B1 spricht von einer konstruierten „Drohkulisse“, die durch das Durchleuchten seiner Person auf Social Media und seinem privaten Leben verstärkt wurde (B1). Dabei geht es nicht nur um Einschüchterung, sondern auch darum, die Betroffenen „beschäftigt“ zu halten (B3; B4). Es kostet viel Zeit, sich mit den juristischen Aspekten einer SLAPP-Klage auseinanderzusetzen, vor allem, wenn keine Unterstützung einer Rechtsabteilung vorhanden ist (B3). Knappe Fristen verursachen zusätzlichen Stress und bewirken das Gefühl einer Handlungsohnmacht (B1).

Des Weiteren spielen die Konstruktion von Gegen-Erzählungen und Narrativen eine entscheidende Rolle, oft in Form einer Täter-Opfer-Umkehr. Soziale Medien werden dabei als primäres Instrument genutzt, um diese Narrative zu verbreiten und eine Eskalation herbeizuführen oder damit zu drohen, was das Gefühl des Kontrollverlustes auf Seiten der Betroffenen verstärkt (Habermas 2022, S. 44-45). Spezielle Anwaltskanzleien und „Litigation PR“ werden hierbei als Werkzeuge eingesetzt. B2 berichtet davon wie falsche Informationen über sie auf Social Media verbreitet wurden und es, auf Grund der hohen Follower*innenzahl der Gegenseite, kaum eine Chance gab Dinge richtig darzustellen und zu korrigieren (B2). Die Community der Gegenseite wurde nicht nur in der Kommentarspalte unter den Postsinstrumentalisiert. B2 berichtet außerdem von Sensationalisierung auf Instagram, die vor allem in Videos über sie reproduziert wurde: „In diesen Videos wurde viel mit Strohmann-Argumenten gearbeitet. Mein Name wurde lächerlich gemacht, mir wurde meine Expertise abgesprochen (B2). Die klassische Täter-Opfer-Umkehr und Ruf-Mord-Kampagnen nutzen die Öffentlichkeit aus und denunzieren die Betroffenen (E2; E3). Es gehe darum, sein eigenes Image aufzupolieren (E2; E3). Schließlich kennzeichnet sich die asymmetrische Machtdynamik durch das gezielte Suchen eines „David gegen Goliath“-Szenarios, bei dem sich die klagende Partei bewusst ein schwächeres Gegenüber aussucht. Der Vertreter der No-SLAPP-Anlaufstelle erklärt, dass „da wo es eine kritische Berichterstattung gibt, meistens Menschen mit einer großen Reichweite oder öffentlichen Relevanz stehen“ (E1). Hier sei ein besserer Schutz durch die Medienhäuser unabdingbar.

Nach Habermas werden durch SLAPP-Klagen grundlegende Voraussetzungen für Demokratie und deren Legitimität bedroht, da sie die freie und gleiche Teilhabe am Diskurs einschränken (Habermas, 1962, S. 107). Die massive Einschüchterung, die Betroffene erleben, führt dazu, dass sie Angst haben, sich weiter in den öffentlichen Diskurs einzubringen oder sich ganz zurückzuziehen. Zudem wird die Selbstregulierung der Öffentlichkeit durch Machtasymmetrie gestört, wobei die ökonomische Erpressungsmacht als wichtigstes Merkmal von SLAPPs identifiziert wird. Ein Diskurs ohne Zwang und Kontrolle ist nicht mehr gegeben, und es entstehen zu ausgeprägte Herrschafts- und Autoritätsstrukturen. Die neue EU-Richtlinie zielt darauf ab, dieses Machtgefälle zu verringern und die von Habermas kritisierten Aspekte zu adressieren. Durch eine Verfahrensgarantie soll eine frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen ermöglicht werden, was den finanziellen Druck auf die Beklagten reduziert und die „ökonomische Erpressungsmacht“ schwächt (EU Richtlinie, S.5). Die Erstattung der Verfahrenskosten und die Möglichkeit von Sanktionen gegen Parteien, welche die Klagen eingereicht haben, tragen dazu bei, die systematische Einschüchterung zu minimieren und einen Diskurs ohne Zwang und Kontrolle zu fördern (EU Richtlinie, S.5, S.7). Darüber hinaus sollen zentrale Anlaufstellen für Betroffene Unterstützung bieten, um den psychischen Druck zu lindern (EU Richtlinie, S.7). Die Transparenz- und Informationspflicht hinsichtlich der Umsetzung (EU Richtlinie, S.13) kann zudem helfen, manipulative Narrative aufzudecken. Diese Maßnahmen stärken die Position der Betroffenen und arbeiten den Herrschafts- und Autoritätsstrukturen entgegen, die durch SLAPP-Klagen etabliert werden, um eine freiere und gleiche Teilhabe am öffentlichen Diskurs wiederherzustellen.

Abgeleitet vom Forschungsstand wurde die Annahme (2) aufgestellt, dass es zu wenig Hilfsangebote für Journalist*innen gibt. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der Interviews. E2 geht davon aus, dass die Einführung der EU-Richtlinie keine Auswirkungen auf seine berufliche Praxis haben wird. E4 hingegen begrüßt die Einführung, schließt sich allerdings in zentralen Punkten der im theoretischen Teil dargelegten Kritik an. So bewertet er die Beschränkung auf grenzüberschreitende Verfahren als Defizit. Weiterhin weist er darauf hin, dass in dem Verlauf vom Erstentwurf bis zur verabschiedeten Fassung, die Richtlinie in zentralen Punkten abgeschwächt und so nicht ausreichend ist. Zum Beispiel wurde ein Vorverfahren rausgekürzt, welches es ermöglicht hätte, als SLAPP-Klagen identifizierte Fälle direkt abzuweisen. Die Begriffsdefinition sieht er als unscharf an (E4). 

Alle Betroffenen berichten von einer medialen Öffentlichkeit und somit einer Berichterstattung zu ihrem SLAPP-Fall (B3; B1; B2; B4). Sie erfuhren Solidarität (B4) und Unterstützungen durch Follower*innen in den Sozialen Medien (B2) oder durch Spenden für den gerichtlichen Prozess (B3; B4). Trotzdem berichtet der Experte des DJVs von einer zu geringen öffentlichen Awareness (E5). Formale staatliche Unterstützung lässt sich  nur bei einem der Betroffenen feststellen (B3). Hier fehlt eine staatliche Anlaufstelle, die eigentlich jedes EU-Land benennen müsste (E1). Der Vertreter der No-SLAPP-Anlaufstelle warnt davor, von der Zivilgesellschaft zu erwarten, staatliche Aufgaben zu kompensieren (E1). Doch aufgrund fehlender staatlicher Angebote wenden sich Betroffene an zivilgesellschaftliche Unterstützungsangebote wie Reporter ohne Grenzen, HateAid und den DJV oder an die No-SLAPP-Anlaufstelle (B1; B2; B4). Mitglieder beim DJV  und der Deutschen Journalisten Union (DJU) von ver.di haben einen Anspruch auf Rechtsschutz, doch zum Zeitpunkt der SLAPP-Fälle war nur B2 Mitglied beim DJV, B4 ist durch diese Erfahrung ver.di beigetreten (B4). Teilzeit- und Bürgerjournalist*innen können allerdings keine Mitglieder werden und somit von den Verbänden nicht unterstützt werden. Auch erfuhren nur einige der interviewten Journalist*innen redaktionelle Unterstützung (B3). Freie Journalist*innen können sich nicht immer auf die Unterstützung ihrer Arbeitgeber*innen verlassen (B2). Dies ist abhängig vom Medienhaus. E2 und E3 versichern, dass bei ihnen  Fälle von freien Mitarbeiter*innen ebenfalls übernommen werden (E2/E3). Dabei variieren die Unterstützungsmaßnahmen. Sie reichen von juristischer Beratung, über finanzielle Unterstützung (B1) zu gemeinsamen Gesprächen (B4,). Allerdings zeigt sich häufig ein Zeitproblem und mangelnde Kapazitäten von Redaktionen und Kolleg*innen zur Auseinandersetzung (B1; E2/3).

Die Unterstützung des privaten Umfelds ist ebenfalls ein wichtiger Faktor (B1; E1). Hier erfahren die Betroffenen überwiegend Solidarität (B4; B3), auch über den engsten Familien und Freund*innenkreis hinaus (B3). Es wird berichtet, dass das direkte Umfeld den Betroffenen schnell die Belastung durch die Klage angemerkt hat (B4; B2). Trotz der überwiegenden Unterstützung wird in einem Fall davon berichtet, dass private Beziehungen unter dem enormen Druck gelitten haben (B3).

Auf Grundlage des aktuellen Forschungsstandes wird die Annahme gestellt, dass SLAPP-Klagen Journalist*innen einschüchtern, deren Arbeitsweise beeinflussen und zu einer Einschränkung ihrer freien Berichterstattung führen. In der vorliegenden Studie berichten die Befragten, dass sie sich bereits vor der Klageerhebung als resilient gegenüber ungerechtfertigter Kritik eingeschätzt hätten (B1; B2) und in einzelnen Fällen juristisch sensible Themen zur rechtlichen Prüfung an Anwält*innen weitergegeben haben (B4).

Gleichwohl hatten die SLAPP-Klagen erhebliche Auswirkungen auf das private und berufliche Leben der Betroffenen. Alle berichteten von Schlafproblemen (B1; B2; B3; B4). „Dann ist es abends der letzte Gedanke und morgens der erste.“ (B1). Besonders der Bürgerjournalist schildert das Gefühl permanenter Überwachung und beschreibt seine Verunsicherung beim Öffnen des Briefkastens oder beim Erhalt anonymer Anrufe (B3). Auch die freie Journalistin hebt hervor, dass sie die Klage psychisch stark belastet habe, da zusätzlich der Versuch unternommen worden sei, sie in sozialen Medien zu diffamieren (B2). Darüber hinaus gaben alle Befragten an, dass die juristischen Auseinandersetzungen erhebliche Zeitressourcen beansprucht hätten (B1; B2; B3; B4).

Rückblickend berichten alle Befragten, dass die SLAPP-Klagen zu einer Veränderung ihres beruflichen Handelns geführt haben. Eine Person stellte die Berichterstattung über ein bestimmtes Thema vollständig ein (B1). Andere suchten sich anwaltliche Unterstützung, um sich bei kritischen Themen beraten zu lassen (B1; B3; B2). Zudem gaben alle an, in ihrer Arbeit noch vorsichtiger geworden zu sein, da die möglichen Konsequenzen ihrer Berichterstattung stärker ins Bewusstsein gerückt seien (B1; B2; B3; B4). Die Klagen wirken somit bis in das Unterbewusstsein der Betroffenen fort; eine Person beschreibt beispielsweise das Gefühl einer „Schere im Kopf“ (B3). Auch der Experte des DJV spricht in dem gemeinsamen Interview von der „Schere im Kopf“ und vermutet, dass Journalist*innen durch die Klagen dazu tendieren, über bestimmte Themen nicht mehr zu berichten (E5).

Trotz dieser Belastungen berichten die Journalist*innen jedoch auch von einer gestärkten Resilienz, die sich in einer „Jetzt erst recht“-Haltung manifestiert (B1: B2: B3; B4). Diese wird unter anderem durch juristische Erfolge gefördert, die ein Gefühl der Wehrhaftigkeit vermitteln. Unterstützend wirkt zudem das Bewusstsein, dass SLAPP-Klagen Teil einer systematischen Strategie sind, die auf die Einschüchterung von Journalistinnen abzielen (B4). „Aber ich werde nicht den Mund halten, nein. Ich werde weiterhin berichten. Ich werde weiterhin vorsichtig sein und wir dürfen uns von solchen Dingen nicht einschüchtern lassen.“ (B2). Gleichzeitig betont der Experte der No-SLAPP-Anlaufstelle, dass es zwar mutige Journalist*innen gebe, die sich zur Wehr setzen, die meisten jedoch vermutlich eingeschüchtert würden, sich nicht wehrten und damit für die Anlaufstelle oder für statistische Erhebungen unsichtbar blieben (E1).

Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse, dass SLAPP-Klagen tiefgreifende psychische, zeitliche und berufliche Belastungen erzeugen, die sowohl zu einer Einschränkung journalistischer Arbeit als auch zu einer Stärkung individueller Resilienz führen können. Damit stützen die Befunde die Forschungsannahme, dass SLAPP-Klagen Journalist*innen einschüchtern, ihre Arbeitsweise beeinflussen und ihre freie Berichterstattung gefährden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Analyse des aktuellen Forschungsstands verdeutlicht, dass im Umgang mit SLAPP-Klagen ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Auf europäischer Ebene wurde bereits eine Anti-SLAPP-Richtlinie beschlossen (Europäische Union, 2024, S. 1). Die Befragten betonen die Dringlichkeit, diese Richtlinie zeitnah in nationales Recht zu überführen. Damit verbinden sie die Erwartung, dass dadurch ein wirksamer Rückgang entsprechender Klagen erzielt werden könne (B2). Insbesondere erhoffen sie sich, dass mit der Umsetzung unverhältnismäßig hohe Streitwerte verhindert werden (B2: B4). Darüber hinaus wünschen sich die Betroffenen eine klare rechtliche Benennung des Problems. Zugleich äußern die Befragten Zweifel, ob die Richtlinie so effektiv umgesetzt werden könne, dass sie Akteur*innen tatsächlich davon abhält, Journalist*innen unrechtmäßig zu verklagen (B1). Auch der Experte des DJVs betont im Interview, dass die Überführung der Richtlinie in deutsches Recht längst überfällig sei (E5). Der interviewte Jurist ergänzt, dass nicht nur die Minimalanforderungen umgesetzt werden sollten, sondern auch die optional empfohlenen Maßnahmen der Richtlinie (E4). Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die Schwierigkeit, eine klare Grenzziehung zwischen SLAPP-Fällen und legitimen Klagen vorzunehmen. Befürchtet wird, dass rechtsextreme Akteur*innen die Richtlinie für eigene Zwecke instrumentalisieren könnten: 

„Und wie wird das, wenn sich die politische Situation hier verändert, wenn der Rechtsruck dann dauerhaft bleibt, dann kommt es ja zurück. Alles, was du jetzt forderst, an Veränderungen vorwärts, kann ja auch von der anderen Seite benutzt werden“ (B4).

Öffentliche Awareness

Neben verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen wünschen sich die Befragten eine stärkere Sensibilisierung innerhalb der Justiz. Genannt werden etwa gezielte Schulungen oder Zusammenschlüsse von Jurist*innen, die SLAPP-Betroffene pro bono unterstützen könnten (B1; B4). Auch der Experte der No-SLAPP-Anlaufstelle betont die Notwendigkeit, Jurist*innen und die Richter*innenschaft für das Thema zu sensibilisieren – wenngleich im deutschen Zivilrecht pro Bono-Arbeit nicht möglich sei (E1).

 „Im Großen und Ganzen glaube ich, dass kein Mensch weiß, was SLAPP-Klagen sind“ (B2).

Darüber hinaus heben die Befragten die Bedeutung einer breiteren öffentlichen Thematisierung hervor. Sie erachten eine gesellschaftliche Solidarisierung und ein allgemeines Problembewusstsein als notwendig, um die Wirkungsmacht von SLAPP-Klagen einzudämmen (B1; B2). Soziale Medien bergen in diesem Zusammenhang eine besondere Gefahr, da Kläger*innen dort gezielt Desinformationen verbreiten können, die erheblich zur Rufschädigung von Journalist*innen beitragen. Da nach geltendem Recht keine Verpflichtung zur Richtigstellung solcher Falschinformationen besteht, entsteht für die Betroffenen ein zusätzlicher und kaum kontrollierbarer Druck (B2). Auch der DJV-Experte unterstreicht, dass gesellschaftlicher Druck und öffentliche Sichtbarkeit der Fälle zu einem Rückgang unrechtmäßiger Klagen beitragen könnten (E5).

Institutioneller Schutz von Journalist*innen

Neben gesetzlichen Maßnahmen und öffentlicher Awareness verweisen die Befragten auf strukturelle Probleme im Journalismus. Aufgrund niedriger Bezahlung und mangelnder Absicherung werde unabhängiger Journalismus zunehmend zu einem Privileg (B1). Besonders selbstständige Journalist*innen seien häufig auf sich allein gestellt und bräuchten dringend einen institutionellen Schutz (E1).
„Also ich muss im Prinzip noch einen anderen Job nebenbei machen, unabhängigen Journalismus für mich persönlich finanzieren zu können, weil er mir am Herzen liegt. Das kann es doch nicht sein“ (B1).

Der interviewte Jurist schlägt die Einrichtung von Fonds vor, in die Journalist*innen und Pressehäuser einzahlen und aus denen SLAPP-Betroffene unterstützt werden könnten (E4). Denn Kläger*innen profitieren besonders von der prekären Lage vieler Journalist*innen, die sich langwierige Gerichtsverfahren oft nicht leisten können. Aus Sicht der Befragten ist es daher essenziell, Institutionen wie die No-SLAPP-Anlaufstelle zu stärken und zusätzliche Fonds einzurichten, um insbesondere Journalistinnen mit begrenzten Mitteln zu entlasten (B4). Allerdings verweist die Anlaufstelle auf ihre eigenen finanziellen Schwierigkeiten: Um auch juristische Beratung anbieten zu können, sei eine dauerhafte staatliche Finanzierung erforderlich – derzeit (Stand: 06/2025) sei diese jedoch nur bis 2026 gesichert (E1). Besonders freie Journalistinnen, Bürgerjournalist*innen und Teilzeitjournalist*innen sind auf die Unterstützung solcher Anlaufstellen angewiesen (B1). Die freie Journalistin schildert, dass sie sich von dem Verlag, für den sie schrieb, deutlich mehr Rückhalt erhofft habe – in finanzieller als auch in emotionaler Hinsicht: „Ich würde mir wünschen, dass Redaktionen 100% hinter ihren Autor*innen stehen. Schließlich brauchen wir den Rückhalt” (B2). Auch der Vertreter des DJVs sieht Handlungsbedarf innerhalb seines Verbandes. Zwar würden Vollzeitjournalist*innen finanziell unterstützt und beraten, jedoch fehle es an einer angemessenen psychologischen Begleitung. Der Experte räumt ein, dass dieser Aspekt aktuell noch zu kurz komme (E5).

Zunächst sollte auf Limitationen der Studie hingewiesen werden. Alle Betroffenen wurden über die No-SLAPP-Anlaufstelle kontaktiert. Die einseitige Kontaktaufnahme führt dazu, dass nur Betroffene interviewt wurden, welche bereits Unterstützung erfahren haben. Es ist daher anzunehmen, dass die Grundhaltung nicht auf alle betroffenen Journalist*innen übertragbar ist und sie somit nicht ihren Berufsstand repräsentieren. Während bei den Betroffenen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis (Mann/Frau) erreicht werden konnte, muss ebenfalls kritisch gesehen werden, dass es sich bei den Experten ausschließlich um Männer handelt. Dies könnte zu einer androzentrischen Verzerrung und einer Begrenzung der Perspektiven und Herausforderungen geführt haben. Auch handelt es sich bei SLAPPING um einen Begriff, der nur schwer zu definieren ist. Neben der juristischen Ebene führen unterschiedliche Blickwinkel auf den Begriff zu Deutungsunterschieden. Des Weiteren wurde sich auf den Journalismus und damit auf das Presserecht beschränkt. Dabei soll an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt sein, dass SLAPP-Klagen auch Aktivist*innen und andere Personengruppen, welche Teil einer öffentlichen Debatte sind, treffen können. In weiteren Studien ist es wichtig, auch weitere von SLAPP betroffene Gruppen zu beachten. Dennoch trägt diese Studie wichtige Ergebnisse zur Erkenntnisgewinnung von SLAPP-Klagen und den Auswirkungen auf den Journalismus bei. 

In der Auswertung der Interviews und dem Bezug zu Habermas Theorie der Deliberativen Demokratie, sowie der aktuellen EU-Richtlinie konnten die Forschungsannahmen bestätigt werden. Sowohl die Betroffenen als auch die Experten beschreiben SLAPPING als eine Methode, die systematisch genutzt wird, um ein Machtgefälle aufzubauen und die Gegenseite einzuschüchtern (Forschungsannahme 1). Deutlich wurde auch, dass es, bis auf die No-SLAPP-Anlaufstelle, kaum Beratungsangebote in Deutschland gibt und diese Lücke dringend geschlossen werden sollte. Gegen ein strukturelles System der Einschüchterung und der Einschränkung der Pressefreiheit braucht es systematische, kontinuierliche Unterstützung, auch auf finanzieller Ebene. Zudem fehlt der No-SLAPP-Anlaufstelle eine gesicherte Finanzierung, um ihr Beratungsangebot auszuweiten und auch rechtliche Unterstützung anbieten zu können (Forschungsannahme 2). Gerade die Journalist*innen ohne redaktionellen Rückhalt (B1; B2; B3) berichteten von einer veränderten Arbeits- und Rechercheweise nach ihrer Erfahrung mit SLAPPING. 


Somit kann auf Basis der Auswertung dieser Studie auch von einer Einschränkung der öffentlichen Deliberation gesprochen werden (Forschungsannahme 3). Die Ergebnisse machen deutlich, dass wirksame Gegenstrategien gegen SLAPP-Klagen auf mehreren Ebenen ansetzen müssen: rechtlich durch die konsequente Umsetzung und Erweiterung der EU-Richtlinie, institutionell durch stärkere Schutzmechanismen und finanzielle Absicherungen, gesellschaftlich durch eine breitere öffentliche Awareness sowie strukturell durch den Ausbau von Unterstützungsstrukturen in Redaktionen und Verbänden. Insgesamt wird sichtbar, dass SLAPP-Klagen nicht nur individuelle Belastungen erzeugen, sondern strukturelle Schwachstellen im Journalismus offenlegen. Ein umfassender Schutz von Journalist*innen erfordert demnach gesetzgeberisches Handeln als auch eine solidarische gesellschaftliche und institutionelle Unterstützung. Dafür müssen folgende Bedingungen umgesetzt werden:

Besonders freie Journalist*innen, nebenberufliche und Bürgerjournalist*innen sind finanziell auf sich alleine gestellt. SLAPP-Klagen können für diese eine existenzielle Bedrohung darstellen: