Neues Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz trat am 1. März 2018 in Kraft

Neuerungen bzgl. der Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material im Rahmen von E-Learning-Aktivitäten

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das UrhWissG verabschiedet, welches übersichtliche und verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an den Hochschulen schafft. Dieses Gesetz tritt am 1. März 2018 in Kraft.
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