Das Ende des OSI-Diploms ist abzusehen. Zwar wird der Studiengang wohl auch im kommenden Semester nicht komplett eingestellt, sondern (wie bereits im letzten Jahr) „nur“ niemand dafür zugelassen, doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Akademische Senat auch formal den letzten Schritt macht. Alle Zusicherungen, die uns Studierenden damit seit der de-facto-Abschaffung des Diploms zum letzten Wintersemester gegeben wurden, sind damit dahin. Doch die Schuld liegt dieses Mal nicht beim Präsidium, im Akademischen Senat und schon gar nicht am Fachbereich oder am OSI. Der Druck, das Diplom einzustellen, kommt vom Berliner Senat, v.a. vom Bildungssenator Zöllner, und von den Richtlinien, welche die Kultusministerkonferenz (KMK) zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland erstellt hat.
Am OSI, wo viele Dozierende und Studierende den Diplom-Studiengang höher schätzen als den BA, setzen sich nun mehrere Personen (darunter die Studiendekanin Cilja Harders, Hajo Funke und die Leiterin des Studienbüros, Gisela Rossa-Dubray) für die Schaffung eines „großen Bachelors“ in Form eines abgespeckten Diploms ein. Die drei oben erwähnten VertreterInnen vom OSI sowie die studentischen VertreterInnen aus Instituts- und Fachbereichsrat waren am gestrigen Donnerstag zu einem ersten Gespräch über die neue Studienordnung ins Präsidium eingeladen. Die Stimmung im Gespräch mit Vizepräsidentin Christine Keitel-Kreidt und anderer VertreterInnen des Präsidiums war dabei weitgehend konstruktiv, auch wenn es erwartungsgemäß Differenzen gab.
Unterschiedliche Vorstellungen gab es bereits beim Namen: der auch im Titel dieses Artikels verwendete „Bachelor of Honours“ stieß beim Präsidium auf wenig Gegenliebe, denn die KMK macht auch bei der Namensgestaltung von konsekutiven Studiengängen überaus genaue Vorgaben. Vorerst bleibt also unklar, wie und ob sich eine Sonderstellung dieses vierjährigen BA-Studiengangs bereits im Namen ausdrücken lässt. Nach einem ersten Konzept, welches Harders und Rossa-Dubray für den neuen Studiengang entworfen hatten, sollte dieser wie folgt aussehen:
– das Grundstudium (Semester 1-4) bleibt identisch zum derzeitigen modularisierten Diplom und zum dreijährigen BA
– im Hauptstudium orientiert sich der neue Studiengang eher am Diplom, inklusive Projektkurs
– es ist möglich, nach dem 4. Semester nur noch zwei Semester zu studieren, und als „fast track“ mit dem bereits bestehenden BA abzuschließen
– um Leistungspunkte (LP) gegenüber dem Diplom zu „sparen“, müssen im Hauptstudium nur noch zwei Wahlpflichtmodule statt derzeit drei belegt werden, ausserdem reduziert sich das Pflichtpraktikum von sechs auf vier Monate
– die Abschlussarbeit gibt ebenfalls weniger LP (30 statt 38 im Diplom), darf dafür etwas kürzer als eine Diplomarbeit sein und beinhaltet eine mündliche Prüfung
– Regelstudienzeit: 8 Semester, nach denen mensch 240 LP erworben hat (alter BA: 180 LP, Diplom: 270 LP).
Von diesem ursprünglichen Konzept blieb kaum etwas übrig, da das Präsidium in mehreren Punkten Änderungsbedarf anmeldete. Der wichtigste Punkt ist dabei wohl, dass nach Einrichtung des vierjährigen BAs auch der jetzt existierende, dreijährige BA verschwinden wird. Ein Nebeneinanderher dieser zwei Studienordnungen samt Wechselmöglichkeit wird es nicht geben. Davon betroffen ist auch der Master Politikwissenschaft: Er wird auf ein Jahr zusammengestutzt werden müssen, da das Programm der ersten beiden MA-Semester bereits in den neuen BA integriert ist. Die übrigen, nicht-konsekutiven Masterstudiengänge, etwa der neue deutsch-französische Doppelmaster, bleiben davon unberührt. Einspruch legte das Präsidium auch bei der Gestaltung und vor allem der Punktevergabe der Abschlussarbeit ein. Hier zeigte sich exemplarisch der ganze Irrsinn der Bologna-„Reform“. Denn eine BA-Abschlussarbeit darf, egal wie lang die/der Studierende darauf studiert hat, maximal mit 15 LP bewertet werden. Ein Leistungspunkt entspricht aber, auch dies ist genau festgelegt, einer bestimmten Arbeitszeit. Daraus folgt wiederum, dass mensch für 15 LP keine Abschlussarbeit von 20 000 Wörtern (wie im Entwurf vorgesehen) fordern darf. Hier regte sich vor allem Funke ziemlich auf, aber auch Harders bemängelte, dass viele von ihr gelesene BA-Arbeiten geradezu „Unsinn“ seien und keinerlei Möglichkeit (und Platz) für Reflexion ließen. Längere Abschlussarbeiten seien deshalb unverzichtbar, auch und gerade wenn das Studium länger ist als der „normale“ Bachelor. Nachdem sich alle wieder etwas beruhigt hatten, sicherte Rossa-Dubray zu, nach weiteren Handlungsspielräumen, etwa über die Gestaltung des Projektkurs-Moduls, zu suchen.
Diskutiert wurde im Anschluss noch über die Promotionsberechtigung der künftigen BA-AbsolventInnen. Nach derzeit gültiger Regelung ist eine Promotion direkt im Anschluss an den Bachelor nur möglich, wenn die/der AbsolventIn einen Schnitt von 1,0 im Abschlusszeugnis vorweisen kann. Die Studierenden argumentierten hier, dass diese Regelung bei einem vierjährigen Bachelor gelockert werden müsse, schon um den Studiengang attraktiver zu machen. Ins Gespräch gebracht wurde auch der Umstand, dass viele Studierende unter enorm hohen Druck stünden, da im BA von Anfang an alle Noten zählen. Leider ist es aber auch bei längeren BA-Studiengängen anscheinend nicht möglich, diese absurde Regelung abzuschaffen. Die anwesenden Prüfungsberechtigten vom OSI sicherten allerdings zu, dieses Thema nochmal am Institut zu diskutieren und mehr Sensibilität für die Nöte der StudienanfängerInnen anzumahnen. Wir werden sie an diese Zusage erinnern. Leider verpuffte damit ein wenig die Chance, über eine komplette Reform der BA-Struktur zu reden.
Wie geht es weiter?
Die Zeichen stehen gut, dass der neue BA zügig entworfen und umgesetzt wird, Rossa-Dubray rechnet bis etwa Ende des Jahres 2009 damit. Im nächsten Wintersemester werden daher nur Studierende für den dreijährigen Bachelor zugelassen werden, die aber ab dem Jahr 2010 bereits die Möglichkeit haben sollen, in den neuen Studiengang zu wechseln. Danach (ab Zulassung WiSe 2010/11) wird es nur noch den vierjährigen BA geben, ergänzt durch einen einjährigen politikwissenschaftlichen Master (der für Studierende von ausserhalb – die nach drei Jahren nur 180 LP haben – nicht ohne weiteres zugänglich sein wird) sowie durch die diversen, nicht-konsekutiven Masterstudiengänge, die auch den 240-LP-BA-AbsolventInnen offenstehen. Der Master Politikwissenschaft wird in den nächsten Jahren also ebenfalls einer Reform unterzogen werden müssen, um ihn auf zwei Semester zu kürzen. Pech haben diejenigen Studierenden, die jetzt im zweiten Semester sind: für sie gibt es keine Möglichkeit mehr, ins Diplom zu wechseln, und noch keine Möglichkeit, in den vierjährigen BA zu wechseln. Nun wird die genaue Ausgestaltung des neuen Studiengangs noch in den Gremien am Fachbereich besprochen werden. Auch hier zählt natürlich wieder, dass wir als Studierende unsere Vorstellungen mit einbringen – die Bereitschaft, uns zuzuhören, war gestern jedenfalls durchaus vorhanden, was wir sehr begrüßen.