Interaktives GeschichtsWiki für Schulen

Studierende historischer Lehramtsstudiengänge der Saar-Uni haben im Sommersemester 2009 im Rahmen eines fachdidaktischen Seminars ein neues Projekt initiiert: ein interaktives Geschichtsbuch für Schüler an erweiterten Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien im Saarland.

Es funktioniert in Form eines „Wikis“, bei dem Benutzer die Inhalte der Webseiten nicht nur lesen, sondern auch selber online ändern und ergänzen können. Die neuen Unterrichtsmaterialien sind in die Epochen Antike, Mittelalter und Neuzeit gegliedert. Wichtige historische Ereignisse und Themen – von der Varusschlacht über das Leben in Ritterburgen bis hin zum Frauenwahlrecht – wurden mithilfe von kurzen Animationsfilmen, zahlreichen Darstellungen und Schüler-Aufgaben multimedial aufbereitet. Bei Erarbeitung des „Geschichts-Wikis“ haben sich die Studenten an den Lehrplänen für das Fach Geschichte an saarländischen Schulen orientiert. Die neuen Seiten sind aber nicht nur für Schüler gedacht, sondern richten sich an alle, die sich für Geschichte interessieren.
(Quelle: idw)

Das interaktive Geschichtsbuch ist unter folgendem Link zu finden: https://wikiag.uni-saarland.de

Kostenloses eBook Internetrecht

In der bereits dreizehnten Auflage hat Prof. Thomas Hoeren das von ihm bereits seit 2003 herausgegebene, kostenlose und halbjährlich aktualisierte eBook “Internetrecht” veröffentlicht. Das eBook, das in seinen Vorauflagen nach Angabe von Hoeren bereits über 100.000 Mal heruntergeladen wurde, ist in aktueller Fassung hier als PDF verfügbar.

Den Inhalt des eBooks beschreibt Prof. Hoeren im Vorwort wie folgt:

Der Aufbau dieses Buches richtet sich nach den Bedürfnissen der Internetanbieter. Diese brauchen, um im Internet auftreten zu können,

  • eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),
  • Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),
  • Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),
  • den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt)
  • sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).

Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen. Gerade das Vollstreckungsrecht ist der archimedische Punkt der Internetdiskussion.

Haftung für Video Embedding bei Youtube & Co

Nicht erst seit der Novelle des Urheberrechts, stellt sich auf für Bloggerinnen und Blogger die Frage nach der Haftung für Inhalte oder Beiträge im eigenen Blog. Insbesondere die recht komfortable Lösung, z.B. Youtube-Videos mittels eines speziellen Codes in die eigene Webseite einzubinden (z.B. hier), verleitet allzu oft zu einem unbekümmerten Umgang mit Schutzrechten.
Der Frage nach der Haftung nimmt sich ein Beitrag des Internetjuristen Dr. Carsten Ulbricht an, der in seinem Text ein lesenswertes Fazit zieht:

Auch im Zusammenhang mit der Einbettung von urheberrechtswidrigen Videos liegt das Risiko Anspruch genommen zu werden zunächst einmal bei der jeweiligen Videoplattform, da die Videos auf deren Servern gespeichert sind. Eine Unterlassung könnte aber auch gegenüber dem Homepagebetreiber geltend gemacht werden, welcher die Videos einbettet (auch wenn diese Unterlassung dann nicht die Quelle der Verletzung beseitigen würde). Wichtig ist – wie immer bei User Generated Content – , dass die Kenntnis von rechtlich problematischen Inhalten zum Handeln verpflichtet. Es empfiehlt sich also nicht wahllos Videos einzubetten.

Das LG Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung auch für eingebettete Videos handelt. Es ist für die Haftung nicht entscheidend, ob die Inhalte auf einem eigenen Server liegen oder von einem fremden Angebot stammen.
(AZ: 28 O 173/09)