Aufarbeitung einer Veranstaltung

CN: Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus

Im Februar diesen Jahres haben wir zu einer Lesung eingeladen. Unser Statement zu der Veranstaltung findet ihr auf unserem Blog.

Die Lesung aus dem gleichnamigen Buch scheint auf den ersten Blick emanzipatorisch oder kritisch. Der Titel deutet auf die Analyse rassistischer Kontinuitäten in Deutschland hin, die vermutlich in oder sogar vor dem Nationalsozialismus beginnen. Dies, in Zusammenhang mit den Umständen zu dieser Zeit, hat uns dazu veranlasst, die Veranstaltung zu bewerben und organisatorisch (per Raumbuchung) zu unterstützen.


Unser Leichtsinn im Umgang mit dieser Veranstaltung, sich nicht genügend mit dem Hintergrund des Buches und den Autor*innen auseinanderzusetzen, war ein Fehler. Denn dieser Leichtsinn führte dazu, dass wir Queerfeindlichkeit einen Ort auf dem Campus eingeräumt haben. Dafür möchten wir uns hier nochmals bei allen betroffenen Personen entschuldigen. Um so einen Fehler in Zukunft nicht zu wiederholen werden wir uns in Zukunft gründlich mit den Hintergründen möglicher Veranstaltungen auseinandersetzen. Wir möchten stärker mit anderen Organisationen emanzipatorischen Anspruchs zusammenarbeiten. Und wir möchten in Zukunft den Kampf gegen Queer- und Transfeindlichkeit auf den Campus bringen.

Wie hängen „Rassismus[…]“ und Queerfeindlichkeit denn überhaupt zusammen?

Eine detailliertere Ausarbeitung findet ihr ebenfalls auf unserem Blog. In aller Kürze: Alleine die Hintergründe der Autor*innenschaft deuten auf kritische Verstrickungen hin. So ist bspw. Barbara Holland-Cunz, ehem. Prof. an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU), Mitglied im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit,[1] oder Armin Pfahl-Traughber, ehem. Wiss. Mitarbeiter im Verfassungsschutz, Dozent für die Abteilung Verfassungsschutz an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.[2] Hervorgehoben sei hier, dass Pfahl-Traughbers Tätigkeit in der Vorstellung der Autor*innen am Buchende, das zurecht den Verfassungsschutz kritisiert, ausgelassen wurde.

Diese Tatsachen allein hätten uns von einer Zusammenarbeit zurückhalten müssen. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit und der Verfassungsschutz widersprechen unserem Verständnis von Solidarität und Emanzipation, die wir vertreten möchten.


Tiefere Einblicke werden offenbar, wer sich mit dem Inhalt des Buches oder den Texten des selbstreferentiellen Netzwerks der Autor*innenschaft auseinandersetzt:

In unserem vergangenen Statement haben wir schon herausgearbeitet, wie Vukadinović Verbindungen zu Queer- und Transfeindlichkeit in seiner publizistischen Tätigkeit aufweist. Diese Verbindungen lassen sich auch in der Autor*innenschaft feststellen, wie das Buch „Rassismus[…]“ und deren Artikel aufzeigen.

Das Netzwerk um Vukadinović möchte, besonders in diesem Buch, die Zusammenhänge zwischen diversen Diskriminierungsformen und reaktionären Ideologien, wie Rassismus, Antisemitismus, Gadjé-Rassismus (Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja auf Basis ihrer Identität), sowie islamischen Fundamentalismus, (Neo-)Nationalsozialismus und Faschismus in eine Reihe setzen mit „linksrassistischen Denkformen“.[3]

Wir wollen die linke Szene (und damit auch uns) nicht von Rassismus freisprechen. Emanzipatorische Praxis weist sich dadurch aus, dass sie sich ihren eigenen Verhältnissen bewusst ist, sich ihre eigenen Probleme vergegenwärtigt und sich so erst für eine freie Gesellschaft einsetzen kann. Doch ist interessant, was Vukadinović & Co. Mit „linksrassistischen Denkformen“ meinen und was sie dort einreihen.

Die eben genannte Aufreihung von -ismen ist der Einleitung des Buches, von Vukadinović selbst geschrieben, entlehnt. Nachdem Vukadinović ausführlich Fälle von Antisemitismus und Rassismus, aber auch antirassistischen Erfolgen, aufzählt, nennt er Judith Butler, die „erhebliche[n] analytische[n] Mankos“ von Antirassismus und Critical-Whiteness, um dann wieder zu NSU und Grauen Wölfen zurückzukehren.[4] Ohne irgendeine Differenzierung oder Einordnung stechen diese Beispiele hervor.

Ähnlich sieht es in weiteren Teilen des Buches zu. Auf ein Kapitel im Besonderen werden wir uns konzentrieren: „Autoritäre Läuterung von ’68“ [5] von Ertuğrul, Martin und Vukadinović, in der die These vertreten wird, „dass die Islamophilie pseudolinke Genderforschung, identitätspolitische Neue Rechte und an ’68 geschulte Islam-Konvertiten ideologisch verbindet, sodass die ansonsten bekundeten wechselseitigen politischen Abneigungen vor allem rhetorischer Art sein dürften. [sic!]“ [6] Als Beweis wird Denkakrobatik bewiesen:

In dem Artikel „Kopftuchmädchen“ der neurechten Ellen Kositza in der nicht weniger verachtungswürdigen Zeitschrift „Sezession“ verweist die Autorin auf die Gender-Forscherinnen Christina von Braun und Bettina Mathes. Die Forscherinnen „weisen darauf hin, daß schon für die Germanen von Frauenhaar eine magische Kraft ausging“ und zeigen damit auf, dass Verschleierung auch außerhalb des Islam Teil von Kultur gewesen ist. [7] Dies reicht Ertuğrul et al. als Indiz für den Einfluss, die die beiden Gender-Forscherinnen auf Kositza gehabt hätten.

An anderer Stelle hätten von Braun und Mathes inhaltliche Nähe zu Hadayatullah Hübsch, der in einem Artikel in der neurechten „Jungen Freiheit“ die „taz“ kritisierte. [8] Sie „empfahlen […] dem niederländischen Regisseur Theo van Gogh, der von einem Islamisten 2004 auf offener Straße angeschossen und schließlich mit einem Schnitt durch die Kehle hingerichtet wurde, dass ihm etwas Selbstzensur nicht geschadet hätte, um Gewalt zu verhindern[…].“ [9] Die betreffende Textstelle folgt jedoch explizit auf einen Verweis auf die „kritische Absicht“ von van Gogh und wird zusätzlich verbunden mit dem Hinweis, dass die Argumentation der Autorinnen den Mord rechtfertigen oder entschuldigen solle.[10]

Die Kritik an von Braun und Mathes durch Ertuğrul delegitimiert sich dadurch selbst. Sie ist polemisch und schlicht haltlos. Durch die bewusste Missdeutung von Gender-Forschung und durch schwerwiegende Vorwürfe gegen sie wird ihr der emanzipatorische Anspruch abgesprochen. Die Gender-Forschung soll doch in ihren Grundsätzen die Geschlechtskonstruktion dekonstruieren und auf queere Lebensrealitäten aufmerksam machen. Stattdessen werden eben Queers nicht erwähnt, deren gewaltvoller Umstand in z.B. religiös-fundamentalen Kontexten wird ignoriert. In weiten Teilen des Buches wird nicht einmal geschlechtsneutrale Sprache wird verwendet.

Weiter ist interessant, wie der Text von Ertuğrul et al. die Unterscheidung von Islamismus, Rechtsextremismus und Linksterrorismus mit einer Genese aus der 68er Bewegung verwendet, um Gender-Forschung erweitert und zum Entschluss kommt, die Strömungen seien nur „rhetorisch“ unterschiedlich. In einem Sammelband mit Verfassungsschutz-Autoren wirkt es fast, als würden die Autor*innen die staatstragende Extremismus-Theorie vertreten, mit der die Repression gegen zahlreiche Aktivist*innen der Gegenwart und Vergangenheit legitimiert wurde.

Zu diesen detaillierteren Beispielen reihen sich weitere, im Buch und in sonstigen Publikationen der Autor*innen. Neben abstrusen Anschuldigungen ist auch der wissenschaftliche Anspruch des Buches zu bemängeln. Ständig zitieren sich die Autor*innen gegenseitig oder selbst, zitieren fragwürdige Quellen oder verwenden große Kampfbegriffe – in deren Verwendung sie sich teils selbst widersprechen.

Beispielsweise wird vermehrt darauf verwiesen, dass die kruden Thesen der Autor*innen bereits bewiesen worden seien. Wenn „jene Teile der Geistes- und Sozialwissenschaften […], die sich primär für ‚rassismussensibel‘ und aufgeschlossen, für ‚divers‘ und weltgewandt halten“ in ihrer Konsequenz rassistischen Kulturrelativismus betreiben,[11] wenn der „Gender-Jargonistin Gabriele Dietze“, auf die wir später noch zu sprechen kommen, in „Sexualpolitik“ bereits „rassistischer Gehalt“ attestiert wurde,[12] oder die eingangs erwähnte Barbara Holland-Cunz, die ebenfalls später Thema sein wird, von „pseudofeministischem Mainstream“ [13] spricht, wird jedoch in allen drei Fällen auf vorgehende Texte von Vukadinović & Co. Bezug genommen. Es freut uns zu hören, wie sicher sich die Autor*innen in ihren eigenen Erkenntnissen zu sein scheinen. Leider müssen wir jedoch damit rechnen, dass die vergangenen Analysen über Gender-Forschung ähnlich unsauber und polemisch ausgefallen sind wie „Rassismus[…]“.

Ähnlich kritisch ist die Quellenlage in einem anderen Fall. Kritisiert wird hier, dass Mathes und von Braun den Begriff „Ehrenmord“ im medialen Diskurs als rassistisch bemängeln, dabei gleichen Vorfällen mit „westliche[n] Ehemänner[n]“ als Frauenmörder von „Familientragödie“ die Rede sei. [14]. Diese These sei nicht mit empirischer Evidenz belegt. Diese wird dabei schnell selbst angefügt, die Erregung um „Ehrenmorde“ begründet damit, „dass Ehrenmorde in Deutschland überproportional von Muslimen begangen werden, einer gesellschaftlichen Minderheit mit Migrationshistorie also.“ [15] Die Quelle für die These ist dabei Susanne Schröters „Im Namen des Islam“ (2019). Der juristische Diskurs zu dem Thema wird dabei komplett ausgeklammert.[16]

Susanne Schröter ist bereits dann u.a. dadurch aufgefallen, dass die Ethnologin mit Lehrstuhl an der Goethe-Uni in Frankfurt am Main als Direktorin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam (FFGI) 2019 zu der Konferenz „Das islamische Kopftuch, Symbol der Würde oder der Unterdrückung?“ Alice Schwarzer und Necla Kelek einlud.[17] Erst letztens ist sie erneut in die Schlagzeilen geraten, Schröter hat zur Frankfurter Konferenz zur Migrationspolitik geladen. Diese sollte uns vor allem durch die Konsequenzen, die diese für die politische Karriere Boris Palmers hatte, bekannt sein.[18] Doch auch sind die Mobilisierungen örtlicher Gruppen aufschlussreich für die Bewertung der Person Schröter, auf die sich Ertuğrul et al. beziehen. [19]

Konkret zum „Ehrenmord“ muss außerdem erwähnt werden, dass dieser als Begriff selbst kritisch zu beäugen ist. Nicht nur aus antirassistischer Perspektive, sondern auch aus feministischer. Erstens wird komplett ignoriert, dass ein anderer Begriff für eine ähnliche Gewalttat auf Basis des Hintergrundes des Täters verwendet wird. In „Rassismus[…]“ wird dies keineswegs dementiert. Dass sich hierbei eine rassistische Komponente entwickelt, die mit zweierlei Maß misst, da „Ehrenmorde“ gerichtlich schwerer bestraft werden als vergleichbare Delikte,[20] wird also ignoriert. Ferner wurde in einer Studie des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundeskriminalamts zu „Ehrenmord“ herausgearbeitet, dass der Begriff die Täterperspektive widerspiegelt. Denn beim „Ehrenmord“ gilt das Motiv, die vermeintlich geschädigte Ehre der Familie wiederherzustellen.[21] Die Dimension, dass der Mord eine Form patriarchaler Gewalt, im Konkreten durch dyacis Männer [22], gegen FLINTA*-Personen, besonders Frauen, ist, spielt dann eine nachrangigere Rolle. Deswegen wäre etwa der Begriff „Femizid“ besser, [23] deswegen haben wir in Bezug auf „Ehrenmorde“ nicht geschlechtsneutral geschrieben, und deswegen hätten Vukadinović et al. nicht den Begriff reproduzieren sollen, wenn ihnen die Analyse des Patriarchats ein Anliegen wäre.

Zuletzt kommen wir erneut auf Gabriele Dietze und Vukadinović & Co. zu sprechen. In „Rassismus[…]“ kommt sie nicht gut davon, ihr wird selbst rassistisches Verhalten vorgeworfen. Der Rassismus stamme daher, so die These, dass der Mainstream der Gender Studies islamischen Fundamentalismus unterstützen würde: „Dietzes krudes Gedankengut vollzieht einen ‚gendertheoretischen Schulterschluss mit dem Islam‘ [hier zitiert Ertuğrul sich selbst], der ein kollektiver ist“. [24] Sie ist „exemplarische Vertreterin der ethnosexistischen [sic!] deutschen Gender Studies“. [25]

Mittlerweile sollte deutlich sein, dass das Netzwerk um Vukadinović selbst Begriffe wie „rassistisch“, „Mainstream“ oder „Gender-Paradigma“ [26] als Kampfbegriffe verwendet. Dass das Verkommen bestimmter Kategorien, besonders im Falle von „Rassismus“ als Diskriminierungsform, zu unscharfen Beleidigungen stark kritisch zu beäugen ist, sollte selbstverständlich sein. Spannend wird dabei das Adjektiv „ethnosexistisch“.

2020 schrieben Ertuğrul, Martin und Vukadinović, die Autor*innen hinter der Kritik an Dietze in „Rassismus[…]“, bereits in der Jungle World einen Artikel über eben jene: „Gewohnte Kampfbegriffe. Gabriele Dietzes einseitige Vorwürfe an Feministinnen und Homosexuelle“. [27] In diesem Artikel wird das Buch „Sexueller Exzeptionalismus“, nach vier Paragraphen Kritik und Abwertung von Dietzes bisheriger Tätigkeit mit Rückbezug auf Schröter, kritisiert. Es stände „[i]n der Tradition deutschromantischer Kollektivprojektionen auf das Morgenland“ und würde u.a. „jihadistischen Fanatismus“ ignorieren. Neben der inhaltlichen Kritik, die auffällig viele Schlagwörter beinhält, wird dabei der Autorin jegliche gute akademische Arbeit und dem Buch die Wissenschaftlichkeit abgesprochen.[28]

Besonders im Zentrum: Die „Kampfbegriffe“ im Titel des Artikels. Wer sich die mangelnde Fähigkeit zur Selbstreflexion der Autor*innen anschauen möchte, kann ihn gerne selbst lesen. In der Kritik stehen ganz bestimmte Kampfbegriffe: „allen voran ‚Islamophobie‘.“ Aufschluss darüber, wieso die Autor*innen bei Islamophobie von einem Kampfbegriff sprechen, folgt in Bezug auf Dietzes Buch. Denn den „vermeintlichen Ausschluss [von Migrant*innen, Anm. d. FSI*OSI 29] durch Staat, Medien und Gesellschaft versucht sie anhand begrifflicher Eigenkreationen wie [sic!] ‚Ethnosexismus‘ und ‚sexueller Exzeptionalismus‘ nachzuweisen.“ [30]

Die eben genannte mangelnde Selbstreflexion wird daran deutlich, dass die Autor*innen eben jenen Begriff Dietzes als „Kampfbegriff“ denunzieren, den sie dann später selbst in „Rassismus[…]“ verwenden, um Dietze zu denunzieren. Diese offenbare Widersprüchlichkeit und Inkonsistenz wirken zunächst noch lustig. Doch hinter allem steckt ein gewisser Ernst.

Wenn wir den Inhalt des Artikels richtig interpretieren, und das Kapitel in „Rassismus[…]“ hinzuziehen, behaupten Vukadinović et al., dass „Islamophobie“ lediglich Kampfbegriff sei. Untermauert wird dies durch Verweise auf die Arbeiten von z.B. Schröter, die die übermäßige Gewalttätigkeit von Muslimen beweisen haben soll. Dies geht einher mit einer allgemeinen Problematisierung „des salafistischen Milieus“,[31] die von Genderforscher*innen besonders, durch eine „politische Milieus übergreifende Islamophilie“ [32] im Allgemeinen, ignoriert werden würde. Gekoppelt damit, dass die Autor*innen über einen „vermeintlichen Ausschluss“ [33] sprechen, gleicht dies einer direkten Leugnung von „Islamophobie“.

Wir teilen diese Ansicht nicht. Wir glauben, dass „Islamophobie“ oder anti-muslimischer Rassismus als Rassismus-Form benannt werden muss, um auf Diskriminierung aufmerksam zu machen. Denn mit „den modernen Rechtssystemen Zentraleuropas“, die die Autor*innen in Sachen Emanzipation betonen,[34] zeichnet eigentlich eine Religionsfreiheit unabhängig der Religion aus. Ist diese nicht gegeben aufgrund von Rassifizierung, muss dies problematisiert werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass Forschung zu „Islamophobie“ über die Gender-Forschung hinaus Thema ist und als Diskriminierungsform anerkannt wird – trotz des Vorwurfs, es handle sich um „sinnwidrige Rede“.[35]

Wenn das gekoppelt wird mit einer polemischen Analyse von Gender-Forschung, besonders der Queer-Theory, zeichnet sich ein weitgreifendes Narrativ, in dem Gender-Forschung als „Gender-Paradigma“ und die muslimische „Minderheit“ in ihrer Gesamtheit, in diesen konkreten Texten, als Problem benannt werden.[36] Denn obwohl Kritik an Wissenschaft ein nötiger Diskurs ist, in dem auf patriarchale Strukturen, Rassismus, Fundamentalismus und Antisemitismus aufmerksam gemacht wird, bauen Vukadinović et al. ein Konstrukt auf, in dem progressive Ansätze und marginalisierte soziale Gruppen in eine Reihe mit Faschist*innen gestellt werden. In diesem Konstrukt findet qua Polemik keine Differenzierung statt, wodurch die Queer-Theory und der Islam, als Religion und Gemeinde in Deutschland, in ihrer Gesamtheit antagonisiert werden. Dadurch werden an die Feindbilder der Rechten von „Genderismus“ und Migrant*innen angeknüpft und sowohl Queerfeindlichkeit, als auch anti-muslimischer Rassismus perpetuiert.

Die mangelnde Differenzierung paart sich mit einer Abwesenheit von Reflexion. Dies tritt besonders bei dem Umgang von Vukadinović et al. mit der Queer-Theory hervor. Während eines der Hauptkritiken aus dem Buch das identitätspolitische Element von Queer- und postkolonialer Theorie ist,[37] kritisieren die Autor*innen z.B. von Braun und Mathes als „herkunftsdeutsche“, [38] also als nicht-migrantische und nicht-muslimische Forscherinnen, die daher eine quasi-fremde Perspektive auf das Thema ihrer Forschung haben. Dieser Kritikpunkt macht aus Sicht von Queer- oder postkolonialer Theorie durchaus Sinn – aber nicht, wenn eben diese Theorieansätze abgelehnt werden.

Warum wir die Wissenschaftlichkeit oder die Aussagekraft der Autor*innen um Vukadinović und von Vukadinović selbst anzweifeln, haben wir nun zu genüge ausgeführt. Doch möchten wir zuletzt noch darauf eingehen, warum wir denken die Autor*innen ihre Texte schreiben. Wenn kein oder nur mangelnder wissensproduzierender Inhalt festzustellen ist, fragen wir uns besonders, was die Motivation ist, die solch eine Kritik zu schreiben.

Kurz vor Schluss möchten wir nochmal betonen, dass wir mit diesem Statement keinen Anspruch auf Vollständigkeit erfüllen möchten. Wir möchten begründen, warum wir denken, dass „Rassismus[…]“ und dessen Lesung, die wir an den Campus gebracht haben, eigentlich nicht unsere Ansichten vertreten. Weiter möchten wir klarstellen, dass es sich sogar um schädliches, anti-emanzipatorisches Verhalten handelt. Folglich hätten wir dieses Buch nicht auf den Campus bringen dürfen.

Was tun diese Menschen überhaupt?

Über den Anlass des Buches, die Intention des Aktivismus der Autor*innen und die Ziele der Autor*innen könnten wir nur mutmaßen. Um dies zu vermeiden, möchten wir kurz und knapp eine Hintergrundinformation über Ertuğrul und Martin, sowie Holland-Cunz darstellen. Diese kann aufzeigen, dass es sich bei den Inhalten eventuell eher um einen akademischen Streit denn einer kritischen Aufklärung handelt.

Im Herbst 2017 fand die Arbeitsgemeinschaft für Gender-Studies an der JLU ein abruptes Ende: Das Team um Prof. Holland-Cunz trat geschlossen von ihren Positionen in der Arbeitsgemeinschaft zurück – aus Protest gegen die Evaluation der Arbeitsgemeinschaft durch Externe. Diese hatten laut Gießener Allgemeinen (GAZ) den Mangel an Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit kritisiert und zu einem, auch organisatorischen, Neustart der Arbeitsstelle geraten. „Von den bisherigen Mitarbeiterinnen hat keine ihren Job verloren“ hieß es 2018 zusätzlich.[39]

2019 dann veröffentlichte die Jungle World „Bemerkenswertes Urteil“ von Ertuğrul und Martin, überschrieben mit dem Übertitel „Feminismus vs. Gender Studies“.[40] Während der Präsident der JLU in der GAZ zitiert wurde, es ginge nicht um „ideologische Positionierungen“, [41] interpretieren Ertuğrul und Martin die Evaluation anders: „Der Fall steht exemplarisch für den Konflikt zwischen dem klassischen Feminismus und den Gender Studies.“ [42]

Thema des Artikels sind die „wissenschaftspolitischen Ambitionen des Evaluationsboards“ von der Arbeitsgemeinschaft. Die Ambitionen würden aus Berichterstattungen der Lokalpresse, u.a. der GAZ hervorgehen, die wir selbst nicht finden konnten. Das Evaluationsboard besteht Sabine Hark, Paul-Irene Villa, Norbert Ricken und Kerstin Palm, „queertheoretisch geschulte Verfechter des Gender-Paradigmas“ also. Im gesamten Artikel, ähnlich wie bei Dietze, wird dann der Queer-Theory die Wissenschaftlichkeit im Gesamten abgesprochen. Denn Villa und Hark bspw. ständen mit ihrem Essay „Unterscheiden und herrschen“ (2017) in „Diskrepanz zum wissenschaftlich fundiertem, an Empirie und am konkreten Gegenstand orientierten Rassismusverständnis der Gießener AGS [Arbeitsgemeinschaft Gender Studies, Anm. d. FSI*OSI]“. Weiter wird kritisiert: „Die religiös vermittelte Unterdrückung von Frauen ist diesem Milieu genauso gleichgültig, wie ihm die juristische Debatte um Normenkonflikte aufgrund religiöser Symbole unverständlich ist.“ [43]

Die Nachfolge von Holland-Cunz, Nikita Dhawan, würde dann den Beweis der „wissenschaftspolitischen Ambitionen“ liefern: Der „monotone Dialog über das Gender-Paradigma“ sei erwünscht, da dieser zu Postkolonialismus und Queer Theory forsche. Der Prozess der Evaluation sei folglich ein Teil eines größeren Konflikts zwischen Feminismus (gemeint ist hier die Frauen- und Geschlechterforschung, die nicht Queer-Theory vertritt und somit eigentlich ansatzreicher und theoretisch diverser ist, als Ertuğrul und Martin hier vermitteln) und Queer-Theory: „Durchführung, Ergebnis und Nachspiel der Gießener Evaluation sprechen deshalb für sich: Mit der Unterstützung des Präsidiums ist das Schicksal der AGS ihren Gegenspielern [sic!] überantwortet worden.“ [44]

In diesem Verständnis von Academia und Wissenschaft befinden sich die Autor*innen und vor diesem Hintergrund ist auch „Rassismus[…]“ zu verstehen.

Fazit

Wir fassen also zusammen: Vojin Sasa Vukadinović ist bereits in der Vergangenheit durch queerfeindliche Aussagen aufgefallen und erkennt anti-muslimischen Rassismus nicht an. Nicht nur dies wird aus den Texten, die er in Vergangenheit veröffentlicht hat, deutlich. Auch wird die Nähe der Autor*innenschaft deutlich. In vorangegangenen Texten wie in „Rassismus[…]“ war Vukadinović Co-Autor mit den anderen Autor*innen und war der Herausgeber ihrer Texte in Sammelbändern. Autor*innen, die zum Teil einen Beitrag gegen Antisemitismus, Rassismus und sonstigen Diskriminierungsformen leisten wollen, die aber auch zum Teil Queer-Theory in eine Reihe mit diesen Diskriminierungsformen stellen wollen. Dies wird entweder aus den Hintergründen der Autor*innen oder aus deren Beiträgen in „Rassismus[…]“ deutlich.

Diese These, Queer-Theory sei rassistisch und wäre nur „rhetorisch“ von Fundamentalismus und Faschismus abgeneigt, ist von Widersprüchen bespickt, ist fundiert auf daherkonstruierten Gemeinsamkeiten und verursacht in einer Zeit des aufsteigenden Faschismus, des ausufernden Rassismus und der Unterdrückung queerer Existenzen massiven Schaden. Fern von angemessener, wissenschaftlicher Kritik werden Feminist*innen im Gegensatz zum Feminismus gesehen, wird Anti-Rassismus als rassistisch bezeichnet und eine im Anspruch emanzipatorische Bewegung der Reaktion zugeordnet.

Statt sich mit den Theorien auseinanderzusetzen trägt der Personenkreis um Vukadinović zu der rechten Hetze bei.

Die ausführlichere Recherche, die hier zu Vukadinović stattgefunden hat, hätten wir keinesfalls vor unserem Fehler, die Lesung zu unterstützen, geschafft. Doch hätte eine kleine Google-Suche ausgereicht, um eine ausgiebige Aufarbeitung des Sachverhalts und, noch viel wichtiger, um einen unangebrachten Beitrag auf unserem Campus zu vermeiden. Dieser Text soll zeigen, wie wichtig eine Auseinandersetzung mit Autor*innen vor einer geplanten Veranstaltung ist. So sollten alle politischen Gruppen, an der Universität und darüber hinaus, einen kleinen Einblick über die Geschichte ihrer potentiellen Gäste wagen, bevor sie diese einladen.

1 Website des „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit e.V.“: „Mitglieder“ (https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/ueber-uns/mitglieder/; zuletzt aufgerufen: 13.07.2023)
2 Website der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (https://www.hsbund.de/SharedDocs/Personen/1_Dozenten/Dozenten_ND/Dozenten_ND_BfV/Pfahl-Traughber.html; zul. aufg.: 13.07.2023)
3 Vukadinović, Vojin Saša (2023): „Rassismus in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte“ In: Vukadinović, Vojin Saša (Hg.) (2023): „Rassismus. Von der frühen Bundesrepublik bis zur Gegenwart“ De Gruyter. Online verfügbar unter: https://doi.org/10.1515/9783110702729. S. 47
4 Vgl. ebd. S. 48f.
5 Eine Hauptthese die sich durch das Buch zieht weist auf die durchaus vorhandenen autoritären Tendenzen hin, die in der „68er“ Bewegung bestanden, und spätestens an den Beispielen Horst Mahler, Bernd Rabehl, beide mittlerweile Anhänger des Neonazismus, besonders illuster offenbar wurde. Im Text im Fokus stehen vielmehr Hadayatullah Hübsch und Abdullah Wagishauser als Mitglieder der deutschen Ahmadiyya-Gemeinde
6 Ertuğrul, Ali Tonguç; Martin, Sabri Deniz und Vukadinović Vojin Saša (2023): „Autoritäre Läuterung von ’68. Hadayatullah Hübsch und die patriarchale Abschottung migrantischer Mädchen in der Ahmadiyya-Gemeinde.“ In: Vukadinović (2023) „Rassismus[…]“, S. 208
7 Vgl. ebd.
8 Vgl. ebd. S. 203
9 Ebd. S. 207
10 Braun, Christina von; Mathes, Bettina (2007): „Verschleierte Wirklichkeit. Die Frau, der Islam und der Westen“ bpb, Bonn. S. 199
11 Vukadinović (2023) In: Vukadinović (2023): „Rassismus[…]“, S. 53
12 Ertuğrul et al. (2023), S. 205
13 Holland-Cunz, Barbara (2023): „Theoriegeschichtsvergessenheit als Intention und Prinzip. Rassismusanalysen in der feministischen Gesellschaftstheorie der 1970er Jahre“ In: Vukadinović (2023): „Rassismus[…]“, S. 242
14 Braun, Mathes (2007), S. 329/30, nach Ertuğrul et al. (2023), S. 206
15 Ertuğrul et al. (2023), S. 207
16 Vgl. Foljanty, Lena; Lembke, Ulrike (2014): „Die Konstruktion des Anderen in der
„Ehrenmord“-Rechtsprechung“ In: Kritische Justiz, 47 (3). S. 298-315.
17 Zur Übersicht: Voigts, Hanning: „ Das Kopftuch – zwischen Unterdrückung und Befreiung“ Frankfurter Rundschau, 08.05.2019 (Online verf.: https://www.fr.de/frankfurt/kopftuch-konferenz-frankfurt-unterdrueckung-befreiung-12264383.html; zul. aufg. 13.07.2023)
18 Palmer ist mittlerweile aus Bündnis90/Die Grünen ausgetreten. Ausschlaggebend war die Konferenz – er verteidigte, erneut, seine Verwendung des N-Wortes und verglich Kritik an seinen Rassismus mit dem „Judenstern“. Spannend, ob der Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus, die den Autor*innen doch so wichtig sei, in diesen Kreisen angekommen ist. Vgl. BR Bayern 2 (2023): „So problematisch ist die Migrations-Konferenz, auf der Boris Palmer verbal entgleiste“ (onl. Verf..: https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/migrationskonferenz-mit-boris-palmer-in-der-kritik-100.html; zul. aufg. 13.07.2023)
19 Zur Einordnung: AStA Frankfurt a.M. (2023): „Stellungnahme zur Konferenz „Migration steuern, Pluralität gestalten - Herausforderungen und Konzepte von Einwanderungspolitiken““ (onl. verf..: https://asta-frankfurt.de/2023-04/stellungnahme-zur-konferenz-migration-steuern-pluralitaet-gestalten-herausforderungen-und; zul. aufg. 13.07.2023)
20 Vgl. Mediendienst Integration (2021): „Kriminalität in der Einwanderungsgesellschaft. Wie viele „Ehrenmorde“ gibt es?“ (onl. verf.: https://mediendienst-integration.de/desintegration/kriminalitaet.html#c678; zul. aufg. 13.07.2023)
21 Vgl. Oberwittler, Dietrich; Kasselt, Julia (2011): Das Phänomen Ehrenmord: Begriff, Hintergründe, Erklärungsansätze“ In: Oberwittler, Kasselt (Hg.) (2011): „Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005“ Kčln; Wolters Kluwer, BKA, Luchterhand. (onl. verf.:https://bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/PolizeiUndForschung/1_42_EhrenmordeInDeutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=3; zul. Aufg. 13.07.2023) S. 23
22 Dyacis bedeutet, dass eine Person cis und dyadisch ist. Cis bedeutet, „dass eine Person das Geschlecht hat, dem sie bei der Geburt aufgrund der Genitalien zugewiesen wurde.“ Dyadisch bedeutet, dass der Körper eines Menschen „in eine eindeutige medizinische Norm von männlichen bzw. weiblichen Körpern“ passt. (vgl. queer-lexikon.net)
23 Vgl. Glossar der Neuen deutschen Medienmacher*innen: „Ehrenmord“ (onl. Verf. https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/ehrenmord/; zul. aufg. 13.07.2023)
24 Ertuğrul et al. (2023), S. 206
25 Ebd.
26 Ebd.
27 Ertuğrul, Ali Tonguç; Martin, Sabri Deniz und Vukadinović, Vojin Saša: „Gewohnte Kampfbegriffe. Gabriele Dietzes einseitige Vorwürfe an Feministinnen und Homosexuelle“ Jungle World, 30.01.2020 (onl. Verf.: https://jungle.world/artikel/2020/05/gewohnte-kampfbegriffe; zul. aufg. 13.07.2023); Das Buch ist in einer anderen Publikation Vukadinovićs bereits zerrissen worden, s. Rehberg, Peter (2021): "Kritik vs. Selbstkritik" (online verfügbar unter: https://www.sissymag.de/vojin-sasa-Vukadinović-hg-zugzwaenge/; zul. aufg. 13.07.2023)
28 Ebd.
29 Zu dieser Anmerkung möchten wir der Vollständigkeit hinzufügen, dass Migrant*innen zwar explizit genannt wurden, in dem Zitat jedoch vorher durch die Autor*innen als „muslimisches, in traditionellen, heterosexuellen Familienzusammenhängen lebendes Kollektiv” dekonstruiert wurden. (ebd.)
30 Ebd.
31 Ebd.
32 Ertuğrul et al. (2023), S. 208
33 Jungle World (2020)
34 Ertuğrul et al. (2023), S. 203
35 Vukadinović (2023), S. 44
36 Ertuğrul et al. (2023), S. 206/7
37 S. z.B. Vukadinović (2023), S. 5
38 Ertuğrul et al. (2023), S. 208
39 Werner, Karen: „Rücktritt bei Gender Studies“ GAZ, 13.01.2018. (onl. Verf.: https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/ruecktritt-gender-studies-11943760.html; zul. aufg. 13.07.2023)
40 Ertuğrul, Ali Tonguç und Martin, Sabri Deniz: „Bemerkenswertes Urteil. Feminismus vs. Gender Studies“ Jungle World, 25.04.2019 (onl. Verf.: https://jungle.world/artikel/2019/17/bemerkenswertes-urteil; zul. aufg. 13.07.2023)
41 GAZ 2018
42 Jungle World 2019
43 Ebd.
44 Ebd.

Literatur

Anmerkung zur Literatur:

Die Literatur umfasst an einer Stelle das Bundeskriminalamt (BKA). Auch wenn hiermit darauf hingewiesen werden soll, dass wir in einem kritischen Verhältnis zur Polizei stehen, ist die Quelle angebracht, um die juristische Dimension des Begriffs „Ehrenmord“ zu behandeln

AStA Frankfurt a.M. (2023): „Stellungnahme zur Konferenz „Migration steuern, Pluralität gestalten - Herausforderungen und Konzepte von Einwanderungspolitiken““ (onl. verf.: https://asta-frankfurt.de/2023-04/stellungnahme-zur-konferenz-migration-steuern-pluralitaet-gestalten-herausforderungen-und; zul. aufg. 13.07.2023)

Braun, Christina von; Mathes, Bettina (2007): „Verschleierte Wirklichkeit. Die Frau, der Islam und der Westen“ bpb, Bonn. S. 199

Ertuğrul, Ali Tonguç und Martin, Sabri Deniz: „Bemerkenswertes Urteil. Feminismus vs. Gender Studies“ Jungle World, 25.04.2019 (onl. Verf.: https://jungle.world/artikel/2019/17/bemerkenswertes-urteil; zul. aufg. 13.07.2023)

Ertuğrul, Ali Tonguç; Martin, Sabri Deniz und Vukadinović, Vojin Saša: „Gewohnte Kampfbegriffe. Gabriele Dietzes einseitige Vorwürfe an Feministinnen und Homosexuelle“ Jungle World, 30.01.2020 (onl. Verf.: https://jungle.world/artikel/2020/05/gewohnte-kampfbegriffe; zul. aufg. 13.07.2023

Ertuğrul, Ali Tonguç; Martin, Sabri Deniz und Vukadinović Vojin Saša (2023): „Autoritäre Läuterung von ’68. Hadayatullah Hübsch und die patriarchale Abschottung migrantischer Mädchen in der Ahmadiyya-Gemeinde.“ In: Vukadinović (2023) „Rassismus[…]“

Foljanty, Lena; Lembke, Ulrike (2014): „Die Konstruktion des Anderen in der „Ehrenmord“-Rechtsprechung“ In: Kritische Justiz, 47 (3)

Holland-Cunz, Barbara (2023): „Theoriegeschichtsvergessenheit als Intention und Prinzip. Rassismusanalysen in der feministischen Gesellschaftstheorie der 1970er Jahre“ In: Vukadinović (2023): „Rassismus[…]“

Mediendienst Integration (2021): „Kriminalität in der Einwanderungsgesellschaft. Wie viele „Ehrenmorde“ gibt es?“ (onl. verf.: https://mediendienst-integration.de/desintegration/kriminalitaet.html#c678; zul. aufg. 13.07.2023

Neue deutsche Medienmacher*innen: NdM-Glossar: „Ehrenmord“ (onl. Verf. https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/ehrenmord/; zul. aufg. 13.07.2023)

Oberwittler, Dietrich; Kasselt, Julia (2011): Das Phänomen Ehrenmord: Begriff, Hintergründe, Erklärungsansätze“ In: Oberwittler, Kasselt (Hg.) (2011): „Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005“ Köln; Wolters Kluwer, BKA, Luchterhand. (onl. verf.: https://bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/PolizeiUndForschung/1_42_EhrenmordeInDeutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=3; zul. Aufg. 13.07.2023)

Voigts, Hanning: „ Das Kopftuch – zwischen Unterdrückung und Befreiung“ Frankfurter Rundschau, 08.05.2019 (Online verf.: https://www.fr.de/frankfurt/kopftuch-konferenz-frankfurt-unterdrueckung-befreiung-12264383.html; zul. aufg. 13.07.2023)

Vukadinović, Vojin Saša (2023): „Rassismus in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte“ In: Vukadinović (2023): „Rassismus[…]“

Vukadinović, Vojin Saša (Hg.) (2023): „Rassismus. Von der frühen Bundesrepublik bis zur Gegenwart“ De Gruyter. Online verfügbar unter: https://doi.org/10.1515/9783110702729.

Website des „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit e.V.“: „Mitglieder“ (https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/ueber-uns/mitglieder/; zuletzt aufgerufen: 13.07.2023)

Website der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (https://www.hsbund.de/SharedDocs/Personen/1_Dozenten/Dozenten_ND/Dozenten_ND_BfV/Pfahl-Traughber.html; zul. aufg.: 13.07.2023)

Werner, Karen: „Rücktritt bei Gender Studies“ GAZ, 13.01.2018. (onl. Verf.: https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/ruecktritt-gender-studies-11943760.html; zul. aufg. 13.07.2023)

Statement zu unserer Veranstaltung heute am Donnerstag den 16.02.2023

Heute, Donnerstag 16. Februar, findet die von uns mitorganisierte Lesung des Buches „Rassismus. Von der frühen Bundesrepublik bis zur Gegenwart“ herausgegeben von Vojin Saša Vukadinović, statt. Vukadinović nimmt selbst an dieser Veranstaltung teil.

Wir wurden darauf hingewisen, dass Vukadinović zu verschiedenen Zeitpunkten mit Texten und Debattenbeiträgen aufgefallen ist, welche transfeindliche Narrative bedienen. Vukadinović hat u.a. transfeindliche Personen wie Kathleen Stock verteidigt und ihr Buch „Material Girls“ übersetzt [1]. Weiter kommt er in einem 2017 erschienenen Artikel der „Emma“ zu dem Schluss, die heutigen Gender Studies seien „der akademische Sargnagel der Frauenemanzipation“ [2], oder kommt in einem 2019 in der Neuen Zürcher Zeitung erschienen Artikel zum Schluss, dass die Gender Studies ein Antifeminismus von links seien [3].

Wir teilen diese Auffassungen nicht und denken, dass Vukadinović dadurch einen Diskurs über „Cancel Culture“ und „Kulturkampf“ bedient, der letztlich zur Gefährdung von Trans-Personen und muslimischen Mitmenschen führt. (Selbst-)Kritik, gerade innerhalb einer emanzipatorisch verstehenden, feministischen Bewegung ist wichtig. Doch äußerte Vukadinović Kritik in einer Art und Weise, die an Transphobie und Islamfeindlichkeit anschließt.

Die Lesung thematisiert Rassismus und Rassismuskritik. Wir zeigen uns daher optimistisch, dass dort antimuslimischer Rassismus thematisiert wird und solche Aussagen, wie sie Vukadinović tätigte, kritisch eingeordnet werden. Dennoch ziehen wir die Konsequenz daraus, bei zukünftigen Veranstaltungen uns intensiver mit dem Hintergrund der referierenden Personen und ihren Positionen zu beschäftigen. Wir bitten -insbesondere von Transphobie, antimuslimischen Rassismus und Neu-Rechter Narrative betroffenen- um Entschuldigung und möchten uns zukünftig dafür einsetzten, dass mit diesen Problemen in der Wissenschaft an der FU kritisch umgegangen wird. 

Eure FSI*OSI

[1] Zur Verteidigung Kathleen Stocks, siehe: https://jungle.world/artikel/2021/50/das-bisschen-mobbing

[2] https://www.emma.de/artikel/gender-studies-sargnaegel-des-feminismus-334569

[3] https://www.nzz.ch/feuilleton/gender-theoretikerinnen-warum-sie-oft-frauenfeindlich-agieren-ld.1527480

Komm zum Institutsrat am 22.06.22!

Komm am Mittwoch (22.06.2022) um 9 Uhr in den Institutsrat des Otto-Suhr- Instituts (in der Ihnestr 21, Hörsaal b), um dich für den Erhalt der Erstsemester- Tutorien zur Einführungsvorlesung und gegen die Platzbeschränkungen einzusetzen!

Wieso die Tutorien so wichtig sind:

Im ersten Semester werden zur Einführungsvorlesung begleitende Tutorien von Studierenden in höheren Semestern angeboten. Diese bieten neben einer Wiederholung des Vorlesungsstoffes vor allem die Möglichkeit, sich kritisch mit den Lehrinhalten auseinanderzusetzen und die Behandlung von Themen, welche sonst nicht in den Vorlesungen behandelt werden. Außerdem vermitteln sie wichtige Grundfähigkeiten des Studierens, wie wissenschaftliches Arbeiten und das selbstorganisierte Lernen im Studium. Die Tutorien bieten zusätzlich eine erste Orientierung im Studium und die Unterstützung bei Organisationsaufgaben. Darüber hinaus haben sie auch einen sozialen Faktor. Besonders die Erfahrungen in der digitalen Lehre während der Pandemie haben die Notwendigkeit der Tutorien unterstrichen.

Es ist wichtig zu wissen, dass das jetzige Tutorienangebot Ergebnis eines jahrelangen Kampfes ist. Früher wurden die Tutorien als unbezahlte Praktika angeboten. Von einigen Professor*innen wurden die Tutorien – insbesondere seitdem diese wie die Arbeit von studentischen Hilfskräften entlohnt werden müssen – nicht sonderlich wertgeschätzt. So standen sie 2015 kurz vor der Abschaffung.

Auch jetzt steht der Erhalt der Tutorien wieder auf der Kippe. Aktuell sind die Tutor*innen für die Einführungsvorlesung nur für ein halbes Jahr im Wintersemester beschäftigt. Die Ausschreibung von SHK-Stellen mit einer Befristung auf 6 Monate widerspricht den Bestimmungen des Tarifvertrags für studentische Beschäftigte im Land Berlin. Der Personalrat der studentischen Beschäftigten hat das OSI aufgefordert, die tariflichen Bedingungen zu erfüllen. Die Tutor*innen müssen deshalb für 2 Jahre beschäftigt werden und somit können Tutorien nicht nur im Wintersemester, sondern auch im Sommersemester angeboten werden. Die zusätzlichen Kosten für die tarifgemäße und faire Beschäftigung von Tutor*innen kann der OSI-Haushalt, der seit Jahren einen deutlichen Überschuss verzeichnet, tragen“

Die Reaktion einiger Professor*innen ist nun lediglich einen Appell an den Studentischen Personalrat, Ausnahmeregelungen für das OSI einzuführen, um die nicht mit dem Tarifvertrag vereinbare, halbjährlich befristete Anstellung beizubehalten. Wir wollen uns im Institutsrat für eine faire Beschäftigung der Tutor*innen für 2 Jahre einsetzen und Tutorien für das Winter- als auch das Sommersemester fordern.

Hinweis: Auch die Tutorien, die aktuell parallel zu den Grundlagenvorlesungen angeboten werden, werden aus Corona-Sondermitteln finanziert, die aber im SoSe 2023 auslaufen. Danach verfallen auch diese Tutorien, da das Institut nicht bereit ist, sie aus eigener Tasche zu finanzieren.

Komm in den Institutsrat, um auf die Notwendigkeit der Tutorien hinzuweisen und für ihren Erhalt zu kämpfen!

Warum die Platzbeschränkungen nicht die richtige Lösung sind:

Die uneingeschränkte Seminarwahl ist fester Bestandteil des freien Studiums und wichtig für Studierende, um nach eigenem Interesse studieren zu können, sich ihr eigenes Profil zu bilden und möglichst die Seminarwahl mit Care- und Lohnarbeit vereinbar zu gestalten. Die freie Seminarwahl am OSI ist eine zentrale Komponente der OSI-Identität und wurde über Jahre studentisch erkämpft und verteidigt.

Im nächsten Institutsrat wird über die Einführung von Platzbeschränkungen, geframed als „Höchstgrenze“, für Seminare ab dem Wintersemester abgestimmt. Wir sprechen uns gegen jede Art von Platzbeschränkungen aus, da dadurch die ohnehin immer stärker schrumpfende Freiheit und Wahlmöglichkeit im Studium weiter eingeschränkt wird. Platzbeschränkungen können sogar möglicherweise den Studienabschluss verzögern, wenn benötigte Seminare nicht belegt werden können.

Es ist klar, dass übervolle Seminare eine Zumutung für Studierende und Lehrende sind. Einige Seminare im Grund- und Hauptstudium werden durchgehend von ca. 50- 60 Studierenden besucht. Mit dem Start des Semesters gab es sogar einzelne Seminare mit ca. 100 Teilnehmenden.

Zum einen ist jedoch anzumerken, dass wir uns durch die digitale Lehre während der Pandemie in einer Ausnahmesituation befinden. Einige Studierende haben weniger Seminare in den letzten Semestern belegt als unter „normalen“ Studienbedingungen. Die aktuellen Belegungszahlen können deshalb nicht als Berechnungsgrundlage der Teilnahmebeschränkungen dienen. Außerdem werden viele Seminare tatsächlich weniger stark frequentiert, vor allem im Laufe des Semesters, als die Zahlen bei Campus Management abbilden. Oft reduziert sich die Teilnehmer*innenzahl trotz 50- 60 eingetragenen Teilnehmenden nach einigen Wochen drastisch, da z.B. auch doppelte Seminarbuchungen möglich sind.

Zum anderen verdeckt die geforderte Obergrenze nur die wahren Probleme. Volle Seminare deuten auf einen Mangel an Lehrveranstaltungen in beliebten, aber an unserem Institut marginalisierten Bereichen hin. Anstatt einer restriktiven Problemlösung bedürfte es viel mehr einer inhaltsbezogenen Evaluation der Veranstaltungen, sodass das Seminarangebot besser an die wirklichen Bedürfnisse der Studierenden angepasst werden könnte.

Noch tiefergehend zeigt sich zudem, dass insgesamt zu wenig Geld in die Lehre investiert wird, wodurch logischerweise zu viele Studierende zu wenig Lehrveranstaltungen besuchen wollen.

Anstatt ein Pflaster auf die offenen Wunden zu kleben und somit die grundlegenden, strukturellen Probleme zu verbergen, sollten diese endlich angegangen werden! Zudem sollte die Ausrichtung der Lehre an studentischen Interessen und eine bessere Bezahlung für prekär beschäftigte Lehrende im Zentrum der Bemühungen stehen!

Setzt euch mit uns gegen die Platzbeschränkungen und für ein freies Studium im nächsten Institutsrat ein!

Eure FSI*OSI

Call for Papers: explOSIv – Anmerkungen zum Universitätsbetrieb

Call for Papers: explOSIv – Anmerkungen zum Universitätsbetrieb Schwerpunktthema: „Berufsverbote, akademische Freiheit und Extremismus(-theorie)“

Wir suchen nach Texten für unsere Ausgabe #2!
Deadline: 1. August 2022
Geplantes Erscheinen: Anfang Oktober 2022 zum Wintersemester

Wie? Textvorschläge bitte per Mail an explosiv-redaktion@riseup.net. Wenige Sätze bis einzelne Textteile reichen als Textvorschlag aus. Die endgültige Veröffentlichung wird durch ein inhaltliches und stilistisches Lektorat vorbereitet. Wer in der Redaktion mitarbeiten möchte, kann sich ebenfalls über die E-Mail bei uns melden.

Was? Zum Schwerpunktthema siehe unten. Freie Beiträge außerhalb des Schwerpunktthemas sind auch herzlich willkommen. Die Form der Beiträge kann vielfältig sein, von kurzen Texten, Essays, Interviews bis zu längeren Abhandlungen ist vieles möglich.

Zum Schwerpunkt

Das Verhältnis von Berufsverboten, akademischer Freiheit und Extremismus(-theorie) ist sehr spannungsreich. Universitäre Debatten um die Grenzen des Sagbaren und die Sanktionierung von menschenverachtenden Positionen von Dozierenden haben in letzter Zeit zugenommen. Gesellschaftlich werden diese Debatten oft sehr erhitzt unter dem ursprünglich rechten Begriff „Cancel Culture“ verhandelt, der sich gegen eine vorgebliche „Meinungsdiktatur“ und hauptsächlich gegen Linke und Liberale richtet. Weitreichend „gecancelt“ wegen ihrer politischen Haltung wurden in der Geschichte der BRD viele, aber nicht selten Linke. Der 50. Jahrestag des sogenannten Radikalenerlasses vom 28. Januar 1972 unter Bundeskanzler Willy Brandt hatte auch in Berlin zahlreiche Veranstaltungen zur Folge, die an die jahrzehntelange Praxis der Berufsverbote – bis heute – erinnern und dem, was damit verbunden war: politische Disziplinierungen, Massenüberwachungen, Grundrechtsverletzungen, Biographie- Beschädigungen und Tabuisierung. Auch an der FU Berlin und am OSI entfaltete der Radikalenerlass seine verheerende Wirkung, was bis heute noch unzureichend erforscht und aufgearbeitet ist.

Dieser Praxis liegt eine bestimmte Vorstellung des Radikalen bzw. Extremen zugrunde, die auch von (politik-)wissenschaftlicher Seite unter dem Namen „Extremismustheorie“ verteidigt wird und eng mit der Praxis von Sicherheitsbehörden wie dem sogenannten Verfassungsschutz verbunden ist. Die Mehrheit der heutigen Politikwissenschaft lehnt diese auch „Hufeisen“- Theorie genannte Schablone ab, doch an der FU treibt bis heute der „Forschungsverbund SED- Staat“ sein Unwesen, dessen Vertreter das Extremismuskonzept verteidigen. Gemeinsam ist den Extremismustheorie-Anhänger:innen der Glaube, die Demokratie durch ihre Verkürzung zu retten und „wehrhaft“ zu machen. Die scheinbar demokratische „Mitte“ wird dabei idealisiert. Eine andere, gar demokratischere gesellschaftliche Ordnung wird vorab aus dem Bewusstsein verdrängt und, wenn es nötig erscheint, polizeilich verfolgt.

Gleichzeitig ist im universitären Kontext ist der Wunsch nach einer gesetzlichen Handhabe, um die akademische Freiheit zu verteidigen, sehr nachvollziehbar, wenn rassistisch, sexistisch oder antisemitisch agitierende Dozierende diese für ihre Ideologien missbrauchen. Gerade solche Fälle und die Debatten um den Umgang damit verdeutlichen das Spannungsfeld aus Berufsverboten, akademischer Freiheit und Extremismus(-theorie).

An antifaschistischen Perspektiven auf staatliche (Berufs-)Verbote, Extremismus(-theorie) und (akademische) Freiheit wird schließlich deutlich, dass die wissenschaftliche und gesellschaftskritische Debatte keineswegs geklärt ist und eindimensionale Lösungen wenig plausibel erscheinen. Insofern ist dieser Call for Papers ein Aufruf, verschiedene Aspekte des Schwerpunktthemas zu beleuchten.

Folgende Beispielfragen könnten in den Beiträgen beantwortet werden:

  • Welche Menschen wurden an der FU oder speziell am OSI seit 1972 verfolgt und was können wir aus ihrer Geschichte lernen?
  • Wie zeigen sich der Radikalenerlass und „anti-extremistische“ Politik heute an der FU Berlin gegenüber Studierenden und Beschäftigten?
  • Welcher Extremismusbegriff findet heute an der FU Verbreitung – sowohl in den hochschulpolitischen Debatten, in Seminaren als auch in der Wissenschaft?
  • Welche (anekdotischen oder kontinuierlichen) Erfahrungen wurden in diesen (wissenschaftlichen, hochschulpolitischen oder alltäglichen) Debatten an der FU gemacht?
  • Welche theoretischen Alternativen zur Extremismustheorie gibt es und wie lassen sich diese auf akademische Freiheit bzw. die Institution Universität übertragen?
  • Welche praktischen (antifaschistischen, emanzipatorischen) Ansätze gibt es, um ohne Extremismustheorie und „Hufeisen“ gegen menschenverachtende Ideologien wie Rassismus, Antisemitismus oder Sexismus vorzugehen?
  • Wie ist der theoretische Zusammenhang aus Staatlichkeit, Freiheitsrechten (Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit insbesondere) und ihrer Umsetzung? Lässt sich eine Kritische Theorie des Staates, welche die Ambivalenz aus Freiheit und Souveränität festhält (Franz Neumann), vernünftig begründen? Wie lassen sich andere Organisations- und Befreiungsformen rechtfertigen?
  • Ist staatlicher und autonomer Antifaschismus ein notwendiger Widerspruch oder geht beides zeitweise zusammen?

Die Redaktion freut sich über die Einsendung zahlreicher Textvorschläge, von Studierenden am OSI, aber auch allgemein an der FU oder aus anderen Berliner Hochschulen, die zum Thema passen. Und natürlich schauen wir uns auch Vorschläge abseits des Schwerpunkts an. Wir sind sehr gespannt!

Viele Grüße,

Eure explOSIv-Redaktion

Bericht aus dem Institutsrat vom 27.04.2022

Wie auch das gesellschaftliche Leben wachte mit Beginn des Semesters das Institut aus dem Corona bedingten Dornröschenschlaf auf und heute kam der erste Institutsrat seit zwei Jahren in Präsenz zu Stande. Folgende Beschlüsse und Mitteilungen wollen wir mit euch teilen. 

  • Steve Kenner ist neu als Gastdozent Vertretung der Professur für Politikdidaktik mit dem Schwerpunkt Bildung für Nachhaltigkeit / Transformative Bildung
  • Sven Chojnacki kandidiert als Vizepräsident 3 der FU
  • Die Hearings im Berufungsverfahren zur Besetzung der Professur für theoretische und rechtliche Grundlagen der Politik“ finden am 02., 05. Und 06. Mai statt. Mehr Infos hier: https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/termine/2022-05-02_Hearings-Theorie_Recht.html Studentische Beteiligung ist bei den Lehrproben erwünscht. Bei corinna.schroeder@fu-berlin.de könnt ihr euch dafür anmelden.
  • Dr. Anja Osei (Uni Konstanz) wird auf die Professur „Vergleichende Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Politik und Gesellschaft in Afrika“ berufen
  • Es steht erneut ein Gespräch mit der Geschäftsführung und den studentischen Vertreter*innen an. Schreibt uns gerne mit Beschwerden und Ideen zu dem aktuellen Semester und der Lehre.
  • Es gab eine rege Diskussion über die Lehre im aktuellen Semester. Primär über stark überfüllte Seminare und Online-Lehroptionen.   

Eure FSI*OSI

Impfungen an der Uni

Liebe Studierende,

es sind nach wie vor sehr viele Impftermine am FU-internen Impfzentrum vorhanden. Mittlerweile ist auch die Zweitimpfung an der Uni möglich; Sowohl eine Zweitimpfung desselben Impfstoffes als auch Crossimpfungen zwischen den Impfstoffen. Wer mit Astra erstgeimpft ist, kann die zweite Impfung mit Biontech bekommen und so eine crossimmunity zu erlangen.Damit das kommende Semester nicht nur online stattfindet, ist es wichtig, eine möglichst hohe Impfquote unter Studierenden zu erreichen. Ansonsten wird die 3-G-Regelung greifen (genesen, geimpft oder getestet). Damit ihr euch aber nicht jedes Mal vor der Uni testen lassen müsst, könnt ihr euch ja  jetzt die einfache Möglichkeit einer Impfung durch den Kopf gehen lassen. Alle Infos zur Impfung an der Uni findet ihr auf der Webseite der FU https://www.impfzentrum.fu-berlin.de/


Eure schon teilweise geimpfte FSI*OSI

Diskussion zur Lehre am OSI

Vielen Dank, dass Ihr so zahlreich an unserer Diskussion zur Online-Lehre am OSI teilgenommen habt! Wir fanden den Austausch mit Euch sehr spannend und haben viele Anregungen mitgenommen. Diesen Mittwoch diskutieren wir mit dem Institutsrat über die Online-Lehre und was sie für Studierende bedeutet.

Wir fordern:

Eine klare, frühzeitige und proaktive Kommunikation mit den Studierenden durch das Institut, den Fachbereich und die Universität! Vor allem Informationen zur aktuellen Situation und Form der Lehre müssen Studierende schnell, einfach und verständlich erreichen.

Sobald es die Pandemielage erlaubt, müssen Formen hybrider Lehre ermöglicht werden!

Dafür ist die Erarbeitung bzw. Anpassung eines umfassenden Hygienekonzepts notwendig, das die Bedürfnisse aller Studierenden berücksichtigt. Es müssen jetzt verschiedene Öffnungspläne für unterschiedliche Szenarien entwickelt werden, damit die sichere Rückkehr zum Hybrid- und Präsenzbetrieb an der Universität gewährleistet werden kann, sobald es die Infektionslage zulässt!

Instituts- und Fachbereichsleitung müssen an die Lehrenden appellieren, die Anforderungen der Veranstaltungen der Pandemiesituation anzupassen! Alle Lehrende und die Universität müssen für die Herausforderungen des digitalen Studierens sensibilisiert werden. Besonders die Mehrfachbelastung vieler Studierender in der Pandemie durch fehlende soziale Kontakte, geringe Austauschmöglichkeiten und ihre angespannte finanzielle Situation, muss anerkannt werden.

Ihr könnt außerdem weiterhin Wünsche und Anregungen zur Lehre und Seminarinhalten für das nächste Wintersemester 2021/22 in das Wünsche-Pad der ABK OSI eintragen! https://pad.riseup.net/p/W%C3%BCnsch-dir-was-PAD_(OSI_ABK)-keep

Abschied vom Unzeitgemäßen?: Buch über Ideengeschichte und das OSI erschienen

Cover_Ideengeschichte-Buch

„Politische Ideengeschichte ist gefährlich. Denn sie macht unzufrieden, nötigt zum Streit und zahlt sich selten aus. Sie macht unzufrieden mit dem, wie es ist, erinnert sie doch daran, dass gesellschaftliche Verhältnisse auch anders hätten werden können.“
„Abschied vom Unzeitgemäßen?: Buch über Ideengeschichte und das OSI erschienen“ weiterlesen

Viel Umwelt wenig Inhalt – Bericht Institutsrat vom 06.02.2019

Am Mittwoch um 9 Uhr haben es circa 10 Studierende, 6 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, 6 Leute aus der FSI, einige Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung sowie 5 Profs nach Dahlem in den Institutsrat (IR) geschafft. Wir hätten uns mehr Studierende erhofft, die Mobilisierung verlief schwierig. Eine größere Öffentlichkeit durch Sitzungen am Nachmittag herzustellen beabsichtigt das Institut nicht, wie in der Beratung über die IR-Termine im Sommer deutlich wurde: Während das andere Fachbereiche an der FU hinbekommen, findet das OSI nur Ausreden1.

Welche zentralen Themen wurden also dort diskutiert? Neben der Einrichtung neuer Berufungskommissionen für zwei Umwelt-Professuren und eine Nachhaltigkeitsprofessur und der Diskussion der Arbeits- und Qualifikationsbedingungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (Wimis/“Mittelbau“), stand die Beratung und Beschlussfassung der neuen BA-Studienordnung auf der Tagesordnung. Es gab also einiges zu besprechen, was langfristige Auswirkungen am Institut hat.
Da die ganze Studienreform der Studienordnungen allgemein und in der Sitzung ein größeres Thema war und ist, wird es dazu einen Extrabericht geben und das Thema hier nur gestreift.
„Viel Umwelt wenig Inhalt – Bericht Institutsrat vom 06.02.2019“ weiterlesen

Anhörungen neue Professur IPÖ – 15.+16.11.

Am OSI wird die Professur für Internationale und Vergleichende Politische Ökonomie neu besetzt. Hier findet ihr die Stellenausschreibung. Aktuell läuft das Berufungsverfahren und am 15. und 16.11. finden die öffentlichen Hearings mit den Bewerber*innen statt.
Die Hearings bestehen aus einem 25-minütigen Fachvortrag (s.o.) mit anschließender 20-minütiger öffentlicher Diskussion und einer 25-minütigen Lehrprobe.
Im Anschluss findet jeweils ein nicht öffentliches Gespräch mit der Berufungskommission statt (ca. 20 Min).

Für den öffentlichen Teil sind Studierende explizit eingeladen um Fragen zu stellen und die Lehrprobe zu bewerten. Kommt vorbei um euch ein Bild zu machen wer bald am OSI lehrt und forscht, und dabei mitzureden.

Donnerstag, 15.11.2018
Ort: Henry-Ford-Bau, Konferenzraum III, Garystr. 35

10.00 Uhr – 11.30 Uhr Prof. Dr. Jonas Bunte
„The Politics of Borrowing“

11.40 Uhr – 13.10 Uhr Prof. Dr. Mark Manger
„Handelsbilanzkonflikte als Merkmal der Deindustrialisierung:
Hat Donald Trump womöglich Recht?“

Freitag, 16.11.2018
Ort: Henry-Ford-Bau, Konferenzraum III, Garystr. 35

09.00 Uhr – 10.30 Uhr Prof. Dr. Thomas Rixen
„Diffundiert der Neoliberalismus noch? Kapitalbesteuerung und internationale Kooperation“

10.40 Uhr – 12.10 Uhr Dr. Laura Seelkopf
„Die Geburt des modernen Staates: Die weltweite Einführung grundlegender Steuern
(1750-2015)“

Pause

13.00 – 14.30 Uhr Prof. Dr. Stefanie Walter
„Wählerbasierte Desintegration als neue Herausforderung für internationale Kooperation“