Gendering the State

*Feministische Staatstheorie – Eine Einführung in
zentrale Kontroversen und aktuelle Diskussionen.*

mit Birgit Sauer und Gundula Ludwig

Herkömmlicherweise wird der Staat als diejenige Institution verstanden,
die das Gewaltmonopol über ein abgegrenztes Territorium beanspruchen
kann und dieses mittels einer regelgebundenen, hierarchisch
strukturierten und (geschlechts-)neutralen Verwaltung ausübt. Dabei
taucht die Kategorie ‚Geschlecht‘ in den gängigen wissenschaftlichen
Debatten nicht auf. Auch in der marxistischen Staatstheorie wurde die
Frage, welche Rolle der Staat im Zusammenhang mit der Entstehung,
Reproduktion und Umgestaltung von Geschlechterverhältnissen spielt,
lange Zeit nicht gestellt. Erst in den letzten Jahrzehnten haben
verschiedene feministisch inspirierte Ansätze diese selbstverständliche
Geschlechtsblindheit staatstheoretischer Debatten erschüttert.
So machten feministische Kritiken beispielsweise darauf aufmerksam, dass
das ’staatliche Gewaltmonopol über ein gegebenes Territorium‘ ein Mythos
ist, weil es die vielfach von Männern ausgeübte häusliche Gewalt
systematisch unterschlägt. Mittlerweile hat sich die feministische
Staatstheorie zu einem eigenen breiten Diskussionsfeld entwickelt, deren
Konzepte und Einsichten eng verbunden sind mit den Veränderungen
innerhalb der Frauenbewegung.

In der Diskussion mit Birgit Sauer und Gundula Ludwig wollen wir daher
in einem ersten Teil die theoretische Entwicklung der feministischen
Staatstheorie einführend nachvollziehen und dabei neben den
theoretischen Debatten auch die institutionellen Widerstände und
Vorbehalte betrachten, gegen die sich feministische Staatstheorie
durchsetzen musste. Dabei sollen zentrale Einsichten feministischer
staatstheoretischer Ansätze vorgestellt und der Frage nachgegangen
werden, inwieweit Staat und Geschlecht systematisch zusammenhängen. In
einem zweiten Teil werden Gundula Ludwig und Birgit Sauer einige
zentrale Überlegungen aus ihren Arbeiten präsentieren. Enden wollen wir
mit einer Diskussion darüber, welche Herausforderungen für politisches
Handeln im/mit/gegen den Staat sich aus den jeweiligen Perspektiven auf
den Staat ergeben.

Birgit Sauer ist Professorin am Institut für Politikwissenschaft der
Universität Wien mit dem Schwerpunkt Gender und Governance.

Gundula Ludwig ist Politikwissenschaftlerin und arbeitet als
Lehrbeauftragte an der Universität Wien. Ihre Schwerpunkte sind
Politische Theorie, feministische Theorie, Queer Theorie.

Wann? 10.04.2013, 18:00-20:00
Wo? Otto-Suhr-Institut, Ihnestr.21/A, U-Bhf Thielplatz

Zerschlagt den MA!

„Die Universität kann nicht funktionieren, also muss man verhindern, dass sie funktioniert, damit diese Funktionsunfähigkeit ans Tageslicht kommt. Keine irgendwie geartete Reform kann diese Institution lebensfähig machen; also muss man die Reformen bekämpfen, sowohl hinsichtlich ihrer Auswirkungen als auch ihrer Ziele und zwar nicht weil sie gefährlich, sondern weil sie illusorisch sind. Die Krise der Universität reicht (wie wir zeigen werden) über den Hochschulbereich hinaus und umfasst in ihrer Gesamtheit die gesellschaftliche und technische Arbeitsteilung; also muss diese Krise zum Ausbruch kommen. Man kann darüber diskutieren, wie und auf welche Weise diese Krise herbeizuführen ist. Es gibt gute und weniger gute Möglichkeiten. Allerdings ist Diskussion und Kritik nur dann sinnvoll, wenn sie von denen kommt, die eingesehen haben, dass der Reformismus unbedingt abzulehnen ist und zwar als Ganzes.“
Als André Gorz im Jahre 1970 diese Zeilen schrieb, befand sich die Studierendenrevolte in vollem Gange. Zu klären war ihr Verhältnis zu Ordnung und Revolution, zu Reform und Kritik. Damals wie heute stellten sich dieselben Fragen – nach dem Wettbewerb, der Chancengleichheit und Leistungsideologie. Wogegen und wofür lohnte es sich zu kämpfen? André Gorz begriff schnell, dass die Möglichkeit, diese Fragen zu beantworten, im universitären Rahmen selbst notwendigerweise nicht gegeben war: „Die Linke hat nie gegen die klassenmäßigen Auswahlkriterien [für den Zugang zur Universität] gekämpft – sie hätte dann gegen die Auswahl selbst und das Schulsystem als Ganzes kämpfen müssen, sondern sie kämpfte für das Recht aller, in die Auswahlmaschine eintreten zu dürfen.“
Noch heute sind wir als Studierende Teil einer Institution, die elementarer Bestandteil der Reproduktion der gesellschaftlichen Arbeitsteilung ist. Unsere kostspielige Ausbildung wird sich nur dann irgendwann einmal gelohnt haben, wenn wir uns in einer gehobenen Stelle des Arbeitsprozesses wiederfinden – sei es in sozialer oder ökonomischer Gestalt. Schließlich ist die Universität Ausdruck der bürgerlichen Ideologie von Chancengleichheit und Aufstiegsmöglichkeit. Und eine jede neue Immatrikulation tritt zunächst einmal das Erbe dieses alten Prinzips an.
Was tun? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn es einmal mehr heißt, dem Reformismus in Gremien zu huldigen. Schließlich geht es nur zum einen darum, den Studierenden das Leben am Institut einfacher bzw. angenehmer zu machen. Zum anderen dienen Reformen in erster Linie dazu, dass die Universität funktioniert, obgleich sie doch in gegebenen Umständen nicht funktionieren kann. So werden faule Kompromisse geschlossen, ein Kuhhandel hier, ein undurchsichtiges Tauschgeschäft dort. Das Gremium ist die universitäre Philatelie. Hier wird umgesetzt, verpackt und retuschiert, was in unserer Gesellschaft überhaupt und in der Universität im Besonderen zutage tritt: der Widerspruch.
In einer Welt, die aus atomisierten, sich antagonistisch gegenüberstehenden, Individuen besteht, muss sich das Besondere im Allgemeinen verlieren. Schließlich ist das Allgemeine jener Kitt, der all das zusammenhält, was ohne ihn auseinanderbrechen würde. Im Bologna-Prozess und in der Exzellenzinitiative erweist sich, wie in der Gesellschaft an sich, die Verwertbarkeit als eben jener Superglue. Grundlage für seine Wirkmächtigkeit ist jedoch eine Vergleichbarkeit, die nur dadurch erreicht werden kann, jede besondere Formgestalt auf ein allgemeines Maß zu reduzieren. ECTS, Diploma Supplement, Drittmittel, Exzellenzcluster und Spitzenforschung sind nur einige derjenigen Begriffe, die diese Entwicklung ausdrücken.
So stellte sich für die FSI die Frage: Wie soll nun in einem solchen Rahmen der MA Politikwissenschaft reformiert werden? Neben der allgemeinen gesellschaftlichen und akademischen Situation erweist sich schließlich auch unser Institut nicht als allgemeine Zusammenkunft von Akademiker*innen, die im besonderen Bedürfnis, Herrschaft zu kritisieren, kooperieren, sondern als Ansammlung ausgefahrener Ellbogen, die im Wettstreit um den Kuchen sich das größte Stück sichern wollen. Zumal war eine erste Studienreformkommission (SRK) bereits gescheitert, was nicht auf die Kooperationsbereitschaft der damals Verantwortlichen hoffen ließ.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, stellte sich die Arbeit in der SRK jedoch vorerst als effektiv und angenehm heraus. Es wäre wohl keine allzu kühne Behauptung zu sagen, sie hätte einen Vorschlag ausgearbeitet, der letztendlich von allen Beteiligten des Instituts akzeptiert worden wäre. Dieser hatte jedoch nur einen Fehler, auf den der primus inter pares des OSI zugegebenermaßen schon frühzeitig hinwies: Er dachte vom Inhalt her, d. h. die Studienstruktur sollte dem angepasst werden, was als Politikwissenschaft am OSI auf den Begriff gebracht worden war. Dass ein solches Konzept, welches auf sich auf die Besonderheit des Fachs und des Instituts stützt, nichts als ein Verbrechen gegen das Gesetz der allgemeinen Vergleichbarkeit sein würde, hätte uns Beteiligten wohl von Anfang an klar sein müssen.
Folglich war es die Verwaltung, genauer gesagt die Leiterin der Technokrat*innen-Sektion „Beratung der Fachbereiche bei der Entwicklung und Einführung von Studiengängen“ im Gau „Studienstrukturentwicklung“ des dem Führerstab direkt unterstellten Fachbereichs „Lehr- und Studienangelegenheiten“, die uns endlich unsere Unfähigkeit vor Augen führte, die Sache der Form nach zu betrachten. Obgleich sie sie wenige Zeit später wieder vergessen hatte, führte die Leiterin die Regel der 30 Leistungspunkte (LP) ein, welche besagte, entweder einen spezialisierten MA oder einen allgemeinen MA zu erarbeiten. Könne der oder die Studierende in einem Bereich der Politikwissenschaft mehr als 30 LP absolvieren, so sei der MA ein spezialisierter, im anderen Fall ein allgemeiner.
Im babylonischen Wirrwarr großer Worthülsen, in dem die Beteiligten ihre besondere Fähigkeit ausdrückten, Dinge nicht auf den Begriff zu bringen, erarbeitete die studentische Seite schließlich einen Vorschlag unter dem Titel „Herrschaft und gesellschaftlicher Wandel“. Selbst der Arbeitsbereich „Internationale Beziehungen“ hätte sich hier mit einem Modul namens „Das Legitimitätsproblem von Governance im Mehrebenensystem“ prima einbringen können. Dass der Vorschlag schlussendlich mit Kapazitätsargumenten abgewiegelt wurde, entsprach einerseits nur der Wirklichkeit, andererseits dem tatsächlichen Phänomen, dass die Dozierenden unseres Instituts in der Tat nichts inhaltlich bindet.
So arbeitete die SRK an der Konzeption eines allgemeinen MA weiter. Als das bis dato erarbeitete für ein Feedback im Institutsrat (IR) vorgestellt wurde, äußerte sich bereits Widerstand – insbesondere von jener Seite, die im Status der beleidigten Leberwurst verweilte ob der Ablehnung ihres ersten Vorschlags für einen MA. Dennoch zog die SRK den Rückschluss, mit gestärktem Mandat an der Konzeption des MA weiterzuarbeiten. Dies offenbarte sich jedoch spätestens an jenem Punkt als Trugschluss, als sich die Verwaltung erneut einschaltete: Für das Inkrafttreten eines neuen akkreditierten MA muss dieser bis spätestens Anfang des Sommersemesters 2013 verabschiedet werden. Um sicher zu gehen, dass dies das Institut auch verstehen würde, wurde zusätzlich die Einführung des MA Umweltpolitik – zu dem sich die FSI bereits positiv positioniert hatte – an die Verabschiedung der MA Politikwissenschaft geknüpft.
An einen langwierigen, aber demokratischen Prozess der Ausgestaltung des MA war somit nicht mehr zu denken. Der primus inter pares riss folglich das Zepter an sich und erklärte den Notstand. Nun hieß es, nicht mehr nach dem Prinzip der Repräsentanz der universitären Statusgruppen zu entscheiden, sondern nach dem Prinzip der Sophistokratie vorzugehen. Per Mehrheitsentscheide sprach sich die Professorenschaft schließlich für die Einführung der Teilnahmepflicht, die Abschaffung des Gender-Moduls, der Modul-Struktur Vorlesung+Hauptseminar, die Einschränkung der Wahlfreiheit und weitere regressive Maßnahmen aus. Dabei führte ihre Unfähigkeit zur gesellschaftlichen Analyse unweigerlich zu verkürzten Argumentationen. Die Teilnahmepflicht wurde beispielsweise damit begründet, dass sie ja ebenso für Dozierende gelte. Ohne einen Begriff davon zu entwickeln, warum manche Studierende in Seminaren „wie Flaneure in Bahnhofhallen“ auftreten, wird in der Teilnahmepflicht symptomatisch das Allheilmittel gesehen.
Selbstredend blieb uns Studierenden somit nur noch die Möglichkeit, zu verhindern zu versuchen, dass die strittigen Punkte in der vorläufigen Studienordnung (StO) festgeschrieben würden. Bei einem Termin in der Höhle der Technokratie zeigte sich schließlich, dass nicht nur die Studierenden Probleme damit haben, dem Primat der Formvorgabe zu folgen. So wurde nun auch eine wichtige Professorin der Forschungsstelle für Umwelt (FFU) angeraunzt, endlich die inhaltliche Ebene zugunsten eines konsequentialistischen Blickes verlassen. Schließlich wolle man nicht wieder in archaische Zeiten zurückfallen, in dem die Zertifizierung von Inhalten und nicht wie heute die erworbene „Kompetenz“ im Fokus gestanden habe – eine Abfuhr, die sonst immer nur der studentischen Seite zuteil worden war.
Obwohl folglich die Qualifikationsziele, die als Kompetenz in der StO festgeschrieben werden, höchste Priorität haben müssten, war über diese nicht gestritten, sie waren nicht einmal ausgehandelt worden. Im Gegenteil, ein studentischer Verbesserungsvorschlag, der direkt an den primus inter pares und die Technokratin gerichtet war, wurde einfach übergangen bzw. abgewiegelt mit dem Argument, die Qualifikationsziele lese sich am Ende sowieso niemand mehr durch. Zudem verwies die Verwaltung in Bezug auf die Formulierung von Modulbeschreibungen und deren Qualifikationszielen darauf, dass „es so was wie die Freiheit der Lehre gibt“ und daher die Dozierenden darüber allein entscheiden sollten. Gerechtfertigt werden sollte damit die Abschaffung des Gender-Moduls, da die Professur „Recht und Gender“ gerade nicht besetzt ist. Sowieso offenbarte die Verwaltung damit ihr verdinglichtes Bewusstsein, da die Freiheit der Lehre als Bestandteil von Art. 5 GG gerade eine Freiheit von (freedom from) Usurpation durch ökonomische Nützlichkeit und staatliche Zweckmäßigkeit darstellt.
So wird es also im Institutsrat zu einer Kampfabstimmung um den neuen MA kommen – oder, um es mit den Worten des primus inter pares auszudrücken: „Die Hosen müssen runtergelassen werden.“ Dabei wird es aber nicht nur um den MA gehen, wie andere wahrhaben wollen. Die aufgezeigten Widersprüche innerhalb der Universität spiegeln diejenigen der Gesellschaft. Reformismus ist immer nur möglich anhand der Legitimität einer konkreten Reform. Verdeckt diese die Missstände, ja kaschiert sie gänzlich die Widersprüchlichkeiten und stellt dabei noch nicht einmal eine Verbesserung der existierenden Zustände dar, kann sie nur abgelehnt werden. De facto werden mit der Verabschiedung des MA Fakten geschaffen, die das OSI über Jahre prägen. Mit ihm verknüpft sind ein weiterer Studiengang und eine vakante Professur.
Die soziale Revolution wird ihren Ausgang nicht an der Universität nehmen. Aber unsere Aufgabe ist es trotzdem, im Widerspruch zu verweilen, ihn darzustellen. Die Verwaltung wird ihre Frage wiederholen: „Wem zum Teufel soll ich das denn verkaufen, geschweige denn unserer Agentur für Qualitätssicherung?!“ Mit Adorno halten wir dagegen: „Was das verdinglichte wissenschaftliche Bewußtsein anstelle der Sache begehrt, ist aber ein Gesellschaftliches: Deckung durch den institutionellen Wissenschaftszweig, auf welchen jenes Bewußtsein als einzige Instanz sich beruft, sobald man es wagt, an das sie zu mahnen, was sie vergessen. Das ist der implizite Konformismus der Geisteswissenschaft. Prätendiert sie, geistige Menschen zu bilden, so werden diese eher von ihr gebrochen. Sie errichten in sich eine mehr oder minder freiwillige Selbstkontrolle. Diese veranlaßt sie zunächst dazu, nichts zu sagen, was den etablierten Spielregeln ihrer Wissenschaft nicht gehorcht; allmählich verlernen sie, es auch nur wahrzunehmen.“
Der IR wird sich am Mittwoch den 10.4 um 10:30 im Hörsaal B, Ihnestr. 21 zusammenfinden, um über den MA Politikwissenschaften abzustimmen.

bericht vom Institutsrat am 23.01.2013

Ergebnis der Institutsratswahlen – Die Struktur der Familie bekommt Risse
Wir nehmen diesen Bericht über eine unspektakuläre Arbeitssitzung in der das Lehrangebot verabschiedet wurde zum Anlass, uns zur Wahl des neuen Institutsrats zu äußern.

Das wichtigste zuerst: Die FSI*OSI konnte beide Sitze im OSI-Institutsrat verteidigen. Wir bedanken uns deswegen bei all den Studis, die die langen Warteschlangen im OSI-Foyer auf sich genommen haben um dieses Ergebnis möglich zu machen. Wir werden weiter alles daran setzen, dass das OSI weiterhin als Ort für Kritische Wissenschaft und vielfältige Lehre bestehen kann. Zu diesem Zweck werden wir weiterhin Veranstaltungen organisieren, Studis mit Rat und Tat zur Seite stehen, Gremienarbeit machen, und wenn diese nicht weiterhilft unseren Protest in die Öffentlichkeit tragen. Unsere Arbeit wird darüber hinaus nicht nur durch die sehr guten Wahlergebnisse bestätigt (auch im StuPa errang die FSI*OSI zwei Sitze, im Fachbereichrat errang die Liste der Inis sogar zwei der drei Sitze) und mehr und mehr Studis engagieren sich mittlerweile in der FSI*OSI. Mittlerweile ist der Kreis der Aktiven bei uns auf ca. 25 Leute angewachsen, und unser größtes Problem ist derzeit, einen Plenumsraum für so viele Menschen zu finden.

Für eine positive Überraschung haben auch die Wahlergebnisse bei den Profs gesorgt. Cilja Harders konnte 20 Stimmen auf sich vereinigen (gegenüber 5 Stimmen vor 2 Jahren), Miranda Schreurs 16 (trat nicht an), Hans-Joachim Mengel 11 (3). Demgegenüber konnten Tanja Börzel mit 6 (7) und Susanne Lütz mit 9 (7) ihr Ergebnis nicht entsprechend ausbauen. Thomas Risse fuhr mit 5 Stimmen das schlechteste Ergebnis aller Profs ein und ist damit der einzige Prof, der sich zwar zur Wahl stellte aber nur als Nachrücker im Institutsrat vertreten ist. Bernd Ladwig ist mit 7 Stimmen nach seinem Aussetzen 2011 wieder im Institutsrat vertreten, ebenso wie Sven Chojnacki mit 6 Stimmen.

Dem Lager um Tanja Börzel und Thomas Risse hat die Reform des BerlHG offensichtlich nicht gutgetan. Diese brachte eine Wahlreform mit sich, die korporative Mitglieder (Privatdozent_innen) das Wahlrecht einräumte. Weil diese habilitiert sind und damit weder in die Statusgruppe der WiMis noch der SoMis passen, stimmen diese nun bei der Statusgruppe der Professor_innen mit. Das führt im Allgemeinen zu einer geringeren Wahlbeteiligung bei den Profs (50% 2013 vs. 86% 2011), denn Korporative Mitglieder sind nur dazu verpflichtet eine Lehrveranstaltung pro Jahr anzubieten und sind dementsprechend seltener am Institut. Im Fall des OSI führt die Reform allerdings zu einer Machtverschiebung in den offiziellen Gremien. Im Institutsrat sind mit Tanja Börzel und Susanne Lütz nur noch zwei Profs des Risse/Börzel /Lütz– Lagers vertreten. Der Rest der Profs verhält sich entweder neutral oder oppositionell zu ihnen. Dass mit Schreurs und Harders genau die Profs von der neuen Regelung profitierten, deren Verhältnis zu Risse/Börzel/Lütz angespannt ist,zeigt, wie die Mehrheit der korporativen Mitglieder zu den dreien steht. Die offensichtlichste Erklärung besteht darin, dass viele korporative Mitglieder das OSI noch aus „Kritischeren“ Zeiten kennen. Sie habilitierten bei den damals noch etatisierten linken Profs, die man heute mit der Lupe suchen muss und sie missbilligen die politischen Entwicklungen am OSI vor allem der letzten zehn Jahre, die mit dem Aufstieg von Risse/Börzel am OSI und dem SFB 700 einhergingen.

Wir gehen aufgrund der Wahlergebnisse davon aus, dass die Arbeit im Institutsrat in der nächsten Periode angenehmer sein wird. Das Börzel/Risse-Lager hat in den Gremien einen Dämpfer verpasst bekommen. In anderen Bereichen, wie der Stellenverteilung oder den Finanzen sind sie nach wie vor stark. Das kann wiederum Einfluss auf das Alltagsgeschäft am OSI haben. Korporative Mitglieder des OSI gehen vielleicht jedes zweite Jahr an die Wahlurne des OSI, sie sitzen aber nicht in Kommissionen zur Berufung von Profs oder zur Erarbeitung neuer Studienreformen. Und wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind sie durchaus in der Lage, aus einer marginalen Position heraus ihre Interessen durchzusetzen.

Lehrangebot für SoSe 2013 erhalten — der nächste Hammer kommt

Das Lehrangebot konnte das OSI im Wesentlichen in seiner Größe und seiner Vielfalt für das Sommersemester erhalten, so die Geschäftsführende Direktorin Tanja Börzel. Weiterhin sorgt die späte Rückmeldung von denjenigen, die die Lehrveranstaltungen anbieten und Änderungswünsche für erhebliche Mehrarbeit der Lehrplanung. Sabine von Oppeln und Judith Winkler plädierten dafür, der IR möge eine wirkungsvolle Regelung finden, die eine Vereinfachung der Lehrplanung sicherstellt. Konkret forderten sie einen Beschluss des Insitutsrates in die Richtung, dass nach der Einreichungsfrist keine Änderung der Lehrveranstaltung möglich ist. Katharina Lenner wies darauf hin, dass ein solcher Beschluss, die Arbeit der Ausbildungskommission obsolet machen würde, denn diese bekäme ein erstes Lehrangebot erst während der Ablauffrist vorgelegt. Sabine von Oppeln erwiderte, die AbK habe sich der Lehrplanung in diesem Fall dann anzupassen.
Diese Diskussion verlief allerdings ergebnislos, denn Studiendekan Peters machte den Vorstoß, dass zum Wintersemester die Trennung der Veranstaltungen im Bachelor- und im Masterprogramm vollzogen sein muss. Das OSI sichert mit seiner Praxis, Lehrveranstaltungen sowohl im Bachelor als auch im Master anzukündigen zwar die Wahlfreiheit der Studierenden, sie verstößt allerdings gegen geltendes Recht (unter anderem einen Beschluss der Kultusministerkonferenz). Dieses besagt, der Bachelor und der Master Politikwissenschaft müssen voneinander verschiedene Profile ausweisen und dementsprechend auch verschiedene Lehrveranstaltungen anbieten. Der Institutsrat beauftragte die ABK damit, möglichst flexible Lösungen für die Umsetzung dieser Vorgabe zu finden.

Ein studentischer Projektantrag gefördert, einer abgelehnt.

Ein Projektantrag von Mitgliedern des FSI*OSI wurde angenommen. Im Anschluss an die Beiträge zu Critical Governance Studies reichten einige Mitglieder der FSI*OSI einen Antrag auf eine Veranstaltung zu feministischer Staatstheorie mit Prof. Dr. Birgit Sauer und Dr. Gudula Ludwig am voraussichtlich 10.04.2013 ein. Die Veranstaltung soll unter anderem das Verhältnis von Sauers These des „geschlechterparadoxen Staates“ zu Ansätzen die davon ausgehen, der Staat sei strukturell patriarchal.

Der Antrag des Arbeitskreises für eine Zivilklausel am Fachbereich PolSoz , der IR möge die Fahrtkosten für die Podiumsgäste der Diskussion am 12.12.2012 nachträglich übernehmen, wurde dagegen mehrheitlich entgegen unserer Stimmen abgelehnt. Eine der Begründungen dafür war, dass mit der nachträglichen Finanzierung einer Veranstaltung ja kein Anreiz für Engagement bestehe, dass also Veranstaltungen nach dem Förderungstermin stattfinden müssen, damit sie förderungswürdig sind. Das steht erstens weder in den Richtlinien für eine Priorisierung der Projektanträge und zweitens hat es auch noch nie einen Unterschied gemacht, ob Druckkosten für die OSI-Zeitung nachträglich oder im Voraus erstattet wurden. Vermutlich stört einige
Institutsratsmitglieder weniger die Frage der Vor- oder Nachfinanzierung einer Veranstaltung als eine öffentliche Diskussion über die Etablierung und Durchsetzung einer Zivilklausel und der dazu eingeladenen Teilnehmer_innen. Die Debatte um eine Zivilklausel am Fachbereich gewinnt besondere Brisanz, denn bald wird über die dritte Förderperiode des SFB 700 „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit“ und damit dessen Zukunft an diesem Institut entschieden.

Vortrag und Diskussion zum Thema Burschenschaften

Wir dulden keine rassistischen, nationalistischen und patriarchalischen Weltanschauungen an unserer Uni.

Gerade aufgrund des jüngsten Vorfalls während der Abschlussveranstaltung des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, in der ein Student wegen seines Protests gegen die Anwesenheit von farbentragenden Burschenschaftlern des Saals verwiesen wurde, möchten wir, die FSI*OSI, uns gemeinsam mit euch stark machen gegen Studentenverbindungen und Burschenschaften an unserer Uni. Jede und jeder ist dazu aufgefordert, derlei Gruppierungen keine öffentliche Plattform zu geben, um sie vom universitären Alltag am Fachbereich fern zu halten.

Wir laden euch dazu herzlich ein:

am Dienstag (ja ausnahmweise Dienstag!!!), den 29.01. um 21:00 Uhr
zu unserem allmonatlichen Tresen ins Bandito Rosso (Lottumstraße 10a)

Es wird einen Vortrag des antifaschistischen pressearchivs und bildungszentrums berlin (apabiz) geben. Anschließend bleibt ausreichend Zeit zur Diskussion. Für Bier und andere Getränke ist ebenfalls gesorgt.

Wir freuen uns auf euer zahlreiches erscheinen!

Bericht vom Institutsrat im Dezember 2012

Heute war eine Feiertagssitzung. Es gab kaum Kontroversen und alle
hatten sich einigermaßen gern.

„Mister-Master“
Heute wurde der Gesamtbericht der Lehrevaluation des Masters
Politikwissenschaften im Institutsrat von Frau Schulze vorgestellt. Die
Erkenntnis des Berichts, die am meisten in die Augen sticht, ist, dass
75% der Lehrveranstaltungen des Masters durch Männer angeboten werden.
Profs zeigten sich verwundert, Frau Börzel war empört. Und der
Institutsrat verständigte sich darauf gegenzusteuern. In Zukunft soll
auf Institutsebene sowie in den Lehrbereichen verstärkt auf einen
Ausgleich der Geschlechter bei der Vergabe der Lehraufträge geachtet
werden. Da das OSI unter den etatisierten Mitarbeiter_innen in punkto
Geschlecht nach dem bisherigen Wissen ziemlich ausgeglichen ist, liegt
die Vermutung nahe, dass das Missverhältnis vor allem unter korporativen
Mitgliedern und Lehrbeauftragten besteht. Sven Chojnacki hat sich
bereiterklärt, das Thema in der Ausbildungskommission (ABK) unter
Beteiligung des Studiendekans und der Lehrplanung auf den Tisch zu bringen.

Weiterhin kam zur Sprache, dass die Verteilung der Studierenden auf die
jeweiligen Seminare sehr ungleich ist. So saßen zum Zeitpunkt der
Evaluierung in sieben Seminaren weniger als fünf Teilnehmende, während
andere Seminare überfüllt waren. Der Durchschnitt der
Teilnehmendenzahlen in Lehrveranstaltungen liegt dagegen bei 23 in
Haupt- und Kernseminaren, bei 19 in Genderseminaren und bei 22 in
Methodenseminaren. Wir haben Frau Schulze gebeten, die Teilnahmezahlen
nach Modulen aufzuteilen, damit wir wissen, wo die Seminare überfüllt
sind und wo nicht. Die Erkenntnisse könnten die These bestätigen, die
wir seit Jahren stark machen: Es werden gerade die Lehrveranstaltungen
beispielsweise in der Theorie weggekürzt, die stark studentisch
nachgefragt sind.

Weiterhin werden im Masterstudiengang nur 25% aller Lehrveranstaltungen
von etatisiertem Personal durchgeführt, dagegen 44% durch
Lehrbeauftragte und 31% durch korporative Mitglieder. Offen bleibt dabei
die Frage, ob das ein OSI-allgemeiner Wert ist, oder ob die starke
Vertretung von Lehrbeauftragten und korporativen Mitgliedern für den
Master speziell ist.

Die Evaluation zeigte weiterhin, dass die Lehrveranstaltungen im Master
zu 37% von Masterstudierenden besucht werden, zu 34% von
Bachelorstudierenden und zu 26 % von sonstigen Mitgliedern. Während die
Masterstudierenden tendenziell zu geringe Anforderungen rückmelden sind
die Anforderungen für Bachelorstudierende tendenziell zu hoch. Das gießt
Wasser auf die Mühlen von Herrn Risse, der sich seit Jahren — gegen
unseren Widerstand — dafür einsetzt, dass BA-Studierende aus den
Masterseminaren herausgekickt werden. Auch auf Bundes- und
Präsidiumsebene stehen die Zeichen darauf, dass in Seminaren künftig
eine Mauer zwischen Bachelor- und Masterstudierende hochgezogen werden
soll.

Eine neue Professur für Politikdidaktik
Herr Massing absolviert derzeit sein letztes Jahr am Otto-Suhr-Institut
und wird bald emeritiert. Um Lehre und Forschung in diesem Bereich zu
sichern, stellte Sven Chojnacki in der Sitzung seinen Vorschlag für
einen Ausschreibungstext für eine W3-Professur Politikdidaktik vor.
Dieser ist (ausnahmsweise mal) breit gefasst und verspricht ein breit
gefächertes Feld an Bewerber_innen. Konkret lauten die
Ausschreibungsanforderungen: Promotion in Politikdidaktik, Forschung und
Lehre im Bereich politische Bildung für Lernende mit
Migrationshintergrund, Umfassende Erfahrungen in der universitären Lehre
zur Ausbildung von Lehrer/-innen, Umfassende Erfahrungen in der
Betreuung von Unterrichtspraktika. Herr Chojnacki berichtete darüber
hinaus, dass er bereits sechs mögliche Kandidat_innen befragt hatte, die
allesamt zusicherten, dass sie sich bewerben würden. Es besteht also
diesmal die Chance auf eine „echte“ Ausschreibung. Sven Chojnacki und
Tanja Börzel erklärten sich spontan zur Mitgliedschaft in einer noch zu
formierenden Berufungskommission bereit. Die Berufungskommission soll im
Januar eingesetzt werden.

Studiendekan Peters ließ durchblicken, dass in der näheren Zukunft
wieder Zielvereinbarungen auf den Fachbereich PolSoz zu kommen werden.
Es wurde ein weiterer Stichtag (15.01.2013) zur Finanzierung
studentischer Projektanträge noch in diesem Semester vereinbart. In der
nächsten Institutsratssitzung am 21.01.2013 wird über diese diskutiert.

Der FSI*OSI-Blog verabschiedet sich mit diesem trockenen Bericht in die
Winterpause.

Podiumsdiskussion zur Zivilklausel

Liebe Alle,

nachfolgend die Einladung zu einer sehr wichtigen und empfehlenswerten Veranstaltung.

Eure FSI*OSI

Krieg fängt hier an

Was ist eine Zivilklausel?
Warum brauchen wir gerade am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften eine Zivilklausel?
Wie kann ich mich engagieren?
Der Arbeitskreis Zivilklausel lädt ein zur Podiumsdiskussion:
Prof. Dr. Sven Chojnacki, Leiter des Arbeitsbereichs Friedens- und Konfliktforschung am Otto-Suhr-Institut
Ellen Höhne, Zivilklausel-Aktivistin aus Bremen
Detlef Hartmann, Rechtsanwalt, Publizist und antimilitaristischer Aktivist aus Köln
Peer Heinelt, promovierter Politologe und freier Autor aus Frankfurt

Mittwoch, den 28.11.12 um 18h in der Ihnestr. 21/A (U-Bhf Thielplatz)

Der Arbeitskreis Zivilklausel setzt sich gegen militärische Forschung und für eine Zivilklausel am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften ein, da nur so der Zweck der Wissenschaft, für eine friedliche und freie Gesellschaft einzutreten, gewahrt werden kann.
Dies kann mit folgender Online Petition unterstützt werden:
http://tinyurl.com/zivilklausel
Blog: akzk.blogsport.de
E-Mail: ak-zk@gmx.de

Freie Seminarwahl Ade!

In den letzten Semesterferien ist eine neue Lehrdurchführungsrichtlinie für den Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaft entwickelt worden, wie mittlerweile fast schon üblich an unserer Universität in verschlossenen Hinterzimmern und unter Ausschluss von studentischer Beteiligung.
Demnach sollen hauptamtlich lehrende Personen mindestens eine Stunde Sprechzeit pro Woche anbieten. Wer schon einmal versucht hat einen Sprechstundenplatz zu ergattern, weiß dass die Zeit bereits jetzt nicht ausreichend und eine Stunde definitiv zu wenig ist. Insbesondere in den lernintensiven Phasen (Ende des Semesters) ist der Bedarf der Studierenden an Sprechzeiten um einiges höher.
Zudem sieht die LdR eine Teilnahmebeschränkung für Lehrveranstaltungen von externen Lehrenden auf 40 Teilnehmende vor.
Des weiteren sollen auch hauptamtlich Lehrende den Zugang zu ihren Seminaren mit einem Beschluss des FBR beschränken dürfen auf Studierende, die nach der Studien- und Prüfungsordnung oder einer speziellen Regelung für diese LV geforderte Qualifikation nachweisen oder wenn die inhaltliche Eigenart der LV oder deren ordnungsgemäße Durchführung es erforderlich macht.
Wer die Realität am OSI kennt weiß, dass damit so gut wie alle Lehrveranstaltungen bald Teilnahmebeschränkungen haben würden und nicht mehr nur die PS/MWAs und Veranstaltungen in den PC-Pool.
Dabei zeigt schon ein Blick auf die vorhandenen Kapazitäten die Undurchführbarkeit dieser Regelung. Viele Seminare im Grund- und Hauptstudium werden durchgehend von ca. 60-70 Studierenden besucht. Eine Teilnahmebeschränkung, wie laut der LdR gefordert, würde die Wahlmöglichkeit der Studis erheblich einschränken und somit möglicherweise auch den Studienabschluss verzögern, wenn benötigte Seminare einfach nicht belegt werden können.
Es ist klar, dass übervolle Seminare eine Zumutung für Studis und Lehrende sind, allerdings würde die geforderte Platzbeschränkung die wahren Probleme nur überdecken.
Volle Seminare deuten auf ein Mangel an Lehrveranstaltungen in beliebten, aber an unserem Institut marginalisierten Bereichen hin. Anstatt einer restriktiven Problemlösung bedürfte es viel mehr einer inhaltsbezogenen Evaluation der Veranstaltungen, sodass das Angebot besser an die wirklichen Bedürfnisse der Studis angepasst werden könnte.
Noch tiefergehend zeigt sich zudem, dass einfach zu wenig Geld in die Lehre investiert wird, wodurch logischerweise zu viele Studis zu wenig Lehrveranstaltungen besuchen wollen. Dieser Effekt wird noch verstärkt durch den Zwang von Pflichtveranstaltungen und der mangelnden Themenvielfalt am Institut.
Anstatt ein Pflaster auf die offenen Wunden zu kleben und somit die grundlegenden, strukturellen Probleme zu verbergen, sollten diese endlich angegangen werden.

Bericht vom Institutsrat vom 21.11.12

Was passiert, wenn im regelmäßigen Treffen der Professor_innen (dem so genannten „Professorium“) mal nicht alle relevanten Fragen und Entscheidungen schon im Voraus ausgeklüngelt werden – mit anderen Worten also: wenn der Institutsrat ausnahmsweise mal tatsächlich zum Ort der Diskussion und Entscheidungsfindung wird, für die er ja eigentlich auch vorgesehen ist – konnte mensch heute in einer Institutsratssitzung beobachten, in der wahrlich die Fetzen flogen. Gestritten wurde vor allem um die Planung des kommenden OSI-Master, aber auch um andere Fragen. Ein kurzer Überblick:

Die Masterfrage am OSI

Seit Längerem schon zieht sich die Auseinandersetzung darum, wie der neue, reformierte OSI-Master aussehen soll. Denn die mit der Erarbeitung beauftragte Studienreformkommission steht vor dem Problem, zwei Faktoren zusammenbringen zu müssen, die in der aktuellen Situation des OSIs gegenläufiger nicht sein könnten: einerseits die bestehenden Lehrkapazitäten berücksichtigen, andererseits Spezialisierungen ermöglichen. Die Gegenläufigkeit dieser beiden Faktoren rührt daher, dass es schon jetzt vollständig spezialisierte Master gibt, und zwar in den kapazitätsstärksten Bereichen: den IB-Master und den Umwelt-Master (s.u.). Der jetzt zu konzipierende, ‚allgemeinere‘ Master steht nun also vor der schwierigen Aufgabe, genau für jene Bereiche Spezialisierungsmöglichkeiten anzubieten, die oftmals durch jahrelange Austrocknung und Marginalisierung nur noch sehr magere Lehrkapazitäten aufweisen – und der Master läuft damit Gefahr, zu „Rudis Resterampe“ zu werden.

Im heutigen Institutsrat sollte nun eine Richtungsentscheidung getroffen werden: soll ein schon von vornherein spezialisierter Master „Herrschaft und gesellschaftlicher Wandel“ bzw. „Policy und gesellschaftlicher Wandel“ entstehen, oder ein Master, der allgemein beginnt und der dann mehrere, quasi trichterförmige Spezialisierungsmöglichkeiten entlang der vier Problemschwerpunkte „Herrschaft & Legitimität“, „Governance im Mehrebenensystem“, „Regionale Transformation“ oder „Politik & Globalisierung“ bietet. Während sich zunächst darum gestritten wurde, welcher Lehrstuhl zu welchen Problemschwerpunkten Kapazitäten beizusteuern habe, wie es eigentlich mit der Trennschärfe zwischen den Bereichen aussehe und nicht zuletzt auch, ob der Bereich „Politik & Globalisierung“ nicht doch wieder auf einen IB-Schwerpunkt hinauslaufe, eskalierte es im zweiten Teil der Diskussion so richtig: denn anscheinend ist bis heute unklar, was eigentlich die Vorgaben des Präsidiums sind und ob es einen völlig allgemeinen Master ohne Spezialisierung, einen ‚Trichtermaster‘ mit allgemeinem Beginn und nachfolgender Spezialisierung, oder einen bzw. mehrere) vollständig spezialisierte Master überhaupt geben kann. Während Ingo Peters die Meinung vertrat, dass Präsidium habe den Trichterentwurf gekippt, argumentierte Tanja Börzel, dass dieser doch lediglich OSI-intern am Mangel von Kapazitäten gescheitert sei und das Präsidium sich gegen den allgemeinen Master ohne Spezialisierung ausgesprochen habe. Nach viel Geschrei und Aufruf weiß mensch jetzt jedenfalls, dass mensch eigentlich nichts weiß. Und die Studienreformkommission zunächst mal die Vorgaben des Präsidiums eruieren muss, bevor sie eventuell wieder bei Null beginnt.

Die neuen Lehrdurchführungsrichtlinien – unkalkulierbare Implikationen fürs OSI

Da nach diesem TOP einige Streithähne schon gegangen, andere erschöpft waren, blieb es beim zweiten kontroversen Thema, den „Lehrdurchführungsrichtlinien“, vergleichsweise ruhig. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das – wie der Name schon sagt – fachbereichsweit allgemeine Richtlinien zur Durchführung der Lehre festlegen soll. Von studentischer Seite kritisieren wir daran vor allem, dass für die Lehrveranstaltungen von Lehrbeauftragten und korporativen Mitgliedern (Privatdozent_innen, Honorarprofessor_innen und außerplanmäßige Professor_innen) nun automatisch eine Teilnahmebeschränkung von 40 Teilnehmer_innen festgelegt werden soll, die auch bei allen anderen Lehrenden durchgesetzt werden kann, „wenn die inhaltliche Eigenart der Lehrveranstaltung oder deren ordnungsgemäße Durchführung“, genauso wie eine besondere geforderte Qualifikation der Studierenden dies notwendig macht. Die Teilnahmebegrenzung für Seminare wurde am OSI auch schon früher kontrovers diskutiert – denn überfüllte Seminare sind sowohl für Studis als auch für Lehrende eine Qual. Dennoch finden wir, dass dieses Problem nicht durch die Einführung einer Begrenzung nach oben gelöst werden kann. Vielmehr handelt es sich um das strukturelle Problem, dass gerade die Bereiche und Themen, die auf großes studentisches Interesse stoßen, oft systematisch unterbesetzt und in der Ausstattung des Instituts vernachlässigt werden. In der Konsequenz bedeutet diese potentielle Neuregelung also, dass die Wahlmöglichkeiten von Studierenden erheblich eingeschränkt würden, bestimmte Seminare für viele einfach nicht studierbar wären und sich somit möglicherweise auch den Studienabschluss verzögern könnten, wenn benötigte Seminare einfach nicht belegbar sind.

Auch wenn viele Lehrende, insbesondere der Mittelbau, sich eine Beschränkung der Teilnehmer_innenzahl gewünscht hätten, sahen auch andere Mitglieder des Institutsrats die Gefahr, dass die Implikationen einer solchen Neuregelung grundsätzlich unkalkulierbar sind und zu massiven Problemen in der Studierbarkeit von Studiengängen führen könnten. Daher wird sich das OSI in der kommenden Fachbereichssitzung am 28.11. für die Streichung aller Regelungen zur Platzbeschränkung einsetzen – hoffentlich mit durchschlagendem Erfolg.

Und sonst?

Vor und zwischen diesen entscheidenden Etappen des heutigen Institutsrats gab es noch zwei weitere wichtige Punkte:

Zum einen wurde über die Förderung studentischer Projekte durch den OSI-Haushalt entschieden: Auch wenn umstritten war, ob zwei der vier beantragten Projekte überhaupt den Förderrichtlinien entsprechen, da diese nur mittelbar ans OSI bzw. akademische Praxis im Allgemeinen angebunden sind, können wir alle vier Projekte – ein Planspiel zur EU-Krise, organisiert von Julia Langbein, das studentische Journal 360°, Multitude e.V. sowie Boa Nnipa – beglückwünschen! Um auch beim nächsten Mal Gelder zu bekommen, sollten kommenden studentische Anträge aber stärker auf einen Institutsbezug achten bzw. überlegen, wie sich die Projekte stärker in die institutionelle Struktur des OSIs einbinden lassen.

Zum Anderen wurden – nach einigen Querelen (wir berichteten) – auch die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Environmental Policy and Planning“ endgültig beschlossen, allerdings mit etlichen halbherzigen Enthaltungen: bewerben kann sich nun jede_r, die_er einen Abschluss in Politikwissenschaft oder Umweltplanung, oder aber in einem benachbarten Fach hat, in dem nachweisbar in der Regel 60 LP in sozialwissenschaftlichen Modulen studiert wurden. Weiterhin sind in der Regel 30 LP mit Umweltbezug nachzuweisen.

Vor allem, dass sich das OSI im nächsten Fachbereichsrat geschlossen für die Streichung der Teilnahmebegrenzungen einsetzen wird, war also durchaus ein kleiner Erfolg dieser Sitzung.

Erfolgreich VERHINDERT werden kann dieser Schlamassel aber nur, wenn wir diesen Druck auch in der Fachbereichsratssitzung am kommenden Mittwoch, den 28.11. um 9:30, aufrechterhalten können. Also kommt zahlreich in die nächste Fachbereichsratssitzung, um uns zu unterstützen!

Die FSI-OSI

Bericht vom Institutsrat vom 24.10.2012

OSIs Sach- und Machtgeschichten

Bevor ihr einen Fuß in die Gremien der FU setzt, vergesst nicht: hinter
Sachgeschichten stecken Machtgeschichten. Hinter Sachdebatten stecken
Machtdebatten. Nun, wer mächtig ist brauch nicht so sehr über Macht zu
reden. In der Regel sind die Leute, die Macht anprangern, diejenigen, die
keine besitzen. Ohne Hintergrundwissen kann man allerdings auf die Idee
kommen, im Institutsrat des OSI diskutieren alle munter sachbezogen
miteinander. In den Berichten aus dem Institutsrat ist unser Ziel dagegen,
die politische Dimension der Debatten und Entscheidungen immer aufzuzeigen
und die Ränkespiele am OSI darzustellen.

BA-Ordnung – Änderung durch die Hintertür

Die neue Bachelorordnung wurde mittlerweile vom akademischen Senat
abgestimmt und damit ist sie rechtskräftig. Verabschiedet wurde dort
allerdings nicht das, was wir nach langem hin und her mit Institutsrat,
Rechtsamt und dem Präsidium erarbeitet hatten. Es wurden nachträglich zwei
Änderungen vorgenommen: 1) ist dem Rechtsamt in letzter Minute eingefallen
dass in unserer Studienordnung eine mündliche Prüfungskomponente fehlt.
Studiendekan Peters hatte deswegen nachträglich mit dem Rechtsamt
vereinbart, im Grundstudium die Vorgabe von zwei geschriebenen Hausarbeiten
UND zwei schriftlichen Referatsausarbeitungen zu geben. Zweitens wurde –
von wem wissen wir nicht – die Regelung über affine Module dermaßen
verändert, dass nur noch maximal 10 LP (vormals 20 LP, 30LP waren am
Rechtsamt gescheitert) in nicht-politikwissenschaftlichen Fächern absolviert
werden können. Was als bereichernde Neuerung im BA-Studium angedacht worden
war, wurde letztlich nur zu einer verschriftlichten Erinnerung an die Idee
eines selbstbestimmten, fächerübergreifenden Studiums.

Das nachträgliche Abändern einer Studienordnung, die das Ergebnis eines
über einjährigen, alle Statusgruppen einschließenden Aushandlungsprozesses
war, zeigt die geringe Wertschätzung des Präsidiums für derlei
Verfahren im Allgemeinen und für das OSI im Speziellen. Dass weder das
Präsidium noch das Rechtsamt, noch Studiendekan Peters es für notwendig
hielten, den Institutsrat zeitnah über die Veränderungen überhaupt in
Kenntnis zu setzen, setzt dem Ganzen das stinkende Sahnehäubchen auf.
Peters rechtfertigte sich zwar, dass er wegen einer so verhältnismäßig
kleinen Änderung nicht die neue Studienordnung über Bord gehen lassen
wollte. Dennoch entschied er sich gegen das zeitnahe Informieren des
Institutsrates und für die Präsentation von vollendeten Tatsachen in der
öffentlichen Sitzung ein paar Wochen später.

Inhaltlich schmerzt uns die Beschneidung der affinen Module wesentlich
stärker als das nachträgliche Einfügen der Referate. Einige Dozierende
könnten durch deren Festschreiben glauben, dass sie Referate halten lassen
MÜSSEN, und das wäre schade für den ohnehin embryonalen Status, den
alternative Lernmethoden an diesem Institut innehaben. Apropos alternative
Lernmethoden: Unsere Befürchtung, es wäre künftig nur noch möglich eine
einzige Klausur im Grundstudium zu schreiben, hat sich als falsch
herausgestellt. Maximal vier sind im Grundstudium zulässig.

Es gibt Geld für studentische Projekte – und keiner weiß davon

Im letzten Sommersemester hatten wir im Institutsrat vereinbart, pro Jahr
5000€ für studentische Projekte zur Verfügung zu stellen.
Mittels einer Stichtagsregelung wurde ein „first come – first serve“
Prinzip vermieden. Richtlinien zu einer möglicherweise notwendigen
Priorisierung von Anträgen wurden erstellt. All das scheint sich noch nicht
wirklich herumgesprochen zu haben. In dieser Sitzung lernten wir, dass das
Institut aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht den Zugriff auf alle
Mailadressen der OSI-Studis hat. Deswegen auf diesem Weg noch einmal an
alle: Förderungen sind immer noch möglich. Die nächste Institutsratssitzung
ist am 21.11. Die Anträge bitte eine Woche im Voraus beim Sekretariat der
geschäftsführenden Direktorin einreichen. Rainer Quitzow hat übrigens
angekündigt einen Antrag einreichen zu wollen, der den Topf für
studentische Projekte auch für WiMis öffnet.

Mitteilungen und Anfragen

Wie Thomas Eimer mitteilte sind am OSI aufgrund des Verbots unbesoldeter
Lehraufträge die Zahlen unbezahlter Lehre rückläufig. De facto sind aber
immer noch 20% der am OSI geleisteten Lehre unbezahlt. Die Lehrbeauftragten
verzichten „freiwillig“ im Nachhinein auf ihr Honorar. Damit ist das OSI
immer noch das Institut mit den meisten unbezahlten Lehraufträgen an der FU
Berlin. Rainer Quitzow ließ mitteilen, dass er in der nächsten
Institutsratssitzung den Antrag stellen wird Gelder für studentische Projekte
auch für WiMis zugänglich zu machen. GD Börzel informierte den Institutsrat
darüber, dass Junior-Professorin Carina Sprungk bis auf weiteres ausfällt.
Ihre Lehrveranstaltungen konnten für dieses Semester ersetzt werden,
langfristig muss aber ein Ersatz gesucht werden.

Umweltmaster

Globaler Standortwettbewerb der Hochschulen – das OSI beteiligt sich
kräftig und versucht sich ein Profil zu geben, was für die „besten“ Studis
wie Profs aufregend wirkt. Nur welches Profil soll sich das OSI geben.
Hatte man noch früher vom „roten“ OSI gesprochen, wird es – folgt man dem
neuesten Projekt einen Umwelt-Master-Studiengang am OSI zu etablieren –
ein wenig grüner.

Das Forschungszentrum für Umweltpolitik am OSI ist in den letzten Jahren
kontinuierlich gewachsen und vollzieht mit ihrem Vorschlag für den MA
Environmental Policy and Planning den logischen nächsten Schritt. Der
Studiengang, der in Kooperation mit der TU Berlin laufen soll, ist als
transdisziplinärer Studiengang gedacht. Die Idee ist, salopp formuliert,
dass alle, die irgendetwas mit „Umwelt“ im BA studiert haben und die die
Fähigkeit zum politikwissenschaftlichen Arbeiten mitbringen, die Möglichkeit
haben den Umweltmaster zu studieren. Dementsprechend niedrig sind von der
FFU die Zugangsvoraussetzungen angedacht. Lediglich 30 LP in
sozialwissenschaftlichen Modulen müssen erbracht worden sein. Genau diese
niedrigen Zugangsvoraussetzungen wurden von einigen Profs kritisiert. Die
Studierenden gingen ohne politikwissenschaftliche Vorausbildung in den
Master, und würden dann die Arbeit in den Seminaren erschweren, weiterhin
haben alle, die OSI-Masterstudis das Recht am OSI zu promovieren, und das
ginge für Fachfremde nun gar nicht.

Kirsten Jörgensen und Miranda Schreurs betonten, dass die FFU gar kein
Interesse an der Auswahl an sozialwissenschaftlich nicht hinreichend
ausgebildeten Studienanfänger_innen. Die besondere Verhandlungsposition in
der sich die FFU aber mit der TU befindet, lässt allerdings keine andere
als eine niedrigschwellige und damit flexible Lösung zu. Eine
Zugangsvoraussetzung von bspw: 60LP SoWi und davon 30LP PoWi würde dazu
führen, dass die TU eine 30 LP Planungswissenschaften-Hürde einbaut. Der
FFU ist allerdings kein einziger BA Studiengang bekannt, der diese
Voraussetzungen erfüllen würde. Das Ergebnis der Diskussion war, dass man
eine 60LP – SoWi Hürde in die Verhandlungen einbringt, und
„sozialwissenschaftliche Module“ enger definiert (bspw. Jura ausschließt).

Verbindet man die Diskussion um die Zugangsvoraussetzungen mit dem
Flurfunk, so wird die Machtdimension dieser Debatte schnell klar. Das
Forschungszentrum für Umweltpolitik ist über die Jahre finanziell und von
der Reputation her so wichtig für das OSI geworden, dass die
Machtverhältnisse allmählich in Bewegung geraten. Schreurs ist
währenddessen immer von Börzel/Risse unabhängig geblieben und droht die
starke Stellung der beiden und ihrer Assoziierten zu gefährden. Aus
individuellen machtpolitischen Gründen würde es deswegen Sinn für
Risse/Börzel ergeben, wenn Schreurs auf dem Weg zu ihrem eigenen Studiengang
am OSI Steine in den Weg gelegt werden(bisher ist ja der prominenteste
Profilmaster der MA International Relations – ein Projekt von u.a.
Börzel/Risse).

Und dazwischen stehen wir studentischen Institutsratsmitglieder, die
Drittmittelforschung immer kritisch gesehen haben (eine der
Haupteinnahmequellen der FFU), die sich immer für die Grundlagenforschung
stark gemacht haben (die FFU bietet hauptsächlich praxisbezogene
Lehrveranstaltungen an), und die für ein freies Studium (also eines, in dem
man eigenständig Schwerpunkte setzen kann)und damit gegen
„Profilstudiengänge“ eintreten. Gleichzeitig begrüßen wir, dass die
Umweltthematik weiter in den Fokus rückt, wir freuen uns auch auf eine
Initiative an diesem Institut, die nicht aus dem Risse/Börzel Lager stammt,
und wir schätzen die offene und ehrliche Zusammenarbeit mit Miranda
Schreurs. Der Umweltmaster wird auf den Weg gebracht. Und wir haben bereits
eine Entscheidung getroffen, indem wir ihn nicht skandalisieren.