Anwesenheitskontrollen nehmen uns die Möglichkeit, selbstbestimmt und interessengeleitet zu studieren. Sie stellen in unseren Augen eine Entmündigung der Studierenden dar. Uns wird damit unterstellt, dass wir nicht aus Interesse, sondern zum „Scheine abgreifen“ Seminare besuchen.
Die Kommission für Lehrangelegenheiten (KfL), ein Gremium auf Universitätsebene, setzt sich nun aus Anlass eines konkreten Falles mit der Angemessenheit der Durchführung von Anwesenheitskontrollen auseinander. Daher möchten wir Fälle unangemessener Anwesenheitskontrollen sammeln und der Kommission vorlegen.
Bitte teilt uns Folgendes per Email (an an fsiosi@web.de) mit:
– Wie viele Fälle von Anwesenheitskontrollen, die Ihr in ihrer Form für unangemessen gehalten habt, sind Euch bereits untergekommen?
– Wie wurde auf Eure Beschwerde reagiert?
– Ist es gelungen, zu einer Einigung mit den jeweiligen Lehrenden und einer Verbesserung der Situation gekommen?
Zur Angemessenheit der Anwesenheitskontrolle äußert sich die Kommission für Lehrangelegenheiten folgendermaßen:
Die zu diesem Wintersemester in Kraft getretene Rahmenstudien- und -prüfungsordnung legt fest, dass es an der Freien Universität keine generelle, für alle Lehrveranstaltungen geltende Anwesenheitspflicht gibt. Soll für eine Lehrveranstaltung eine Pflicht zu regelmäßigen und/oder aktiven Teilnahme gelten, muss dies in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt werden. Aus einer so festgelegten Anwesenheitspflicht kann, aber muss nicht notwendigerweise eine regelmäßige Kontrolle der tatsächlichen Anwesenheit folgen. Die Entscheidung über solche Kontrollen liegt bei den jeweiligen Lehrenden. Wie diese Kontrolle durchgeführt wird, ist nicht festgelegt. Doch sollte sichergestellt sein, dass eine leicht verspätete Ankunft oder ein etwas früheres Verlassen der Lehrveranstaltung nicht automatisch als „Fehlen“ gewertet werden; auch sollte die Kontrolle nicht ungebührlich viel Zeit kosten.
Vielen Dank,
Eure FSI*OSI