FAQ

Allgemeine Fragen


Gibt es eine allgemeine Beratungsstelle?
Auf der Webseite des Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft findet man unter dem Reiter Studienabschluss ebenfalls alle relevanten Informationen, sowie notwendige Dokumente zur Bachelorarbeit und dem Studienabschluss. Des Weiteren können die hier genannten Ansprechpersonen mit spezifischen Fragen z.B. die Abgabe betreffend kontaktiert werden.

Welche Unterlagen muss ich zur erfolgreichen Anmeldung meiner Bachelorarbeit einreichen?
Zur Anmeldung muss der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit zusammen mit dem letzten Immatrikulationsnachweis, einem Nachweis über die obligatorischen Studienberatungen (in Prüfungsakte), der Nachweis über den Abschluss der Grundlagenmodule 1 bis 6, sowie der Themenvorschlag der Bachelorarbeit (deutsch und englisch) unterschrieben von beiden Betreuer*innen eingereicht werden. Alle zu verwendenden Dokumente können auf der Seite des Studien- und Prüfungsbüros gefunden werden

Was passiert, wenn ich die Beratung im ersten und/oder dritten Semester versäumt habe? Kann ich die Bachelorarbeit dann nicht antreten, da die Beratung ein Teil der Prüfungsordnung ist?
Zur erfolgreichen Anmeldung der Bachelorarbeit müssen zwei obligatorischen Studienberatungstermine wahrgenommen werden. Wenn die fest angesetzten Termine am Ende des ersten und dritten Semesters versäumt wird ist das allerdings kein großes Problem. In diesem Fall kann einfach ein separater Studienberatungstermin mit den Ansprechpersonen des Studien- und Prüfungsbüros z.B. mit der Studentischen Studienberatung ausgemacht werden. Diese Studienberatung ersetzt dann als Nachweis die notwendige Beratung.

Zur Anmeldung der Bachelorarbeit muss ich einen Nachweis der Studienberatung im ersten und dritten Semester bringen. In welcher Form ist diese im Studienbüro hinterlegt? 
In Form eines Protokolls, das bei dem Beratungsgespräch angefertigt wurde. Diese beiden Protokolle befinden sich in der jeweiligen Prüfungsakte des Studierenden und müssen daher nicht zur Anmeldung individuell beigefügt werden.

Gibt es ein Phasenmodell, an welchem ich mich orientieren kann?
Die abschließende Bachelorarbeit ist von der allgemeinen Konzeption her wie eine Hausarbeit, nur in einem etwas größeren Ausmaß anzugehen. Sehen Sie am besten in Ihren Aufzeichnungen zum Seminar „Techniken wissenschaftlichen Arbeitens“ (Semester 1 / Modul 2) nach. Als Orientierung und Hilfsmittel sind natürlich auch die Materialien dieses Blogs sinnvoll heranzuziehen.

Gibt es grundlegende Vorgaben?
Der Studien- und Prüfungsordnung, sowie dem Merkblatt zur Bachelorarbeit können alle relevanten Richtlinien formale Aspekte betreffend entnommen werden. Spezifisch Ansprüche auf inhaltlicher Ebene, sowie alles Weitere sollte mit den Gutachter*innen abgesprochen werden.

Wie lange dauert i. d. R.  die Anmeldung und die Bewertung?
Die Anmeldung besteht aus dem Einreichen sämtlicher Unterlagen für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Prüfungsbüro. Der Themenvorschlag sowie alle weiteren Unterlagen werden zur nächsten Tagung des Prüfungsausschusses (alle 2 Wochen) besprochen. Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt dann zeitnah. Nach Abgabe der Bachelorarbeit im Prüfungsbüro erfolgt die Bewertung ca. vier bis fünf Wochen nach Einreichung.

Können die Betreuer*innen von der Prüfungsordnung abweichen? 
Nein, der gesamte Studiengang fußt auf der geltenden Studien- und Prüfungsordnung. Die Betreuer*innen richten sich in Ihren formalen Anforderungen dementsprechend.

Fragen zur Betreuung


Wie finde ich das richtige Thema und die passende Betreuung?
Grundsätzlich verhält sich die Bachelorarbeit wie eine erweiterte Hausarbeit. Sie ist keine explizite Abschlussarbeit, sondern eine besondere Prüfungsleistung, da die Bachelorarbeit so zu sagen ein alleinstehendes Modul im Wert von 10 LP darstellt, ohne gesonderte Veranstaltungen wie beispielsweise Seminare darstellt und in weitestgehend selbstständiger Form absolviert wird. Dennoch wird die Bachelorarbeit i. d .R. zum Abschluss des Studiums geschrieben und signalisiert somit den Studienabschluss. Gehen Sie bei der Themenfindung also so vor wie Sie Hausarbeitsthemen finden. Es werden i. d. R. keine Themen vorgegeben, sie müssen selbstverständlich eine Thematik mit erziehungswissenschaftlichen Bezug finden, mit der Sie sich intensiv auseinandersetzen möchten. Grundlage dafür ist Ihr gesamtes Studium, Ihre Aufzeichnungen in den Seminaren, Ihre alten Seminarpläne, Ihr Interesse. Teilweise sind allerdings auch Bachelorarbeiten ausgeschrieben, daher lohnt es sich einen Blick auf die unterschiedlichen Seiten der Arbeitsbereiche zu werfen, die sich mit Thematiken beschäftigen die Sie interessieren. Außerdem eignen sich besonders die Module 10 und 11 als Grundlagen zum Ausbau in der Bachelorarbeit. Bedenken Sie bitte auch, dass Ihr Thema der Bachelorarbeit später als einzige Prüfungsleistung  direkt auf dem Zeugnis ausgewiesen wird. Die Betreuung finden Sie, indem Sie sich fragen, wer zu Ihrem Thema passt/sich mit dieser Thematik an welchem Arbeitsbereich beschäftigt. Zusammen ggf. schon mit einem Exposé kontaktieren Sie dann zu einem|einer jeweiligen Professor*in oder wissenschaftlichen Mitarbeiter*in und fragen, ob eine Betreuung möglich wäre.

Wer darf alles eine Bachelorarbeit betreuen? 
Es müssen zwei Betreuer*innen sein. Eine*r der beiden muss mindestens promoviert sein und der/die jeweils andere Betreuer*in muss Erziehungswissenschaft mindestens auf Masterniveau vertreten können. Externe Betreuer|innen sind ebenfalls zulässig, müssen allerdings durch das Prüfungsbüro genehmigt werden.

• Dr+MA (FU+FU oder FU+extern)

Wer hilft mir bei der Ausgestaltung meines Themas/Konkreter Formulierung der Fragestellung?
Die Hilfe bei der Ausgestaltung Ihres Themas fällt in den Aufgabenbereich des/der Betreuer*s*in.

Wie erstelle ich eine dem Umfang entsprechende Leitfrage?
Hinsichtlich formaler Anforderungen sehen Sie sich bitte das Merkblatt dazu auf der Internetseite des Studien- und Prüfungsbüros an (oder werfen einen Blick in die Studien- und Prüfungsordnung!). Die Leitfrage muss so heruntergebrochen sein, dass sie sich bei einer Bearbeitungszeit innerhalb von 12 Wochen beantworten lässt.

Wen schreibe ich in den Arbeitsbereichen an?
Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeit*innen sind mögliche Kontaktpersonen für eine Bachelorarbeit. Aktuelle Informationen zu den Arbeitsbereichen findet ihr hier.

Geben die Arbeitsbereiche auch Themen vor? Wenn ja, wo werden diese veröffentlicht?
Es gibt Arbeitsbereiche, die das tun. z. B. der von Frau Prof. Dr. Hannover. Entweder auf ihrer Internetseite nachsehen, schreiben oder anrufen. Weitere Informationen findet ihr hier.

Wie viel Betreuung kann ich von Dozent*innen erwarten/einfordern?
Besprechen/Klären Sie das zu Beginn mit de/der potentiellen Betreuerin. Allgemein haben Sie Anrecht auf zwei bis drei feste Beratungsgespräche.

Inwiefern kann ich meine*n Betreuer*in um Literatur anfragen oder um Feedback bei einer Gliederung?
Sie können Ihre Betreuer*innen nach Literaturtipps fragen und auch um Feedback zur Gliederung und dem Vorhaben Ihrer Arbeit bitten. Inwieweit und in welchem Umfang Ihre Betreuer*innen Ihnen allerdings Unterstützungsmittel bieten ist voll und ganz diesen überlassen. Ab einem gewissen Punkt müssen Sie Ihre Arbeit auch in Eigenleistungen erbringen und die Betreuer*innen kommen sonst in einen Gewissenskonflikt die schlussendliche Bewertung betreffend.

Nach welchen Kriterien wird bewertet?
Ggf. nach Schlüssigkeit des Themas, nach dessen Aktualität, Aufarbeitung des Themas, Begriffsdefinitionen, Nachvollziehbarkeit, aktuelle Literatur, saubere Zitierweise, überhaupt Anwenden der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, angemessenes Sprachniveau, Originalität und Herausarbeiten der eigenen Position. Bitte alles zusammen zuvor mit dem*r Betreuer*in besprechen und lassen Sie sich hier die Erwartungen an eine Abschlussarbeit schildern.

Gibt es die Möglichkeit zur Vorkorrektur?
Eine Vorkorrektur der Bachelorarbeit ist nicht üblich. Nutzen Sie allerdings auf jeden Fall die Möglichkeiten beispielsweise mit Kommilitoninnen gemeinsame Korrekturschleifen zu durchlaufen.

Gibt es eine mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit?
Nein, die Bachelorarbeit muss nicht mündlich verteidigt werden.

Spezielle Fragen


Welche*r Professor*innen sind bereit, welche Themen bearbeiten zu lassen…
Ich würde gerne zu etwas arbeiten, was nicht direkt unter die Themenbereiche fällt, für die die FU auch Arbeitsbereiche hat. Ich wüsste gerne, ob es Professor*innen gibt, die bereit sind, auch Themen „ab vom Schuss“ zu betreuen…
Ja, das gibt es durchaus. Aber das müsste im Einzelfall erfragt werden, weil es am Ende doch immer auf den eigenen Schwerpunkt ankommt; was für den einen sehr nah ist, ist für den anderen entlegen. Wichtig ist immer zu beachten: Ihr Thema muss einen erziehungswissenschaftlichen Bezug haben.

Ich habe jetzt mitbekommen, das WImMis in durch Drittmittel geförderten Projekten BA-Betreuungen quasi „ehrenamtlich“ machen. Daher meine Frage: Wer wird eigentlich dafür bezahlt, BA Arbeiten zu betreuen? Wen können wir guten Gewissens anfragen?
Mitarbeiter, die über Drittmittel finanziert sind, haben keine Prüfungsberechtigung! Diese sind keine Mitglieder des Fachbereichs und daher nicht prüfungsberechtigt. Sie können guten Gewissens alle Mitglieder des Fachbereichs fragen, bedeutet: alle Professoren, alle wissenschaftlichen Mitarbeiter, die nicht Drittmittel-finanziert sind, auch alle Lehrbeauftragten.

Wie genau muss ich einen externe*n Prüfer*in anmelden, welche Voraussetzungen gibt es hierbei und wie wahrscheinlich ist es, dass der Antrag angenommen wird?
Bitte reichen Sie hierfür einen formlosen Antrag im Prüfungsbüro ein und begründen, warum ein externer Prüfer nötig ist (und warum das keiner von unserem Fachbereich übernehmen kann).