(Ein Beitrag von Ronja Kumpe in Zusammenarbeit mit Susanne Heinze-Drinda)
Hier erstmal ein paar Fakten:
- Seit wann gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung (SPO)?
Die neue SPO gilt seit dem 3. März 2023 (einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt). - Ab wann kann man nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung studieren?
Ab dem Wintersemester 23/24 werden die ersten Studierenden nach der neuen SPO eingeschrieben.
Was hat sich überhaupt verändert?
- Aufteilung Leistungspunkte nach Studienbereichen
- Der Bereich „Bildungs- und Erziehungswissenschaft“ umfasst neu 130 LP
- Der Affine Bereich neu 20 LP
- Der ABV Bereich bleibt mit 30 LP unverändert
- Mehr Wahlfreiheiten, bessere Anrechenbarkeit durch die Module
- „Ansätze pädagogischen Handelns – Vertiefung“
- „Aktuelle Fragestellungen der Bildungs- und Erziehungswissenschaft A“
- „Aktuelle Fragestellungen der Bildungs- und Erziehungswissenschaft B“
- Mehr Module haben Zugangsvoraussetzungen
- Grundlagenbereich: Quantitatives und Qualitatives Modul haben Zugangsvoraussetzungen
- Vertiefungsbereich: Alle Module des Vertiefungsbereichs haben Zugangsvoraussetzungen (Module des 1. und 2. Fachsemesters)
- Nummerierungen und „A,B,C“-Zuordnungen der Module entfällt
- Vorlesungen sind teilnahmepflichtig
Bei welchen Paragraphen hat es welche Änderungen gegeben?
§ 4 Studienberatung und Studienfachberatung
- Keine obligatorische Studienfachberatung mehr zum 1. und 3. Fachsemester
- Eine Studienfachberatung für den Übergang vom 3. zum 4. Fachsemester wird aber weiterhin dringend empfohlen
- Neue und FU-weite Regelung (aufgrund Änderung im BerlHG): Studierende, die zum Ende des 3. Fachsemesters nur 30 LP absolviert haben, bekommen eine Studienfachberatung verpflichtend angeboten
§ 10 Bachelorarbeit
- Neue Zugangsvoraussetzungen:
- Obligatorische Studienfachberatung zum 1. und 3. Fachsemester entfällt
- Module inklusive des 4. Fachsemesters = 120 LP müssen absolviert sein
- Umfang ist gleichgeblieben
- Bearbeitungszeit um zwei Wochen auf insgesamt 14 Wochen verlängert
§ 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen
Neue und FU-weite Regelung (aufgrund Änderung im BerlHG):
Modulprüfungen und Bachelorarbeiten können jeweils zweimal wiederholt werden!
§ 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- SPO ist seit dem 3. März 2023 in Kraft; wird aber ab dem WS 23/24 erstmals angewendet.
- Alle bereits immatrikulierten BA Studierende können ihr Studium bis einschließlich SoSe 26 nach bisheriger SPO beenden.
- Alle bereits immatrikulierten BA Studierende können auf Antrag in die neue SPO wechseln!
- Der Wechsel wird zum nächsten Semester wirksam.
- Der SPO-Versionswechsel ist nicht revidierbar.
Exemplarischer Studienverlaufsplan
Welche Module belege ich nach exemplarischen Studienverlaufsplan in welchem Fachsemester?
1. Fachsemester
- Modul 1 „Bildung und Erziehung“ wird zu Modul „Bildung und Erziehung“ = 10 LP
- Modul 2 „Methoden empirischer Sozialforschung I“ (bis WS 25/26 benotet) wird zu Modul „Methoden empirischer Sozialforschung“ (wird ab WS 23/24 unbenotet) = 10 LP
- Sommer-Modul 4 „Institutionalisierung von Bildung und Erziehung“ wird ab WS 23/24 zu Winter-Modul „Institutionalisierung von Bildung und Erziehung“ = 10 LP
- Das affine Pflichtmodul „Psychologie als Affines Fach“ entfällt ab WS 23/24!
2. Fachsemester
- Modul 3 „Sozialisation und Lernen“ (Klausur = 90 Minuten) wird zu Modul „Sozialisation und Lernen“ (Klausur = 45 Minuten) = 10 LP
- Modul 8 „Methoden empirischer Sozialforschung II“ (bis SoSe 26) wird zu dem Modul „Methoden der qualitativen Sozialforschung“ (5 LP) und dem Modul „Methoden der quantitativen Sozialforschung“ (5 LP)(beide ab SoSe 24)
- Zugangsvoraussetzungen für beide Module: Abschluss des Moduls „Methoden empirischer Sozialforschung“
- ABV Bereich (freie Modul-Wahl) = 10 LP
3. Fachsemester
- Modul 6 „Ansätze pädagogischen Handelns – Grundlagen“ wird zu Modul „Ansätze pädagogischen Handelns – Grundlagen“ = 10 LP
- ABV-Modul „Rechtliche Grundlagen pädagogischen Handels“ = 5 LP
- Studienbegleitendes obligatorisches Berufspraktikum = 15 LP
Semester bleibt unverändert
4. Fachsemester
- Modul 7 „Pädagogische Diagnostik“ wird zu Modul „Pädagogische Diagnostik“ (zusätzl. Prüfungsform „mündliche Prüfung“) = 10 LP
- Modul 5 „Heterogenität in Erziehungs- und Bildungsprozessen“ wird zu Modul „Heterogenität in Erziehungs- und Bildungsprozessen“ = 10 LP (ab SoSe 24 VL und zwei Seminare)
- Winter-Modul 10 „Ansätze pädagogischen Handelns – Vertiefung“ (bis WS 25/26) wird zu Sommer-Modul „Ansätze pädagogischen Handelns – Vertiefung“ (ab SoSe 25) = 10 LP
5. Fachsemester
- Modul 9 „Entwicklung pädagogischer Organisationen“ wird zu Modul „Pädagogische Organisationsforschung“ = 10 LP (geänderte Modulbeschreibung; zusätzliche Prüfungsform „mündliche Prüfung“)
- neues Modul: „Aktuelle Fragestellungen der Bildungs- und Erziehungswissenschaft A“ = 10 LP (ohne Prüfung)
- Affiner Bereich (freie Fach- und Modul-Wahl) = 10 LP
6. Fachsemester
- neu: Modul „Aktuelle Fragestellungen der Bildungs- und Erziehungswissenschaft B“ = 10 LP
- Affiner Bereich (freie Fach- und Modul-Wahl) = 10 LP
- Bachelorarbeit = 10 LP
- bisheriges Modul 11 „Projekt“ entfällt
Erinnerung §16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- Bereits in Kraft (seit 2.3.2023); wird aber erst ab dem WS 23/24 angewendet.
- BA Studierende nach bisheriger SPO haben die Möglichkeit ihr Studium bis zum SoSe 26 nach bisheriger Ordnung zu beenden…
- … oder können auf Antrag in die neue SPO wechseln!
- Der Wechsel wird immer zum nächsten Semester wirksam.
- Der SPO-Versionswechsel ist nicht revidierbar.
- Antrag wird beim Prüfungsamt geteilt.
- Beratung beim Studienbüro möglich.