Die neue Studien- und Prüfungsordnung (ab WiSe 23/24)

(Ein Beitrag von Ronja Kumpe in Zusammenarbeit mit Susanne Heinze-Drinda)

Hier erstmal ein paar Fakten:

  • Seit wann gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung (SPO)?
    Die neue SPO gilt seit dem 3. März 2023 (einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt).
  • Ab wann kann man nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung studieren?
    Ab dem Wintersemester 23/24 werden die ersten Studierenden nach der neuen SPO eingeschrieben.

Was hat sich überhaupt verändert?

  • Aufteilung Leistungspunkte nach Studienbereichen
    • Der Bereich „Bildungs- und Erziehungswissenschaft“ umfasst neu 130 LP
    • Der Affine Bereich neu 20 LP
    • Der ABV Bereich bleibt mit 30 LP unverändert
  • Mehr Wahlfreiheiten, bessere Anrechenbarkeit durch die Module
    • „Ansätze pädagogischen Handelns – Vertiefung“
    • „Aktuelle Fragestellungen der Bildungs- und Erziehungswissenschaft A“
    • „Aktuelle Fragestellungen der Bildungs- und Erziehungswissenschaft B“
  • Mehr Module haben Zugangsvoraussetzungen
    • Grundlagenbereich: Quantitatives und Qualitatives Modul haben Zugangsvoraussetzungen
    • Vertiefungsbereich: Alle Module des Vertiefungsbereichs haben Zugangsvoraussetzungen (Module des 1. und 2. Fachsemesters)
  • Nummerierungen und „A,B,C“-Zuordnungen der Module entfällt
  • Vorlesungen sind teilnahmepflichtig

Bei welchen Paragraphen hat es welche Änderungen gegeben?

§ 4 Studienberatung und Studienfachberatung

  • Keine obligatorische Studienfachberatung mehr zum 1. und 3. Fachsemester
  • Eine Studienfachberatung für den Übergang vom 3. zum 4. Fachsemester wird aber weiterhin dringend empfohlen
  • Neue und FU-weite Regelung (aufgrund Änderung im BerlHG): Studierende, die zum Ende des 3. Fachsemesters nur 30 LP absolviert haben, bekommen eine Studienfachberatung verpflichtend angeboten

§ 10 Bachelorarbeit

  • Neue Zugangsvoraussetzungen:
    • Obligatorische Studienfachberatung zum 1. und 3. Fachsemester entfällt
    • Module inklusive des 4. Fachsemesters = 120 LP müssen absolviert sein
    • Umfang ist gleichgeblieben
    • Bearbeitungszeit um zwei Wochen auf insgesamt 14 Wochen verlängert

§ 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen

Neue und FU-weite Regelung (aufgrund Änderung im BerlHG):
Modulprüfungen und Bachelorarbeiten können jeweils zweimal wiederholt werden!

§ 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

  • SPO ist seit dem 3. März 2023 in Kraft; wird aber ab dem WS 23/24 erstmals angewendet.
  • Alle bereits immatrikulierten BA Studierende können ihr Studium bis einschließlich SoSe 26 nach bisheriger SPO beenden.
  • Alle bereits immatrikulierten BA Studierende können auf Antrag in die neue SPO wechseln!
  • Der Wechsel wird zum nächsten Semester wirksam.
  • Der SPO-Versionswechsel ist nicht revidierbar.

Exemplarischer Studienverlaufsplan


Welche Module belege ich nach exemplarischen Studienverlaufsplan in welchem Fachsemester?

1. Fachsemester
  • Modul 1 „Bildung und Erziehung“ wird zu Modul „Bildung und Erziehung“ = 10 LP
  • Modul 2 „Methoden empirischer Sozialforschung I“ (bis WS 25/26 benotet) wird zu Modul „Methoden empirischer Sozialforschung“ (wird ab WS 23/24 unbenotet) = 10 LP
  • Sommer-Modul 4 „Institutionalisierung von Bildung und Erziehung“ wird ab WS 23/24 zu Winter-Modul „Institutionalisierung von Bildung und Erziehung“ = 10 LP
  • Das affine Pflichtmodul „Psychologie als Affines Fach“ entfällt ab WS 23/24!
2. Fachsemester
  • Modul 3 „Sozialisation und Lernen“ (Klausur = 90 Minuten) wird zu Modul „Sozialisation und Lernen“ (Klausur = 45 Minuten) = 10 LP
  • Modul 8 „Methoden empirischer Sozialforschung II“ (bis SoSe 26) wird zu dem Modul „Methoden der qualitativen Sozialforschung“ (5 LP) und dem Modul „Methoden der quantitativen Sozialforschung“ (5 LP)(beide ab SoSe 24)
    • Zugangsvoraussetzungen für beide Module: Abschluss des Moduls „Methoden empirischer Sozialforschung“
  • ABV Bereich (freie Modul-Wahl) = 10 LP
3. Fachsemester
  • Modul 6 „Ansätze pädagogischen Handelns – Grundlagen“ wird zu Modul „Ansätze pädagogischen Handelns – Grundlagen“ = 10 LP
  • ABV-Modul „Rechtliche Grundlagen pädagogischen Handels“ = 5 LP
  • Studienbegleitendes obligatorisches Berufspraktikum = 15 LP

Semester bleibt unverändert

4. Fachsemester
  • Modul 7 „Pädagogische Diagnostik“ wird zu Modul „Pädagogische Diagnostik“ (zusätzl. Prüfungsform „mündliche Prüfung“) = 10 LP
  • Modul 5 „Heterogenität in Erziehungs- und Bildungsprozessen“ wird zu Modul „Heterogenität in Erziehungs- und Bildungsprozessen“ = 10 LP (ab SoSe 24 VL und zwei Seminare)
  • Winter-Modul 10 „Ansätze pädagogischen Handelns – Vertiefung“ (bis WS 25/26) wird zu Sommer-Modul „Ansätze pädagogischen Handelns – Vertiefung“ (ab SoSe 25) = 10 LP
5. Fachsemester
  • Modul 9 „Entwicklung pädagogischer Organisationen“ wird zu Modul „Pädagogische Organisationsforschung“ = 10 LP (geänderte Modulbeschreibung; zusätzliche Prüfungsform „mündliche Prüfung“)
  • neues Modul: „Aktuelle Fragestellungen der Bildungs- und Erziehungswissenschaft A“ = 10 LP (ohne Prüfung)
  • Affiner Bereich (freie Fach- und Modul-Wahl) = 10 LP
6. Fachsemester
  • neu: Modul „Aktuelle Fragestellungen der Bildungs- und Erziehungswissenschaft B“ = 10 LP
  • Affiner Bereich (freie Fach- und Modul-Wahl) = 10 LP
  • Bachelorarbeit = 10 LP
  • bisheriges Modul 11 „Projekt“ entfällt

Erinnerung §16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

  • Bereits in Kraft (seit 2.3.2023); wird aber erst ab dem WS 23/24 angewendet.
  • BA Studierende nach bisheriger SPO haben die Möglichkeit ihr Studium bis zum SoSe 26 nach bisheriger Ordnung zu beenden…
  • … oder können auf Antrag in die neue SPO wechseln!
  • Der Wechsel wird immer zum nächsten Semester wirksam.
  • Der SPO-Versionswechsel ist nicht revidierbar.
  • Antrag wird beim Prüfungsamt geteilt.
  • Beratung beim Studienbüro möglich.