Die dritte Sitzung des Fachbereichsrates Pol-Soz am 18. Mai stand ganz im Zeichen der Ampelliste und daraus folgend, der Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung des Masters „Medien und Politische Kommunikation“. Diese wurde bereits in der letzten Sitzung diskutiert und sollte zur Abstimmung gebracht werden. Hauptkritik von Studierendenseite war noch immer die geplante generelle Abschaffung der mündlichen Verteidigung der Masterarbeit, um eine zeitliche Straffung der Prüfungsphase vorzunehmen. In der vergangenen Sitzung schien der Fachbereichsrat noch geteilter Meinung zu sein: Während die Angehörigen der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (PuK) für eine schnelle Beschlussfassung plädierten, wurde vor allem von Seiten des OSIs das Bedenken angemeldet, dass ein solcher Beschluss präjudizierende Wirkung auch für die anstehenden Überarbeitungen der Studiengänge am OSI haben könnte.
Heute stellte sich das Bild jedoch anders dar. Frau Luther, Verantwortliche der Universitätsverwaltung für Studiengangsentwicklung, bestätigte, dass es für jeden Studiengang ein individuelles Prüfungskonzept geben müsse und sich insofern aus dem Verabschiedung des Masters „Medien und Politische Kommunikationswissenschaft“ keine Vorentscheidungen für andere Studiengänge ergeben könnten. , Daher sprach sich die überwiegende Mehrheit des FBRs für die Verabschiedung des refomierten Studiengangs aus – allerdings mit einer völlig neuen Argumentation
Während die Abschaffung der mündlichen Verteidigung in der letzten FBR-Sitzung noch mit der praktischen Erwägungen begründet wurde, eine mündliche Verteidigung hätte eine bis zu dreimonatige Vorverlegung der Anmeldefrist zur Masterarbeit zur Folge, stellte sich nun auf Nachfragen an Frau Luther heraus, dass dieses Argument lediglich vorgeschoben war, um die Profs von den Prüfungen in den Semesterferien zu entlasten.
Dass die Abschaffung der mündlichen Verteidigung fern von praktischen Erwägungen erst im FBR auch auf ihre Wünschbarkeit hin diskutiert wurde, kann also nicht allein den studentischen Vertreter_innen angelastet werden. Dennoch wurde unser in Rücksprache mit dem Rechtsamt entwickelterVorschlag, zwei alternativ zu wählende Fristen zu schaffen und damit eine Wahl zwischen der mündlichen Verteidigung der Masterarbeit und dem Besuch des begleitenden Kolloquiums anzubieten, mit großer Entrüstung geschlossen abgelehnt: Wir könnten wir uns anmaßen, den bisherigen Zeitplan so aus der Bahn werfen zu wollen…
Kurzum, der Master wurde trotz aller Bemühungen so verabschiedet, wie er war, wenn auch gegen die Stimmen der Studierendenvertreter_innen. Verglichen mit dem alten Master wird er den Studierenden des folgenden Wintersemesters Vorteile bringen, wie eine Reduzierung der Prüfungsleistungen. Ein Gruppenveto hätte diese wichtigen Veränderungen um bis zu ein Jahr verzögert, weshalb wir uns letztlich dagegen entschieden haben.
Für die Zukunft sollte darauf geachtet werden, dass wir bereits früh in den zuarbeitenden Kommissionen strittige Punkte ansprechen, sodass nach Alternativen gesucht und im Notfall eine breitere Öffentlichkeit für studentische Anliegen mobilisiert werden kann.