Nachdem im letzten Fachbereichsrat über die Geschäftsordnung der neuen institutsübergreifenden Ausbildungskommission (ABK) abgestimmt worden war, wurden in diesem IR die Mitglieder benannt. Obwohl die genauen Kompetenzen dieses scheinbar wohl eher beratenden Gremiums, in dem es ausnahmsweise eine studentische Mehrheit gibt, noch nicht allen so recht klar waren, sollte dies nicht weiter diskutiert werde, da der IR dafür nicht der richtige Ort sei. Benannt wurde Klaus Roth als professorales Mitglied (das nicht anwesend war und sich somit auch nicht wehren konnte), sowie Tabea Glindemann, Ole Fechner und Yannik Simstich als studentische Mitglieder.
Zu einer angeregten Diskussion führte stattdessen der nächste Tagesordnungspunkt, welcher in der Vorstellung eines neuen Konzepts der Qualitätssicherung zur „Studienverlaufsberatung“ am Fachbereich PolSoz und den Zentralinstituten, präsentiert von Frau Regulin, bestand. Die Studienverlaufsberatung soll das bisherige Beratungsangebot ergänzen und die durch den Wegfall der bisherigen sogenannten „Langzeitberatung“ (oder besser: „Zwangsberatung“) bedingte Lücke füllen. Für letztere gibt es in der RSPO von 2013 keine rechtliche Grundlage mehr.
Klar ist also, dass es hier um die Entwicklung eines Instruments geht, das Studierende dazu bringen soll, ihren Abschluss in möglichst kurzer Zeit zu machen. Allerdings soll das neue Beratungsformat freiwillig sein und besteht unter anderem in von Student*innen für Student*innen organisierten Orientierungstagen für höhere Fachsemester. Die Organisator*innen sollen hierfür Werkverträge erhalten. Ebenfalls von Studierenden soll ein Mentoring für Studierende angeboten werden, die im Begriff sind ihre Bachelorarbeit zu schreiben. Bei Problemen, die durch die ersten beiden Bausteine nicht gelöst werden können, kann schließlich die „erweiterte Studienverlaufsberatung“, die hauptsächlich von hauptamtlichen Professor*innen durchgeführt wird, in Anspruch genommen werden. Besonders Prof. Susanne Lütz und Prof. Thomas Risse vertraten hier den Standpunkt, es sollte zusätzlich zu dem breiten bestehenden Beratungsangebot kein Neues hinzukommen, solange nicht geklärt sei, warum das bisherige Angebot nicht angenommen und genutzt würde.
Frau Regulin gab hier zu bedenken, dass es keine Informationsmöglichkeit darüber gebe, warum bisherige Beratungsangebote nicht gut angenommen werden.
Studiendekan Ingo Peters dagegen gab zu bedenken, dass das neue Konzept nicht zwangsläufig einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die professorale Beratung bedeute, sondern auch Filtersystem für Anliegen gesehen werden könne, die nicht unbedingt der professoralen Beratung bedürfen.
Prof. Ladwig fand, die Masterstudierenden, die für die Organisation dieses Angebots in Frage kämen, hätten wohl besseres zu tun.
Schließlich wurde festgehalten, dass aus einem überarbeitetem Konzept noch besser hervorgehen müsse, inwiefern das neue Angebot komplementär zu den bestehenden Angeboten sei und diese ergänze, entlaste und verbessere.
Spannend wurde es beim nächsten Tagesordnungspunkt, der in der Diskussion um Ausschreibungstext und Berufungskommission zur „W2-Professur für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Gender und Vielfalt“ bestand. Nachdem die Denomination der Preuss-Nachfolge im Sommer noch umkämpft und nicht klar war , ob es „Gender“ überhaupt in den Titel schaffen würde, diskutieren wir nun also immerhin über die Eckpunkte einer Genderprofessur. Doch allein der Titel „Gender und Vielfalt“ gewährleistet natürlich nicht, dass die Professur an eine Person geht, die reflektierte, kritische Forschung und Lehre zu Geschlechterverhältnissen macht. So wie wir Studierende das fordern.
Prof. Tanja Börzel leitete die Diskussion mit dem Hinweis ein, sie wünsche sich eine möglichst breite Ausschreibung, die eine Öffnung zu den Sozialwissenschaften und das Angebot von Methodenforschung für den Fachbereich ermögliche. Dies sei notwendig, damit die Ausschreibung im Fachbereichsrat nicht abgelehnt werde, da die anderen Institute neidisch auf die vielen neuen Professuren am OSI seien.
Wer sich den Ausschreibungstext genau anguckt, wird merken, dass diese Argumentation möglicherweise genutzt wurde, um besonders die empirischen Aspekte der Geschlechterforschung in der Ausschreibung stark zu machen. Während es schon im ersten Spiegelstrich „Schwerpunkt in Forschung und Lehre im Bereich der Theorie und Empirie der Geschlechterverhältnisse“ heißt, gibt es noch einen weiteren Spiegelstrich mit der Formulierung „Kompetenzen in Methoden der empirischen Sozialforschung“. Obwohl unsere Forderung, in diesem Spiegelstrich insbesondere auf die qualitativen Methoden der Sozialwissenschaft einzugehen, von den WiMis geteilt wurde, stimmte die Mehrheit gegen diesen Vorschlag. Unser Kompromissvorschlag einer Ausformulierung in „qualitative UND quantitative Methoden“ wurde von Prof. Sven Chojnacki für „lächerlich“ erklärt, da empirische Sozialforschung beides beinhalte. Die WiMis störten sich außerdem genau wie wir daran, dass in der ursprünglichen Ausschreibung zwar „Kenntnisse innovativer, feministischer Ansätze“ gefordert werden, jedoch nicht weiter auf den Begriff „Vielfalt“ eingegangen wird. Prof. Bernd Ladwig unterbreitete daraufhin den Vorschlag, in einem weiteren Spiegelstrich „Kenntnisse innovativer Ansätze zu Vielfalt (z.B. Intersektionalität, Multicultural Citizenship, Postcolonial Theory)“ unterzubringen. Diesem Vorschlag schlossen wir uns unter der Bedingung an, auch „Queer Theory“ in die Aufzählung aufzunehmen. Für diesen Vorschlag, inklusive des Zusatzes „Queer Theory“ gab es eine breite Mehrheit. Schließlich wurde der Ausschreibungstext als Ganzes abgestimmt und angenommen. Dabei war unsere Zustimmung vielleicht nicht vollständig unproblematisch, da eine zentrale Forderung, die qualitativen Methoden in der Ausschreibung stärker hervorzuheben, nicht erfüllt wurde. Andererseits sind wir unserem Anliegen, einer Professur, die sich in Forschung und Lehre kritisch mit der Verschränkung verschiedener Herrschaftsverhältnisse auseinandersetzt, auch ein Stück näher gekommen. Es bleibt nun noch abzuwarten, ob die Ausschreibung in ihrer jetzigen Form den Mitgliedern der Berufungskommission eine ausreichende Argumentationsgrundlage dazu bietet, dies durchzusetzen.
Des Weiteren stimmte der Institutsrat mit Mehrheit dafür, endgültig die Diplomstudiengänge abzuschaffen. Wir legten dagegen unser studentisches Gruppenveto ein, das leider nur aufschiebende Wirkung hat. Sobald die Diplomstudiengänge offiziell abgeschafft sind, können für Studierende, die noch in diesen Studienordnungen eingeschrieben sind, letztmalige Prüfungstermine festgelegt werden, so dass sie gezwungen sind ihr Studium zu beenden. Dies halten wir für eine sehr unangebrachte Zwangsmaßnahme. Dieser Tagesordnungspunkt wird im nächsten Institutsrat wieder auf der Tagesordnung stehen.
Schließlich wurde noch der von Tanja Börzel eingereichte Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Colloquiums von Prof. Bolle in das Lehrangebot des SoSe 2014 abgelehnt.
Ein Gedanke zu „Institutsrat vom 06.02.2014: Ausschreibung der Genderprofessur steht!“