CN: Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus
Im Februar diesen Jahres haben wir zu einer Lesung eingeladen. Unser Statement zu der Veranstaltung findet ihr auf unserem Blog.
Die Lesung aus dem gleichnamigen Buch scheint auf den ersten Blick emanzipatorisch oder kritisch. Der Titel deutet auf die Analyse rassistischer Kontinuitäten in Deutschland hin, die vermutlich in oder sogar vor dem Nationalsozialismus beginnen. Dies, in Zusammenhang mit den Umständen zu dieser Zeit, hat uns dazu veranlasst, die Veranstaltung zu bewerben und organisatorisch (per Raumbuchung) zu unterstützen.
Unser Leichtsinn im Umgang mit dieser Veranstaltung, sich nicht genügend mit dem Hintergrund des Buches und den Autor*innen auseinanderzusetzen, war ein Fehler. Denn dieser Leichtsinn führte dazu, dass wir Queerfeindlichkeit einen Ort auf dem Campus eingeräumt haben. Dafür möchten wir uns hier nochmals bei allen betroffenen Personen entschuldigen. Um so einen Fehler in Zukunft nicht zu wiederholen werden wir uns in Zukunft gründlich mit den Hintergründen möglicher Veranstaltungen auseinandersetzen. Wir möchten stärker mit anderen Organisationen emanzipatorischen Anspruchs zusammenarbeiten. Und wir möchten in Zukunft den Kampf gegen Queer- und Transfeindlichkeit auf den Campus bringen.
Wie hängen „Rassismus[…]“ und Queerfeindlichkeit denn überhaupt zusammen?
Eine detailliertere Ausarbeitung findet ihr ebenfalls auf unserem Blog. In aller Kürze: Alleine die Hintergründe der Autor*innenschaft deuten auf kritische Verstrickungen hin. So ist bspw. Barbara Holland-Cunz, ehem. Prof. an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU), Mitglied im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit,[1] oder Armin Pfahl-Traughber, ehem. Wiss. Mitarbeiter im Verfassungsschutz, Dozent für die Abteilung Verfassungsschutz an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.[2] Hervorgehoben sei hier, dass Pfahl-Traughbers Tätigkeit in der Vorstellung der Autor*innen am Buchende, das zurecht den Verfassungsschutz kritisiert, ausgelassen wurde.
Diese Tatsachen allein hätten uns von einer Zusammenarbeit zurückhalten müssen. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit und der Verfassungsschutz widersprechen unserem Verständnis von Solidarität und Emanzipation, die wir vertreten möchten.
Tiefere Einblicke werden offenbar, wer sich mit dem Inhalt des Buches oder den Texten des selbstreferentiellen Netzwerks der Autor*innenschaft auseinandersetzt:
In unserem vergangenen Statement haben wir schon herausgearbeitet, wie Vukadinović Verbindungen zu Queer- und Transfeindlichkeit in seiner publizistischen Tätigkeit aufweist. Diese Verbindungen lassen sich auch in der Autor*innenschaft feststellen, wie das Buch „Rassismus[…]“ und deren Artikel aufzeigen.
Das Netzwerk um Vukadinović möchte, besonders in diesem Buch, die Zusammenhänge zwischen diversen Diskriminierungsformen und reaktionären Ideologien, wie Rassismus, Antisemitismus, Gadjé-Rassismus (Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja auf Basis ihrer Identität), sowie islamischen Fundamentalismus, (Neo-)Nationalsozialismus und Faschismus in eine Reihe setzen mit „linksrassistischen Denkformen“.[3]
Wir wollen die linke Szene (und damit auch uns) nicht von Rassismus freisprechen. Emanzipatorische Praxis weist sich dadurch aus, dass sie sich ihren eigenen Verhältnissen bewusst ist, sich ihre eigenen Probleme vergegenwärtigt und sich so erst für eine freie Gesellschaft einsetzen kann. Doch ist interessant, was Vukadinović & Co. Mit „linksrassistischen Denkformen“ meinen und was sie dort einreihen.
Die eben genannte Aufreihung von -ismen ist der Einleitung des Buches, von Vukadinović selbst geschrieben, entlehnt. Nachdem Vukadinović ausführlich Fälle von Antisemitismus und Rassismus, aber auch antirassistischen Erfolgen, aufzählt, nennt er Judith Butler, die „erhebliche[n] analytische[n] Mankos“ von Antirassismus und Critical-Whiteness, um dann wieder zu NSU und Grauen Wölfen zurückzukehren.[4] Ohne irgendeine Differenzierung oder Einordnung stechen diese Beispiele hervor.
Ähnlich sieht es in weiteren Teilen des Buches zu. Auf ein Kapitel im Besonderen werden wir uns konzentrieren: „Autoritäre Läuterung von ’68“ [5] von Ertuğrul, Martin und Vukadinović, in der die These vertreten wird, „dass die Islamophilie pseudolinke Genderforschung, identitätspolitische Neue Rechte und an ’68 geschulte Islam-Konvertiten ideologisch verbindet, sodass die ansonsten bekundeten wechselseitigen politischen Abneigungen vor allem rhetorischer Art sein dürften. [sic!]“ [6] Als Beweis wird Denkakrobatik bewiesen:
In dem Artikel „Kopftuchmädchen“ der neurechten Ellen Kositza in der nicht weniger verachtungswürdigen Zeitschrift „Sezession“ verweist die Autorin auf die Gender-Forscherinnen Christina von Braun und Bettina Mathes. Die Forscherinnen „weisen darauf hin, daß schon für die Germanen von Frauenhaar eine magische Kraft ausging“ und zeigen damit auf, dass Verschleierung auch außerhalb des Islam Teil von Kultur gewesen ist. [7] Dies reicht Ertuğrul et al. als Indiz für den Einfluss, die die beiden Gender-Forscherinnen auf Kositza gehabt hätten.
An anderer Stelle hätten von Braun und Mathes inhaltliche Nähe zu Hadayatullah Hübsch, der in einem Artikel in der neurechten „Jungen Freiheit“ die „taz“ kritisierte. [8] Sie „empfahlen […] dem niederländischen Regisseur Theo van Gogh, der von einem Islamisten 2004 auf offener Straße angeschossen und schließlich mit einem Schnitt durch die Kehle hingerichtet wurde, dass ihm etwas Selbstzensur nicht geschadet hätte, um Gewalt zu verhindern[…].“ [9] Die betreffende Textstelle folgt jedoch explizit auf einen Verweis auf die „kritische Absicht“ von van Gogh und wird zusätzlich verbunden mit dem Hinweis, dass die Argumentation der Autorinnen den Mord rechtfertigen oder entschuldigen solle.[10]
Die Kritik an von Braun und Mathes durch Ertuğrul delegitimiert sich dadurch selbst. Sie ist polemisch und schlicht haltlos. Durch die bewusste Missdeutung von Gender-Forschung und durch schwerwiegende Vorwürfe gegen sie wird ihr der emanzipatorische Anspruch abgesprochen. Die Gender-Forschung soll doch in ihren Grundsätzen die Geschlechtskonstruktion dekonstruieren und auf queere Lebensrealitäten aufmerksam machen. Stattdessen werden eben Queers nicht erwähnt, deren gewaltvoller Umstand in z.B. religiös-fundamentalen Kontexten wird ignoriert. In weiten Teilen des Buches wird nicht einmal geschlechtsneutrale Sprache wird verwendet.
Weiter ist interessant, wie der Text von Ertuğrul et al. die Unterscheidung von Islamismus, Rechtsextremismus und Linksterrorismus mit einer Genese aus der 68er Bewegung verwendet, um Gender-Forschung erweitert und zum Entschluss kommt, die Strömungen seien nur „rhetorisch“ unterschiedlich. In einem Sammelband mit Verfassungsschutz-Autoren wirkt es fast, als würden die Autor*innen die staatstragende Extremismus-Theorie vertreten, mit der die Repression gegen zahlreiche Aktivist*innen der Gegenwart und Vergangenheit legitimiert wurde.
Zu diesen detaillierteren Beispielen reihen sich weitere, im Buch und in sonstigen Publikationen der Autor*innen. Neben abstrusen Anschuldigungen ist auch der wissenschaftliche Anspruch des Buches zu bemängeln. Ständig zitieren sich die Autor*innen gegenseitig oder selbst, zitieren fragwürdige Quellen oder verwenden große Kampfbegriffe – in deren Verwendung sie sich teils selbst widersprechen.
Beispielsweise wird vermehrt darauf verwiesen, dass die kruden Thesen der Autor*innen bereits bewiesen worden seien. Wenn „jene Teile der Geistes- und Sozialwissenschaften […], die sich primär für ‚rassismussensibel‘ und aufgeschlossen, für ‚divers‘ und weltgewandt halten“ in ihrer Konsequenz rassistischen Kulturrelativismus betreiben,[11] wenn der „Gender-Jargonistin Gabriele Dietze“, auf die wir später noch zu sprechen kommen, in „Sexualpolitik“ bereits „rassistischer Gehalt“ attestiert wurde,[12] oder die eingangs erwähnte Barbara Holland-Cunz, die ebenfalls später Thema sein wird, von „pseudofeministischem Mainstream“ [13] spricht, wird jedoch in allen drei Fällen auf vorgehende Texte von Vukadinović & Co. Bezug genommen. Es freut uns zu hören, wie sicher sich die Autor*innen in ihren eigenen Erkenntnissen zu sein scheinen. Leider müssen wir jedoch damit rechnen, dass die vergangenen Analysen über Gender-Forschung ähnlich unsauber und polemisch ausgefallen sind wie „Rassismus[…]“.
Ähnlich kritisch ist die Quellenlage in einem anderen Fall. Kritisiert wird hier, dass Mathes und von Braun den Begriff „Ehrenmord“ im medialen Diskurs als rassistisch bemängeln, dabei gleichen Vorfällen mit „westliche[n] Ehemänner[n]“ als Frauenmörder von „Familientragödie“ die Rede sei. [14]. Diese These sei nicht mit empirischer Evidenz belegt. Diese wird dabei schnell selbst angefügt, die Erregung um „Ehrenmorde“ begründet damit, „dass Ehrenmorde in Deutschland überproportional von Muslimen begangen werden, einer gesellschaftlichen Minderheit mit Migrationshistorie also.“ [15] Die Quelle für die These ist dabei Susanne Schröters „Im Namen des Islam“ (2019). Der juristische Diskurs zu dem Thema wird dabei komplett ausgeklammert.[16]
Susanne Schröter ist bereits dann u.a. dadurch aufgefallen, dass die Ethnologin mit Lehrstuhl an der Goethe-Uni in Frankfurt am Main als Direktorin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam (FFGI) 2019 zu der Konferenz „Das islamische Kopftuch, Symbol der Würde oder der Unterdrückung?“ Alice Schwarzer und Necla Kelek einlud.[17] Erst letztens ist sie erneut in die Schlagzeilen geraten, Schröter hat zur Frankfurter Konferenz zur Migrationspolitik geladen. Diese sollte uns vor allem durch die Konsequenzen, die diese für die politische Karriere Boris Palmers hatte, bekannt sein.[18] Doch auch sind die Mobilisierungen örtlicher Gruppen aufschlussreich für die Bewertung der Person Schröter, auf die sich Ertuğrul et al. beziehen. [19]
Konkret zum „Ehrenmord“ muss außerdem erwähnt werden, dass dieser als Begriff selbst kritisch zu beäugen ist. Nicht nur aus antirassistischer Perspektive, sondern auch aus feministischer. Erstens wird komplett ignoriert, dass ein anderer Begriff für eine ähnliche Gewalttat auf Basis des Hintergrundes des Täters verwendet wird. In „Rassismus[…]“ wird dies keineswegs dementiert. Dass sich hierbei eine rassistische Komponente entwickelt, die mit zweierlei Maß misst, da „Ehrenmorde“ gerichtlich schwerer bestraft werden als vergleichbare Delikte,[20] wird also ignoriert. Ferner wurde in einer Studie des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundeskriminalamts zu „Ehrenmord“ herausgearbeitet, dass der Begriff die Täterperspektive widerspiegelt. Denn beim „Ehrenmord“ gilt das Motiv, die vermeintlich geschädigte Ehre der Familie wiederherzustellen.[21] Die Dimension, dass der Mord eine Form patriarchaler Gewalt, im Konkreten durch dyacis Männer [22], gegen FLINTA*-Personen, besonders Frauen, ist, spielt dann eine nachrangigere Rolle. Deswegen wäre etwa der Begriff „Femizid“ besser, [23] deswegen haben wir in Bezug auf „Ehrenmorde“ nicht geschlechtsneutral geschrieben, und deswegen hätten Vukadinović et al. nicht den Begriff reproduzieren sollen, wenn ihnen die Analyse des Patriarchats ein Anliegen wäre.
Zuletzt kommen wir erneut auf Gabriele Dietze und Vukadinović & Co. zu sprechen. In „Rassismus[…]“ kommt sie nicht gut davon, ihr wird selbst rassistisches Verhalten vorgeworfen. Der Rassismus stamme daher, so die These, dass der Mainstream der Gender Studies islamischen Fundamentalismus unterstützen würde: „Dietzes krudes Gedankengut vollzieht einen ‚gendertheoretischen Schulterschluss mit dem Islam‘ [hier zitiert Ertuğrul sich selbst], der ein kollektiver ist“. [24] Sie ist „exemplarische Vertreterin der ethnosexistischen [sic!] deutschen Gender Studies“. [25]
Mittlerweile sollte deutlich sein, dass das Netzwerk um Vukadinović selbst Begriffe wie „rassistisch“, „Mainstream“ oder „Gender-Paradigma“ [26] als Kampfbegriffe verwendet. Dass das Verkommen bestimmter Kategorien, besonders im Falle von „Rassismus“ als Diskriminierungsform, zu unscharfen Beleidigungen stark kritisch zu beäugen ist, sollte selbstverständlich sein. Spannend wird dabei das Adjektiv „ethnosexistisch“.
2020 schrieben Ertuğrul, Martin und Vukadinović, die Autor*innen hinter der Kritik an Dietze in „Rassismus[…]“, bereits in der Jungle World einen Artikel über eben jene: „Gewohnte Kampfbegriffe. Gabriele Dietzes einseitige Vorwürfe an Feministinnen und Homosexuelle“. [27] In diesem Artikel wird das Buch „Sexueller Exzeptionalismus“, nach vier Paragraphen Kritik und Abwertung von Dietzes bisheriger Tätigkeit mit Rückbezug auf Schröter, kritisiert. Es stände „[i]n der Tradition deutschromantischer Kollektivprojektionen auf das Morgenland“ und würde u.a. „jihadistischen Fanatismus“ ignorieren. Neben der inhaltlichen Kritik, die auffällig viele Schlagwörter beinhält, wird dabei der Autorin jegliche gute akademische Arbeit und dem Buch die Wissenschaftlichkeit abgesprochen.[28]
Besonders im Zentrum: Die „Kampfbegriffe“ im Titel des Artikels. Wer sich die mangelnde Fähigkeit zur Selbstreflexion der Autor*innen anschauen möchte, kann ihn gerne selbst lesen. In der Kritik stehen ganz bestimmte Kampfbegriffe: „allen voran ‚Islamophobie‘.“ Aufschluss darüber, wieso die Autor*innen bei Islamophobie von einem Kampfbegriff sprechen, folgt in Bezug auf Dietzes Buch. Denn den „vermeintlichen Ausschluss [von Migrant*innen, Anm. d. FSI*OSI 29] durch Staat, Medien und Gesellschaft versucht sie anhand begrifflicher Eigenkreationen wie [sic!] ‚Ethnosexismus‘ und ‚sexueller Exzeptionalismus‘ nachzuweisen.“ [30]
Die eben genannte mangelnde Selbstreflexion wird daran deutlich, dass die Autor*innen eben jenen Begriff Dietzes als „Kampfbegriff“ denunzieren, den sie dann später selbst in „Rassismus[…]“ verwenden, um Dietze zu denunzieren. Diese offenbare Widersprüchlichkeit und Inkonsistenz wirken zunächst noch lustig. Doch hinter allem steckt ein gewisser Ernst.
Wenn wir den Inhalt des Artikels richtig interpretieren, und das Kapitel in „Rassismus[…]“ hinzuziehen, behaupten Vukadinović et al., dass „Islamophobie“ lediglich Kampfbegriff sei. Untermauert wird dies durch Verweise auf die Arbeiten von z.B. Schröter, die die übermäßige Gewalttätigkeit von Muslimen beweisen haben soll. Dies geht einher mit einer allgemeinen Problematisierung „des salafistischen Milieus“,[31] die von Genderforscher*innen besonders, durch eine „politische Milieus übergreifende Islamophilie“ [32] im Allgemeinen, ignoriert werden würde. Gekoppelt damit, dass die Autor*innen über einen „vermeintlichen Ausschluss“ [33] sprechen, gleicht dies einer direkten Leugnung von „Islamophobie“.
Wir teilen diese Ansicht nicht. Wir glauben, dass „Islamophobie“ oder anti-muslimischer Rassismus als Rassismus-Form benannt werden muss, um auf Diskriminierung aufmerksam zu machen. Denn mit „den modernen Rechtssystemen Zentraleuropas“, die die Autor*innen in Sachen Emanzipation betonen,[34] zeichnet eigentlich eine Religionsfreiheit unabhängig der Religion aus. Ist diese nicht gegeben aufgrund von Rassifizierung, muss dies problematisiert werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass Forschung zu „Islamophobie“ über die Gender-Forschung hinaus Thema ist und als Diskriminierungsform anerkannt wird – trotz des Vorwurfs, es handle sich um „sinnwidrige Rede“.[35]
Wenn das gekoppelt wird mit einer polemischen Analyse von Gender-Forschung, besonders der Queer-Theory, zeichnet sich ein weitgreifendes Narrativ, in dem Gender-Forschung als „Gender-Paradigma“ und die muslimische „Minderheit“ in ihrer Gesamtheit, in diesen konkreten Texten, als Problem benannt werden.[36] Denn obwohl Kritik an Wissenschaft ein nötiger Diskurs ist, in dem auf patriarchale Strukturen, Rassismus, Fundamentalismus und Antisemitismus aufmerksam gemacht wird, bauen Vukadinović et al. ein Konstrukt auf, in dem progressive Ansätze und marginalisierte soziale Gruppen in eine Reihe mit Faschist*innen gestellt werden. In diesem Konstrukt findet qua Polemik keine Differenzierung statt, wodurch die Queer-Theory und der Islam, als Religion und Gemeinde in Deutschland, in ihrer Gesamtheit antagonisiert werden. Dadurch werden an die Feindbilder der Rechten von „Genderismus“ und Migrant*innen angeknüpft und sowohl Queerfeindlichkeit, als auch anti-muslimischer Rassismus perpetuiert.
Die mangelnde Differenzierung paart sich mit einer Abwesenheit von Reflexion. Dies tritt besonders bei dem Umgang von Vukadinović et al. mit der Queer-Theory hervor. Während eines der Hauptkritiken aus dem Buch das identitätspolitische Element von Queer- und postkolonialer Theorie ist,[37] kritisieren die Autor*innen z.B. von Braun und Mathes als „herkunftsdeutsche“, [38] also als nicht-migrantische und nicht-muslimische Forscherinnen, die daher eine quasi-fremde Perspektive auf das Thema ihrer Forschung haben. Dieser Kritikpunkt macht aus Sicht von Queer- oder postkolonialer Theorie durchaus Sinn – aber nicht, wenn eben diese Theorieansätze abgelehnt werden.
Warum wir die Wissenschaftlichkeit oder die Aussagekraft der Autor*innen um Vukadinović und von Vukadinović selbst anzweifeln, haben wir nun zu genüge ausgeführt. Doch möchten wir zuletzt noch darauf eingehen, warum wir denken die Autor*innen ihre Texte schreiben. Wenn kein oder nur mangelnder wissensproduzierender Inhalt festzustellen ist, fragen wir uns besonders, was die Motivation ist, die solch eine Kritik zu schreiben.
Kurz vor Schluss möchten wir nochmal betonen, dass wir mit diesem Statement keinen Anspruch auf Vollständigkeit erfüllen möchten. Wir möchten begründen, warum wir denken, dass „Rassismus[…]“ und dessen Lesung, die wir an den Campus gebracht haben, eigentlich nicht unsere Ansichten vertreten. Weiter möchten wir klarstellen, dass es sich sogar um schädliches, anti-emanzipatorisches Verhalten handelt. Folglich hätten wir dieses Buch nicht auf den Campus bringen dürfen.
Was tun diese Menschen überhaupt?
Über den Anlass des Buches, die Intention des Aktivismus der Autor*innen und die Ziele der Autor*innen könnten wir nur mutmaßen. Um dies zu vermeiden, möchten wir kurz und knapp eine Hintergrundinformation über Ertuğrul und Martin, sowie Holland-Cunz darstellen. Diese kann aufzeigen, dass es sich bei den Inhalten eventuell eher um einen akademischen Streit denn einer kritischen Aufklärung handelt.
Im Herbst 2017 fand die Arbeitsgemeinschaft für Gender-Studies an der JLU ein abruptes Ende: Das Team um Prof. Holland-Cunz trat geschlossen von ihren Positionen in der Arbeitsgemeinschaft zurück – aus Protest gegen die Evaluation der Arbeitsgemeinschaft durch Externe. Diese hatten laut Gießener Allgemeinen (GAZ) den Mangel an Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit kritisiert und zu einem, auch organisatorischen, Neustart der Arbeitsstelle geraten. „Von den bisherigen Mitarbeiterinnen hat keine ihren Job verloren“ hieß es 2018 zusätzlich.[39]
2019 dann veröffentlichte die Jungle World „Bemerkenswertes Urteil“ von Ertuğrul und Martin, überschrieben mit dem Übertitel „Feminismus vs. Gender Studies“.[40] Während der Präsident der JLU in der GAZ zitiert wurde, es ginge nicht um „ideologische Positionierungen“, [41] interpretieren Ertuğrul und Martin die Evaluation anders: „Der Fall steht exemplarisch für den Konflikt zwischen dem klassischen Feminismus und den Gender Studies.“ [42]
Thema des Artikels sind die „wissenschaftspolitischen Ambitionen des Evaluationsboards“ von der Arbeitsgemeinschaft. Die Ambitionen würden aus Berichterstattungen der Lokalpresse, u.a. der GAZ hervorgehen, die wir selbst nicht finden konnten. Das Evaluationsboard besteht Sabine Hark, Paul-Irene Villa, Norbert Ricken und Kerstin Palm, „queertheoretisch geschulte Verfechter des Gender-Paradigmas“ also. Im gesamten Artikel, ähnlich wie bei Dietze, wird dann der Queer-Theory die Wissenschaftlichkeit im Gesamten abgesprochen. Denn Villa und Hark bspw. ständen mit ihrem Essay „Unterscheiden und herrschen“ (2017) in „Diskrepanz zum wissenschaftlich fundiertem, an Empirie und am konkreten Gegenstand orientierten Rassismusverständnis der Gießener AGS [Arbeitsgemeinschaft Gender Studies, Anm. d. FSI*OSI]“. Weiter wird kritisiert: „Die religiös vermittelte Unterdrückung von Frauen ist diesem Milieu genauso gleichgültig, wie ihm die juristische Debatte um Normenkonflikte aufgrund religiöser Symbole unverständlich ist.“ [43]
Die Nachfolge von Holland-Cunz, Nikita Dhawan, würde dann den Beweis der „wissenschaftspolitischen Ambitionen“ liefern: Der „monotone Dialog über das Gender-Paradigma“ sei erwünscht, da dieser zu Postkolonialismus und Queer Theory forsche. Der Prozess der Evaluation sei folglich ein Teil eines größeren Konflikts zwischen Feminismus (gemeint ist hier die Frauen- und Geschlechterforschung, die nicht Queer-Theory vertritt und somit eigentlich ansatzreicher und theoretisch diverser ist, als Ertuğrul und Martin hier vermitteln) und Queer-Theory: „Durchführung, Ergebnis und Nachspiel der Gießener Evaluation sprechen deshalb für sich: Mit der Unterstützung des Präsidiums ist das Schicksal der AGS ihren Gegenspielern [sic!] überantwortet worden.“ [44]
In diesem Verständnis von Academia und Wissenschaft befinden sich die Autor*innen und vor diesem Hintergrund ist auch „Rassismus[…]“ zu verstehen.
Fazit
Wir fassen also zusammen: Vojin Sasa Vukadinović ist bereits in der Vergangenheit durch queerfeindliche Aussagen aufgefallen und erkennt anti-muslimischen Rassismus nicht an. Nicht nur dies wird aus den Texten, die er in Vergangenheit veröffentlicht hat, deutlich. Auch wird die Nähe der Autor*innenschaft deutlich. In vorangegangenen Texten wie in „Rassismus[…]“ war Vukadinović Co-Autor mit den anderen Autor*innen und war der Herausgeber ihrer Texte in Sammelbändern. Autor*innen, die zum Teil einen Beitrag gegen Antisemitismus, Rassismus und sonstigen Diskriminierungsformen leisten wollen, die aber auch zum Teil Queer-Theory in eine Reihe mit diesen Diskriminierungsformen stellen wollen. Dies wird entweder aus den Hintergründen der Autor*innen oder aus deren Beiträgen in „Rassismus[…]“ deutlich.
Diese These, Queer-Theory sei rassistisch und wäre nur „rhetorisch“ von Fundamentalismus und Faschismus abgeneigt, ist von Widersprüchen bespickt, ist fundiert auf daherkonstruierten Gemeinsamkeiten und verursacht in einer Zeit des aufsteigenden Faschismus, des ausufernden Rassismus und der Unterdrückung queerer Existenzen massiven Schaden. Fern von angemessener, wissenschaftlicher Kritik werden Feminist*innen im Gegensatz zum Feminismus gesehen, wird Anti-Rassismus als rassistisch bezeichnet und eine im Anspruch emanzipatorische Bewegung der Reaktion zugeordnet.
Statt sich mit den Theorien auseinanderzusetzen trägt der Personenkreis um Vukadinović zu der rechten Hetze bei.
Die ausführlichere Recherche, die hier zu Vukadinović stattgefunden hat, hätten wir keinesfalls vor unserem Fehler, die Lesung zu unterstützen, geschafft. Doch hätte eine kleine Google-Suche ausgereicht, um eine ausgiebige Aufarbeitung des Sachverhalts und, noch viel wichtiger, um einen unangebrachten Beitrag auf unserem Campus zu vermeiden. Dieser Text soll zeigen, wie wichtig eine Auseinandersetzung mit Autor*innen vor einer geplanten Veranstaltung ist. So sollten alle politischen Gruppen, an der Universität und darüber hinaus, einen kleinen Einblick über die Geschichte ihrer potentiellen Gäste wagen, bevor sie diese einladen.
1 Website des „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit e.V.“: „Mitglieder“ (https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/ueber-uns/mitglieder/; zuletzt aufgerufen: 13.07.2023) 2 Website der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (https://www.hsbund.de/SharedDocs/Personen/1_Dozenten/Dozenten_ND/Dozenten_ND_BfV/Pfahl-Traughber.html; zul. aufg.: 13.07.2023) 3 Vukadinović, Vojin Saša (2023): „Rassismus in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte“ In: Vukadinović, Vojin Saša (Hg.) (2023): „Rassismus. Von der frühen Bundesrepublik bis zur Gegenwart“ De Gruyter. Online verfügbar unter: https://doi.org/10.1515/9783110702729. S. 47 4 Vgl. ebd. S. 48f. 5 Eine Hauptthese die sich durch das Buch zieht weist auf die durchaus vorhandenen autoritären Tendenzen hin, die in der „68er“ Bewegung bestanden, und spätestens an den Beispielen Horst Mahler, Bernd Rabehl, beide mittlerweile Anhänger des Neonazismus, besonders illuster offenbar wurde. Im Text im Fokus stehen vielmehr Hadayatullah Hübsch und Abdullah Wagishauser als Mitglieder der deutschen Ahmadiyya-Gemeinde 6 Ertuğrul, Ali Tonguç; Martin, Sabri Deniz und Vukadinović Vojin Saša (2023): „Autoritäre Läuterung von ’68. Hadayatullah Hübsch und die patriarchale Abschottung migrantischer Mädchen in der Ahmadiyya-Gemeinde.“ In: Vukadinović (2023) „Rassismus[…]“, S. 208 7 Vgl. ebd. 8 Vgl. ebd. S. 203 9 Ebd. S. 207 10 Braun, Christina von; Mathes, Bettina (2007): „Verschleierte Wirklichkeit. Die Frau, der Islam und der Westen“ bpb, Bonn. S. 199 11 Vukadinović (2023) In: Vukadinović (2023): „Rassismus[…]“, S. 53 12 Ertuğrul et al. (2023), S. 205 13 Holland-Cunz, Barbara (2023): „Theoriegeschichtsvergessenheit als Intention und Prinzip. Rassismusanalysen in der feministischen Gesellschaftstheorie der 1970er Jahre“ In: Vukadinović (2023): „Rassismus[…]“, S. 242 14 Braun, Mathes (2007), S. 329/30, nach Ertuğrul et al. (2023), S. 206 15 Ertuğrul et al. (2023), S. 207 16 Vgl. Foljanty, Lena; Lembke, Ulrike (2014): „Die Konstruktion des Anderen in der „Ehrenmord“-Rechtsprechung“ In: Kritische Justiz, 47 (3). S. 298-315. 17 Zur Übersicht: Voigts, Hanning: „ Das Kopftuch – zwischen Unterdrückung und Befreiung“ Frankfurter Rundschau, 08.05.2019 (Online verf.: https://www.fr.de/frankfurt/kopftuch-konferenz-frankfurt-unterdrueckung-befreiung-12264383.html; zul. aufg. 13.07.2023) 18 Palmer ist mittlerweile aus Bündnis90/Die Grünen ausgetreten. Ausschlaggebend war die Konferenz – er verteidigte, erneut, seine Verwendung des N-Wortes und verglich Kritik an seinen Rassismus mit dem „Judenstern“. Spannend, ob der Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus, die den Autor*innen doch so wichtig sei, in diesen Kreisen angekommen ist. Vgl. BR Bayern 2 (2023): „So problematisch ist die Migrations-Konferenz, auf der Boris Palmer verbal entgleiste“ (onl. Verf..: https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/migrationskonferenz-mit-boris-palmer-in-der-kritik-100.html; zul. aufg. 13.07.2023) 19 Zur Einordnung: AStA Frankfurt a.M. (2023): „Stellungnahme zur Konferenz „Migration steuern, Pluralität gestalten - Herausforderungen und Konzepte von Einwanderungspolitiken““ (onl. verf..: https://asta-frankfurt.de/2023-04/stellungnahme-zur-konferenz-migration-steuern-pluralitaet-gestalten-herausforderungen-und; zul. aufg. 13.07.2023) 20 Vgl. Mediendienst Integration (2021): „Kriminalität in der Einwanderungsgesellschaft. Wie viele „Ehrenmorde“ gibt es?“ (onl. verf.: https://mediendienst-integration.de/desintegration/kriminalitaet.html#c678; zul. aufg. 13.07.2023) 21 Vgl. Oberwittler, Dietrich; Kasselt, Julia (2011): Das Phänomen Ehrenmord: Begriff, Hintergründe, Erklärungsansätze“ In: Oberwittler, Kasselt (Hg.) (2011): „Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005“ Kčln; Wolters Kluwer, BKA, Luchterhand. (onl. verf.:https://bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/PolizeiUndForschung/1_42_EhrenmordeInDeutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=3; zul. Aufg. 13.07.2023) S. 23 22 Dyacis bedeutet, dass eine Person cis und dyadisch ist. Cis bedeutet, „dass eine Person das Geschlecht hat, dem sie bei der Geburt aufgrund der Genitalien zugewiesen wurde.“ Dyadisch bedeutet, dass der Körper eines Menschen „in eine eindeutige medizinische Norm von männlichen bzw. weiblichen Körpern“ passt. (vgl. queer-lexikon.net) 23 Vgl. Glossar der Neuen deutschen Medienmacher*innen: „Ehrenmord“ (onl. Verf. https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/ehrenmord/; zul. aufg. 13.07.2023) 24 Ertuğrul et al. (2023), S. 206 25 Ebd. 26 Ebd. 27 Ertuğrul, Ali Tonguç; Martin, Sabri Deniz und Vukadinović, Vojin Saša: „Gewohnte Kampfbegriffe. Gabriele Dietzes einseitige Vorwürfe an Feministinnen und Homosexuelle“ Jungle World, 30.01.2020 (onl. Verf.: https://jungle.world/artikel/2020/05/gewohnte-kampfbegriffe; zul. aufg. 13.07.2023); Das Buch ist in einer anderen Publikation Vukadinovićs bereits zerrissen worden, s. Rehberg, Peter (2021): "Kritik vs. Selbstkritik" (online verfügbar unter: https://www.sissymag.de/vojin-sasa-Vukadinović-hg-zugzwaenge/; zul. aufg. 13.07.2023) 28 Ebd. 29 Zu dieser Anmerkung möchten wir der Vollständigkeit hinzufügen, dass Migrant*innen zwar explizit genannt wurden, in dem Zitat jedoch vorher durch die Autor*innen als „muslimisches, in traditionellen, heterosexuellen Familienzusammenhängen lebendes Kollektiv” dekonstruiert wurden. (ebd.) 30 Ebd. 31 Ebd. 32 Ertuğrul et al. (2023), S. 208 33 Jungle World (2020) 34 Ertuğrul et al. (2023), S. 203 35 Vukadinović (2023), S. 44 36 Ertuğrul et al. (2023), S. 206/7 37 S. z.B. Vukadinović (2023), S. 5 38 Ertuğrul et al. (2023), S. 208 39 Werner, Karen: „Rücktritt bei Gender Studies“ GAZ, 13.01.2018. (onl. Verf.: https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/ruecktritt-gender-studies-11943760.html; zul. aufg. 13.07.2023) 40 Ertuğrul, Ali Tonguç und Martin, Sabri Deniz: „Bemerkenswertes Urteil. Feminismus vs. Gender Studies“ Jungle World, 25.04.2019 (onl. Verf.: https://jungle.world/artikel/2019/17/bemerkenswertes-urteil; zul. aufg. 13.07.2023) 41 GAZ 2018 42 Jungle World 2019 43 Ebd. 44 Ebd.
Literatur
Anmerkung zur Literatur:
Die Literatur umfasst an einer Stelle das Bundeskriminalamt (BKA). Auch wenn hiermit darauf hingewiesen werden soll, dass wir in einem kritischen Verhältnis zur Polizei stehen, ist die Quelle angebracht, um die juristische Dimension des Begriffs „Ehrenmord“ zu behandeln
AStA Frankfurt a.M. (2023): „Stellungnahme zur Konferenz „Migration steuern, Pluralität gestalten - Herausforderungen und Konzepte von Einwanderungspolitiken““ (onl. verf.: https://asta-frankfurt.de/2023-04/stellungnahme-zur-konferenz-migration-steuern-pluralitaet-gestalten-herausforderungen-und; zul. aufg. 13.07.2023) Braun, Christina von; Mathes, Bettina (2007): „Verschleierte Wirklichkeit. Die Frau, der Islam und der Westen“ bpb, Bonn. S. 199 Ertuğrul, Ali Tonguç und Martin, Sabri Deniz: „Bemerkenswertes Urteil. Feminismus vs. Gender Studies“ Jungle World, 25.04.2019 (onl. Verf.: https://jungle.world/artikel/2019/17/bemerkenswertes-urteil; zul. aufg. 13.07.2023) Ertuğrul, Ali Tonguç; Martin, Sabri Deniz und Vukadinović, Vojin Saša: „Gewohnte Kampfbegriffe. Gabriele Dietzes einseitige Vorwürfe an Feministinnen und Homosexuelle“ Jungle World, 30.01.2020 (onl. Verf.: https://jungle.world/artikel/2020/05/gewohnte-kampfbegriffe; zul. aufg. 13.07.2023 Ertuğrul, Ali Tonguç; Martin, Sabri Deniz und Vukadinović Vojin Saša (2023): „Autoritäre Läuterung von ’68. Hadayatullah Hübsch und die patriarchale Abschottung migrantischer Mädchen in der Ahmadiyya-Gemeinde.“ In: Vukadinović (2023) „Rassismus[…]“ Foljanty, Lena; Lembke, Ulrike (2014): „Die Konstruktion des Anderen in der „Ehrenmord“-Rechtsprechung“ In: Kritische Justiz, 47 (3) Holland-Cunz, Barbara (2023): „Theoriegeschichtsvergessenheit als Intention und Prinzip. Rassismusanalysen in der feministischen Gesellschaftstheorie der 1970er Jahre“ In: Vukadinović (2023): „Rassismus[…]“ Mediendienst Integration (2021): „Kriminalität in der Einwanderungsgesellschaft. Wie viele „Ehrenmorde“ gibt es?“ (onl. verf.: https://mediendienst-integration.de/desintegration/kriminalitaet.html#c678; zul. aufg. 13.07.2023 Neue deutsche Medienmacher*innen: NdM-Glossar: „Ehrenmord“ (onl. Verf. https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/ehrenmord/; zul. aufg. 13.07.2023) Oberwittler, Dietrich; Kasselt, Julia (2011): Das Phänomen Ehrenmord: Begriff, Hintergründe, Erklärungsansätze“ In: Oberwittler, Kasselt (Hg.) (2011): „Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005“ Köln; Wolters Kluwer, BKA, Luchterhand. (onl. verf.: https://bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/PolizeiUndForschung/1_42_EhrenmordeInDeutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=3; zul. Aufg. 13.07.2023) Voigts, Hanning: „ Das Kopftuch – zwischen Unterdrückung und Befreiung“ Frankfurter Rundschau, 08.05.2019 (Online verf.: https://www.fr.de/frankfurt/kopftuch-konferenz-frankfurt-unterdrueckung-befreiung-12264383.html; zul. aufg. 13.07.2023) Vukadinović, Vojin Saša (2023): „Rassismus in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte“ In: Vukadinović (2023): „Rassismus[…]“ Vukadinović, Vojin Saša (Hg.) (2023): „Rassismus. Von der frühen Bundesrepublik bis zur Gegenwart“ De Gruyter. Online verfügbar unter: https://doi.org/10.1515/9783110702729. Website des „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit e.V.“: „Mitglieder“ (https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/ueber-uns/mitglieder/; zuletzt aufgerufen: 13.07.2023) Website der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (https://www.hsbund.de/SharedDocs/Personen/1_Dozenten/Dozenten_ND/Dozenten_ND_BfV/Pfahl-Traughber.html; zul. aufg.: 13.07.2023) Werner, Karen: „Rücktritt bei Gender Studies“ GAZ, 13.01.2018. (onl. Verf.: https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/ruecktritt-gender-studies-11943760.html; zul. aufg. 13.07.2023)