Der Strukturplan schmeckt uns nicht!

Es gibt Dinge, die lassen sich gut vermengen, ja, die soll mensch sogar vermengen: Wasser, Hartweizengrieß und Ei beispielsweise ergeben leckeren Nudelteig. Bei anderen Sachen ist eine Vermengung hingegen weniger zu empfehlen. In die Reihe dieser Dinge reiht sich neben Essig und Backpulver, Materie und Antimaterie und einigen anderen ungesunden Dingen nun die Vermengung von Struktur- und Personalentscheidungen am OSI ein. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein Rechtsgutachten, welches der AStA der FU in Auftrag gegeben hatte, um die Strukturplanänderung (s. hier) am OSI überprüfen zu lassen. In diesem Gutachten wird klipp und klar festgestellt, dass die Entscheidungsfindung bei der Änderung des Strukturplans am OSI – und damit auch der neu beschlossen Strukturplan – nicht rechtmäßig war. Nur mal kurz zur Erinnerung: Entscheidungen, die die Struktur eines Instituts betreffen, müssen öffentlich diskutiert werden – das sieht das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) vor. Bei Personalfragen wird hingegen unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert. Da der vor kurzem verabschiedete neue Strukturplan des OSI recht konkret auf zwei Personen zugeschnitten ist, wurde der Plan in einer Institutsratssitzung Ende Mai im nichtöffentlichen Teil besprochen, mit Verweis darauf, dass dies eine Personalangelegenheit sei. Der einzige anwesende Student wurde aus dem Raum geschickt, da er kein stimmberechtigtes Mitglied des IR ist. Eben dieses Vorgehen, so der Anwalt des AStA, sei aber nicht rechtmäßig.
Doch damit nicht genug der Kritik: auch das „verschlankte“ Berufungsverfahren, bei dem eine Kommission lediglich über die „fachliche Eignung“ der Bewerber entscheidet (anstatt unter einer Vielzahl an BewerberInnen die/den GeeignetsteN herauszufinden), sei in einem Fall nicht möglich. Einer der beiden Kandidaten sitzt auf einer befristeten W2-Professur, die nicht einfach so entfristet werden dürfe. Der in Art. 33 Grundgesetz vorgeschriebenen öffentlichen Ausschreibung öffentlicher Ämter wird nämlich im „verschlankten Verfahren“ keine Rechnung getragen. Als weiteren Punkt führt das Gutachten aus, dass die konkurrenzlose Einstellung zweier weißer Männer sowohl gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz als auch gegen die Frauenförderrichtlinie der FU Berlin verstößt. Doch wenn jetzt alle FreundInnen der Ideengeschichte aufatmen: übertriebener Grund zur Freude ist dieses Gutachten nicht. Das FU-Rechtsamt wird sowohl das Gutachten als auch dessen Gegenstand – die Strukturplanänderung – erneut prüfen; da das Rechtsamt in der Vergangenheit häufig „FU-freundlich“ entschieden hat, kann es durchaus sein, dass Lenzens Justiziare zu einem anderen Ergebnis kommen. In der Zwischenzeit nahen die Semesterferien, in der es die Studierenden erfahrungsgemäß schwer haben, sich zu organisieren und „am Ball zu bleiben“.

Wie geht es weiter?

Davon abgesehen, haben sich die Verantwortlichen an Institut und Fachbereich in eine ziemliche Sackgasse manövriert: sie müssen die Besetzung der neu geschaffenen Stellen schnell durchziehen, wenn sie die beiden fraglichen Personen nicht doch noch „verlieren“ wollen. Dies zuzugeben, stellt andererseits aber eine offensichtliche Bestätigung des Vorwurfs dar, dass der Strukturplan von Beginn an mit Personalfragen verknüpft wurde – was, wie oben ausgeführt, unrechtmäßig ist. Im Extremfall könnte dies zu einer Klage und einer Rückgängigmachung der Strukturplanänderung führen – dann aber vermutlich zu einer Zeit, in der beide Lehrstühle (und die Juniorprofessur Ideengeschichte!) schon besetzt wären. Was mit Sicherheit weder der Atmosphäre am noch dem Ruf des OSI gut tun würde. Doch auch für die Studierenden ist die Situation nicht unproblematisch: schließlich gibt es zumindest im Fall einer der zwei Personen auch eine große studentische Initiative, ihn zu halten. Zudem begrüßen wir natürlich grundsätzlich (nicht in der konkreten Ausgestaltung!) die Aufstockung der Lehrstühle am OSI. Allerdings sollte eines klar sein: falls es zu einer juristischen Auseinandersetzung und einer Rückgängigmachung des Strukturplans oder anderen negativen Folgen kommen, so ist dies nicht unsere Schuld! Die liegt vielmehr bei jenen, die trotz jahrelanger studentischer Forderungen nach Einbindung in Entscheidungsprozesse immer noch der Meinung waren, mittels formalrechtlicher Winkelzüge die Studierenden von solch weitreichenden Entscheidungen ausschließen zu können!
Doch eventuell könnte ein Kompromiss gefunden werden: nämlich im Erhalt der Ideengeschichte als Vollprofessur. Ein Weg dazu wäre die von Brose ins Gespräch gebrachte, angeblich mögliche Aufstockung der Juniorprofessur (W1) zu einer W2-Professur. Ein anderer wäre, das offensichtlich vorhandene Interesse des Präsidiums und des Sonderforschungsbereichs am Verbleiben der zwei umworbenen Dozenten auszunutzen. Dazu müsste (am besten mit den Buchstaben des Gesetzes im Rücken) den Verantwortlichen klargemacht werden, dass wir den Strukturplan nur dann akzeptieren, wenn das OSI noch eine halbe Stelle mehr kriegt und somit die Ideengeschichte wieder zu einem vollwertigen Lehrstuhl wird.
Der Kampf um den Erhalt der Ideengeschichte geht also weiter, schon nächsten Mittwoch (16.7.) im Fachbereichsrat. Um 9 Uhr s.t. im Hörsaal B der Ihnestr. 21. Je mehr Menschen wir dabei sind, desto besser!

Ach ja, und wir sind mal so frei, folgenden Text von Dr. Rauschenbach zu veröffentlichen:

Das war schon immer so?

Über Demokratie, Macht und Strukturentscheidungen am OSI

Wie funktioniert Herrschaft? Das ist eine Grundfrage von Politikwissenschaft, mit der sich Studierende dieses Fachs während ihres Studiums auseinandersetzen. Aber Herrschaft ist nicht gleich Herrschaft. Eine besondere Herrschaftsform ist die Volksherrschaft oder Demokratie, deren Charakteristika geregelte und damit transparente Verfahren der Entscheidungsfindung durch alle Mitglieder eines Gemeinwesens (Staatswesen, Institutionen, Unternehmen) sind. Demokratie ist der Grundwert, von dem aus eine politikwissenschaftlich fundierte Herrschaftskritik geschieht. Nun sind seit geraumer Zeit diskursive Verschiebungen bemerkbar. Von postdemokratischen Verhältnissen ist die Rede und man weiß nicht genau, inwieweit sich in dieser Rede empirische Elemente mit normativen vermischen. Demokratie, das ist sicher, macht Umstände, die manch eine Unternehmensführung schon aus Gründen der Effizienz gerne vermiede. Das Unternehmen Universität ist von diesen Gelüsten, zumal in Zeiten der Elitenbildung und des Sparzwangs, wo es so oder so ums Geld geht, nicht ausgenommen. Jedenfalls drängt sich der Eindruck auf, dass gerade „Eliteuniversitäten“ sich die Zeit für ordentliche demokratische Entscheidungsverfahren nicht mehr leisten können/wollen, wenn sie auf die Einhaltung bestimmter Verfahrenregeln bei der Berufung verzichten.

Man sagt uns: Was regt ihr euch auf. Das war doch schon immer so.

Natürlich weiß jeder und jede, die in Berufungsverfahren saßen, dass jenseits und unterhalb der formellen Verfahrensebene informelle Absprachen stattgefunden haben – bis hin zu dem Punkt, wo das formelle Verfahren durch Eingriffe von oben im Nachhinein zunichte gemacht wurde. Das führt zu Frust und Unlust bei der Mitwirkung an derartigen Verfahren. Nichtsdestotrotz ist die Einhaltung der Verfahren mit klaren demokratischen Regeln (auch wenn diese mit Gruppenprivilegien ausgestattet sind) die einzige Methode, Prinzipien einer Hochschule in der Demokratie mit einer pluralistisch durch die verschiedenen universitären Gruppen definierten Qualitätssicherung aufrecht zu erhalten. Wir haben große Sorge, dass diese Prinzipien aktuell in Gefahr sind. Man sagt uns: Was regt ihr euch auf. Das war doch schon immer so. Aber dieses Argument ist aus drei Gründen unaufrichtig und falsch.

1. Das Argument stimmt empirisch nicht. Richtig ist, dass mehrere Verfahren am Fachbereich hochproblematisch gelaufen sind. Aber eben diese Probleme entstanden nicht durch Verfahren, sondern durch spätere Intervention.
2. Das Argument ist wissenschaftspolitisch falsch. Niemand wird behaupten, dass es rein objektive Maßstäbe zur Auswahl der besten KandidatInnen unabhängig von gleichzeitig vorhandenen wissenschaftstheoretischen und -politischen Grundsätzen und Orientierungen gibt, auch wenn im Einzelfall klare Übereinstimmungen auch in heterogen zusammengesetzten Kommissionen möglich sind. Gerade die Garantie dieser Heterogenität und die damit zugestandene demokratische Entscheidungsfindung ist allerdings die Basis von Wissenschaft in der Demokratie. Alles andere führt zu Klientelismus und dient implizit der Herabsetzung der wissenschaftlichen Leistungs- und Kritikfähigkeit.
3. Das Argument ist demokratietheoretisch hochproblematisch. Demokratie zielt in ihrem Grundsatz auf mehr und nicht weniger Beteiligung. Eine Hochschule in der Demokratie kann sich von diesem Grundsatz nicht verabschieden, ohne ihre eigenen Voraussetzungen zu gefährden.

Das Prinzip der freiwilligen Knechtschaft

Warum ist das Argument gleichwohl im Umlauf? Eine Antwort könnte sein, dass es schon immer gut gewirkt hat. Étienne de la Boëtie, Autor der kleinen Schrift Von der freiwilligen Knechtschaft sorgte bereits in der Mitte des 16. Jahrhunderts für entsprechende Aufregung, als er in einer leidenschaftlichen Untersuchung der Frage, warum und wie Herrschaft funktioniert, eine entsprechende Antwort gab. Gewiss ist in seiner Schrift einerseits vom Tyrannen die Rede und damit von undemokratischen Herrschaftssystemen. Andererseits, und darin liegt die Modernität der Analyse, funktioniert gerade die Tyrannei durch Systeme der Komplizenschaft. Tyrannen sind auf Menschen angewiesen, die freiwillig Knechte sind.
Betrachten wir uns doch einmal versuchsweise im Spiegel dieser humanistischen Herrschaftskritik. Als ersten Grund für die freiwillige Knechtschaft nennt La Boëtie die Gewohnheit. „Das war schon immer so“, ist die prototypische Antwort von Untertanen. Der zweite Grund ist der „Köder der Knechtschaft“, so wie er in kleinen Schnittchen am Buffet der Großen ausgelegt wird. Den wichtigsten Grund, gleichsam „das Geheimnis und die Erklärung der Herrschaft“, sah La Boëtie schließlich in einem perfekten System der Günstlingswirtschaft: Einer hat fünf oder sechs Vertraute, die wiederum halten sich „sechshundert, die unter ihnen schmarotzen“, die schließlich verleihen weiteren sechstausend unter ihnen irgendeinen Rang usf.

Der Endeffekt ist ein System, in dem jeder glaubt, durch ein bisschen Buckeln Karriere zu machen und damit am Reichtum und der Macht partizipieren zu können. Sagte vor knapp 500 Jahren La Boëtie.

Muss man sich noch fragen, warum die Ideengeschichte am OSI keine Zukunft mehr hat?

Prof. Dr. Brigitte Rauschenbach in Zusammenarbeit mit der studentischen Initiative für Politische Theorie am OSI

3 Gedanken zu „Der Strukturplan schmeckt uns nicht!“

  1. Ich hätte da ein paar Detailfragen:

    1. Wer genau hat eigentlich das Gutachten verfasst, wo stehen die Verfasser in der Auseinandersetzung, wer bezahlte das Gutachten, welches Ergebnis erwartete der- oder diejenige?

    2. Würde die Ideengeschichte (wieder) Vollprofessur, wieso wäre dann plötzlich die Besetzung der beiden anderen Lehrstühle durch zwei „weiße“ Männer nicht mehr diskriminierend?

  2. hi carsten,
    zu 1.: das gutachten wurde von einem rechtsanwalt im auftrag des AStA gemacht. der AStA bezahlte es auch. wie bei allen (rechts-)gutachten gilt natürlich auch hier: 3 juristInnen, 4 meinungen. insofern ist dabei definitiv nicht das letzte wort gesprochen.
    zu 2.: der kompromiss mit der aufwertung der ideengeschichte wäre v.a. ein kompromiss im bezug auf die von uns abgelehnte einseitige verschiebung in richtung IB/governance am OSI. dass das nicht alle probleme des neuen strukturplans aus der welt schafft, und dennoch eine stärkung der oben genannten bereiche bedeutet, ist uns bewusst. letzten endes würde jedoch eine gänzliche verweigerung zu verhandlungen und kompromissen unsererseits auch den studierenden schaden.

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