Bericht vom Institutsrat am 11.01.2012

Der erste Institutsrat im neuen Jahr sollte sich vor allem um die Aussprache zur Reform des BA-Studienganges drehen. In einer überraschend konstruktiven und – bis auf eine Ausnahme – diskussionsfreundlichen Weise konnten dann endlich auch wichtige Dinge ausführlich besprochen werden.

Risse und Lütz bleiben am OSI

Frau Börzel begann mit einer Mitteilung, dass Prof. Thomas Risse und Prof. Susanne Lütz an der FU bleiben und die Bleibeverhandlungen somit beendet sind. Cilja Harders kritisierte daraufhin die Art und Weise dieser Bleibeverhandlungen. Aus einer Email des Dekanats an die Mitglieder des Institutsrats, welche unter anderem den Mailverkehr zwischen Präsidium und geschäftsführender Direktion des OSI aufzeigte, wurde ersichtlich, dass ein Vorwurf der Befangenheit bei den Bleibeverhandlungen von Thomas Risse nicht ganz abwegig ist und nachgegangen werden muss. In der Vergangenheit haben genau diese Verhandlungen einigen Arbeitsstellen deutlich mehr Mitarbeiter_innen und Gelder zukommen lassen und wesentlich zu den heutigen Problemen am Institut beigetragen.

Hochschulpakt-Gelder für Lehraufträge und Tutorien?
Im Dezember wurde bekannt, dass die FU Berlin Gelder aus dem Hochschulpakt III bekommt. Diese sind ausschließlich zur Verbesserung der Lehre vorgesehen und dienen unter anderem der Lehrausstattung, der Ausbildung von Mitarbeiter_innen, können aber auch zur Finanzierung von Lehraufträgen und Tutorien genutzt werden. Dies verkündete Tanja Börzel schon in einer Institutsratssitzung im November. Sie sah nach einem Gespräch mit dem Präsidium gute Chancen für die Zusätzliche Finanzierung von Lehraufträgen und Tutorien am OSI. Nun scheint das Geld aber doch nicht so locker zu sitzen. Im Verlaufe des Tages klärt sich in einer Besprechung der Dekan_innen wie das Geld verplant wird. Der Studiendekan Ingo Peters räumte ein, dass möglicherweise alle Gelder bereits an andere Institute vergeben sind. Wir hätten uns dabei etwas mehr Elan bei den Verhandlungen um diese Gelder seitens des Dekanats und der geschäftsführenden Direktion gewünscht.

Institutstag
Der am Montag (9.1) stattgefundene Institutstag wurde noch einmal von den studentischen Vertretern eingebracht. Es wurde kritisiert, dass nur sehr wenige Proferssor_innen und Mitglieder des Institutsrats am Institutstag teilgenommen haben. Darüber hinaus hat sich der Institutstag mit großer Mehrheit unter anderem dafür ausgesprochen, dass in der neuen Studienordnung das Gender Kürzel bestehen bleiben muss und es wurde der studentische Vorschlag der Studienreform befürwortet.

Und wieder grüßt die Studienreform
Seit der letzten Sitzung des Institutsrates hat sich bei der Diskussion um die Studienreform einiges getan. Der von der Mehrheit der Studienreformkommission ausgearbeitete Vorschlag soll neben der Kürzung der Theorie und der Streichung der rechtlichen Grundlage nun auch die Pflichtbelegung eines Seminars mit Gender-Schwerpunkt streichen und dafür eine genderrelevante Hausarbeit enthalten. Die Begründung es gäbe nicht die Kapazitäten, welche Seminare mit einem Gender-Schwerpunkt anbieten können scheint doch äußerst zweifelhaft. Wie kann mensch mit einem abgeschlossenen Studium der Politikwissenschaften noch nie etwas zu Gender gemacht haben? Und wenn dies bei den Lehrenden am OSI wirklich der Fall sein sollte, dann muss bei künftigen Stellenausschreibungen eben genau dies berücksichtigt werden.

All dies hat uns und einige andere Studierende dazu veranlasst, einen Alternativvorschlag für die Reform zu erarbeiten, welcher wie bereits erwähnt, auch beim Institutstag diskutiert wurde. Dieser Vorschlag ist jedoch der äußerste Kompromiss der Studierenden, löst aber zugleich die immer wieder vorgebrachten Kapazitätsprobleme und schafft mehr Wahlfreiheit. Neben der Theorie wird im Pflichtbereich auch das Modul System (bisher BRD und Vergleich) in ein 15 Punkte Modul zusammen gestrichen. Um die in der Theorie verloren gehenden Grundlage zu erhalten, soll ein Wahlpflichtmodul „rechtliche und philosophische Grundlagen“ aus der im Strukturplan stehenden Professur für rechtliche Grundlagen entstehen. Aus den freiwerdenden Kapazitäten im Modul Vergleich soll ein Wahlpflichtmodul „Umweltpolitik und vergleichende Politikfeldanalyse“ geschaffen werden.
Drei anstelle der bisherigen zwei Spezialisierungsmodule ermöglichen darüber hinaus mehr Wahlfreiheit. Seminare sollen weiterhin einen Gender-Schwerpunkt haben und mindestens eins davon muss im Grundstudium belegt werden. Eine institutsweite, regelmäßig stattfindende Fortbildung für die Lehrenden am OSI soll die entsprechende Kompetenz dafür auch ans OSI holen. Zusätzlich sollen Studierende vor Anmeldung der Bachelorarbeit die Möglichkeit haben, zwei Prüfungsleistungen zu streichen.
In der anschließenden Diskussion wurden vor allem Änderungen im Wahlpflichtbereich diskutiert. Die Thematik des Gender-Kürzels konnte aufgrund des Zeitmangels nur andiskutiert werden und auch die mögliche Streichung von Prüfungsleistungen wird erst im Institutsrat in der nächsten Woche diskutiert.

Bei den meisten Punkten zeigten sich die Mitglieder des Institutsrates kooperativ und im Konsens wurden einige Punkte angenommen. Bei dem Wahlpflichtbereich „rechtliche und philosophische Grundlagen“ soll versucht werden die im Strukturplan vorhandene W3-Professur zu nutzen, eventuell umzunominieren und wenn möglich bald auszuschreiben. Allerdings gab es bei der Bezeichnung des Moduls keine Übereinstimmung. Herr Mengel betonte die Wichtigkeit der rechtlichen Grundlagen und kann sich, wie auch Frau Harders, eine Professur rechtliche Grundalgen und Gender vorstellen. Ein Vorschlag von Seiten der wissenschaftliche Mitarbeiter_innen war, das Modul „Recht und Herrschaft“ zu nennen. Über die genaue Bezeichnung der Professur und des Moduls wird ebenfalls nächste Woche weiter diskutiert. Wir begrüßen die allgemeine Bereitschaft sich für diese Professur einzusetzen (auch wenn es möglicherweise nur Absichtserklärungen sind) bestehen aber darauf, dieses Modul und auch diese Professur weiterhin mit einem theoretischen Schwerpunkt zu versehen.

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