Bericht vom Institutsrat am 02.07.2014

Als erstes wurde am Mittwoch im Institutsrat die Studienordnung eines neu eingeführten 30-LP-Moduls Politikwissenschaft für die Studierenden des JFKs beschlossen.

Nächster Tagesordnungspunkt war die Beratung und Abstimmung einer Beschlussvorlage der Ausbildungskommission (ABK) mit Umsetzungsvorschlägen zur Verbesserung der Studienbedingungen im MA-Politikwissenschaft. Angestoßen worden war die Beratung über Möglichkeiten der Verbesserung der Studienbedingungen bereits im letzten Semester von einer Gruppe von Masterstudierenden, die in einem ausführlichen Brief an den Institutsrat Missstände angeprangert hatten, die zum Teil mit der neuen Masterstudienordnung verbunden sind, zum Teil aber auch alle Studierenden des OSIs betreffen. Als konkrete Verbesserungsvorschläge hatte die Ausbildungskommission (ABK) drei Punkte formuliert:

1. Ko-Ankündigungen: Zur Erhöhung der Wahlfreiheit der Studierenden empfahl die ABK Ko-Ankündigungen im gesamten Lehrangebot des OSIs. Ko-Ankündigungen bedeuten die mehrfache Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu verschiedenen Modulen. Der Institutsrat einigte sich darauf, dass die ABK im Zuge der Lehrplanung Vorschläge für inhaltlich sinnvolle Ko-Ankündigungen machen soll und die Lehrenden gebeten werden, ebenfalls ihrerseits Vorschläge für Ko-Ankündigungen ihrer Lehrveranstaltungen zu machen. Die Ko-Ankündigungen werden dann vom Institutsrat beschlossen. Dabei wird die Modularisierung generell beibehalten, Ko-Ankündigungen aber dort vorgenommen, wo es inhaltlich sinnvoll ist. Diese Praxis sollte schon ab dem kommenden Wintersemester umgesetzt werden.

2. Spezialisierungsmodule: Da es bisher in der neuen Masterstudienordnung keine Spezialisierungsmöglichkeiten gab, empfahl die ABK die Einrichtung von Spezialisierungsmodulen im Master durch eine Änderungsordnung, oder eine neue Auslegung der bisherigen Ordnung, die beim vierten Wahlpflichtmodul die Belegung eines Moduls erlaubt, das bereits belegt wurde. Der Institutsrat einigte sich auf letztere Variante.

3. BA/MA-Trennung: Hier empfahl die ABK den in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) in §4 Abs. 2 ermöglichten Rahmen des übergreifenden Wählens von 15 LP zu nutzen, so dass MA-Studierende künftig bis zu drei BA-Hauptseminare und BA-Studierende bis zu drei MA-Seminare besuchen dürfen.
Dieser Punkt wurde länger und kontroverser diskutiert. Besonders Prof. Dr. Thomas Risse sprach sich scharf gegen das übergreifende Wählen aus und betonte, dass ein Bachelor- ein Bachelorstudiengang und ein Master- ein Masterstudiengang bleiben müsse. Von Seiten der Studierenden wurde auf die hier implizierten Annahmen von Wissenshierarchien zwischen Bachelor- und Masterstudis, sowie unterschiedlicher Qualifikationsziele der Studiengänge zahlreich reagiert. So wurde argumentiert, dass die Bewerbungsbedingung für den Master lediglich das Vorweisen von 60 LP in Politikwissenschaft sei, während Bachelorstudis im Hauptstudium bereits bis zu 120 LP absolviert hätten. Außerdem sei in den Seminaren keine Veränderung der didaktischen Methoden seit Einführung der strikten BA/MA-Trennung merkbar gewesen. Hierauf wurde allerdings entgegnet, dass dann eben an der didaktischen Umsetzung der Trennung gearbeitet werden müsse.

Des Weiteren wurde diskutiert, ob das übergreifende Wählen zu einer gleichmäßigeren oder ungleichmäßigeren Verteilung über die Seminare führen würde und ob das übergreifende Wählen in der RSPO eher als Ausnahme gedacht ist, oder nicht sogar rechtlicher Spielraum für übergreifendes Wählen in einem noch höheren Umfang als 15 LP in „begründeten Ausnahmefällen“ besteht. Letzteres erscheint uns die weitaus plausiblere Auslegung der RSPO.

Ein weiterer strittiger Punkt war die technische Umsetzung des übergreifenden Wählens. Frau Herforth und Frau Köhn aus dem Studien- und Prüfungsbüro äußerten hier Bedenken darüber, ob die Regelung über Campus Management umsetzbar sei. Auf den Vorschlag, das übergreifende Wählen, wie in der ABK-Vorlage vorgesehen, auf Grundlage von Papierscheinen durchzuführen, wurde ebenfalls ablehnend reagiert und auf den erhöhten Aufwand im Prüfungsausschuss durch zusätzliche Anträge auf Anerkennung von Lehrveranstaltungen verwiesen. Obwohl die genaue Umsetzung in der Tat noch geklärt werden muss, schien uns eine Argumentation mit technischem Aufwand recht unverhältnismäßig im Vergleich zu den inhaltlichen Vorteilen des übergreifenden Wählens.
Schließlich wurde sich darauf geeinigt, dass die ABK sich zunächst weiter mit dem Studien- und Prüfungsbüro über Möglichkeiten der technischen Umsetzung des übergreifenden Wählens verständigen soll. Es bleibt also abzuwarten, ob und inwieweit das übergreifende Wählen von BA- und MA- Veranstaltungen in Zukunft möglich gemacht werden kann.

Unter dem darauffolgenden Tagesordnungspunkt wurde ein Folgeantrag zur Förderung der Veranstaltung zu feministisch-materialistischer Staatstheorie vom 13.6. besprochen. Es wurde beschlossen, die durch den ersten Antrag auf Mittel zur Finanzierung studentischer Projekte noch nicht abgedeckten Kosten durch am Fachbereich zur Verfügung stehende Mittel zur Finanzierung von Gasttätigkeiten externer Dozierender zu decken.

Des Weiteren wurde ein erster Entwurf zur Ausschreibung einer W3-Professur als vorgezogene Nachfolge von Prof. Dr. Oskar Niedermayer im Bereich „Politische Soziologie“ diskutiert. Da die Professur nicht nur Lehre im Bereich „Politische Soziologie“ (BA), sondern auch in den Bereichen „Politisches System der BRD“ (BA) und „Politische Systeme“ abdecken soll, heißt der Titel der Ausschreibung bisher „Politische Soziologie der BRD“. Als Forschungsschwerpunkt sind in dem Entwurf die deutschen Parteien und das deutsche Parteiensystem genannt.
Eine Kritik an diesem verengten Forschungsschwerpunkt, der wir stark zustimmen, wurde zunächst von den WiMis geäußert. Zu dessen Erweiterung schlugen sie Spiegelstriche wie „Forschung zu Gewerkschaften und sozialen Bewegungen“, „politische Einstellungsforschung“ und „Migrationsforschung“ vor. Prof. Dr. Oskar Niedermayer selbst war dagegen der Meinung, eine solche Ausschreibung sei zu breit und könne nicht bedient werden. Unsere Kritik richtete sich außerdem auf den Titel der Ausschreibung, in dem bisher „BRD“ steht. Diese starke zeitliche Eingrenzung wird unserer Meinung weder den sozialen Bedingungen noch der Historizität des deutschen Parteiensystems gerecht. Abgesehen davon akzeptieren wir natürlich auch die Einschränkung auf Parteienforschung nicht. Es stand jedoch an diesem Mittwoch zunächst keine Beschlussfassung an.

Es wurde außerdem ein Antrag des Prüfungsbüros und der Lehrplanung beschlossen, die regulären Colloquien zur Deckung des notwendigen Bedarfs im Modul Wissenschaftspraxis der auslaufenden Masterstudienordnung (257a) sowie in der Diplomstudienordnung von 2007 (021c) anzubieten.

Ferner wurden die von der Qualitätssicherung erhobenen Zahlen zur Überprüfung fachbereichsinterner Belegung fachfremder Module zur Kenntnis genommen. Hintergrund ist, dass das Institut für Publizistik offenbar Kontingentvereinbarungen einführen möchte, um die Zahl der OSI-Studis zu begrenzen, die dort Kurse belegen. Deshalb wurden nun auch am OSI zahlen erhoben, um zeigen zu können, dass auch viele Publizist*innen am OSI studieren. Wir halten sowohl diese Erhebung als auch Kontingentvereinbarungen insgesamt für problematisch, wenn es darum geht Plätze in Veranstaltungen für externe Studis und damit auch die Wahlfreiheit zu beschränken.

Schließlich brachten wir noch einen Tagesordnungspunkt zum Thema Lehrplanung ein. In der letzten Sitzung hatte sich Prof. Dr. Sven Chojnacki bereiterklärt, notfalls einen externen Lehrauftrag durch Gelder seiner Arbeitsstelle zu finanzieren, damit im Gender-Modul der auslaufenden Masterstudienordnung im kommenden Wintersemester wenigstens ein Gender-Seminar sicher angeboten wird. Für Studierende dieser Studienordnung stellt sich jedoch weiterhin das Problem, dass sie ihr Studium im kommenden Wintersemester nicht abschließen können, falls sie das Gendermodul absolvieren wollen und dafür noch beide im Modul vorgesehenen Seminare brauchen. Uns wurde entgegnet, dass es für solche Anliegen in Bezug auf das Lehrangebot des kommenden Semesters nun zu spät sei und wir uns damit an andere Gremien richten sollten.

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