* Bericht Institusrat 23.11.16 bzgl VG Wort *

Es sieht so aus, dass die FU sich nun auch endgültig entschieden hätte, dem Vertrag der Kultusministerkonferenz mit der VG Wort, nach dem ab 01.01.2017 die Länder keine Pauschale mehr bezahlen, sondern die Unis 0,8 ct pro Seite pro Studi einzeln abgerechnet bekommen, nicht beizutreten. Da es dann keinen Vertrag gibt, der dann das Urheberrecht regelt, müssen folglich bis zum 1. Januar 2017 alle Texte von Blackboard runter.

Bedenken zum Vertrag gibt es sowohl rechtlicher als auch technischer Natur: Der Vertragstext sei sehr unklar formuliert, es werde nicht klar, wie die Teilnahme und Textabrufung kontrolliert werde und die VG Wort wolle stichprobenhaft Zugang zum BB bekommen, was nicht gern gesehen ist. Technisch ist das System, mit dem die VG Wort die Texte kontrollieren möchte LMS implementiert und für BB noch gar nicht vorhanden. Dies an BB anzupassen dauere wohl auch noch 1-2 Jahre. Außerdem schössen die Personalkosten in die Höhe. Es gab einen Feldversuch in Osnabrück, in dem nur für diese Arbeit 20.000 € mehr für Mitarbeiter*innen ausgegeben wurde.

Die Landesrektor*innen und -präsident*innen Konferenz empfehle allen Universitäten, dem Vertrag nicht beizutreten, auch die HU und die TU wären sicher, nicht beizutreten. Keine Universität in Deutschland sei diesem Vertrag überhaupt bisher beigetreten. Das Ziel: Die VG Wort durch Einnahmenentzug wieder an den Verhandlungstisch zu kriegen und sich hochschulübergreifend zu vernetzen. Die VG Wort erhält bisher alleine in Berlin einen 6stelligen Betrag im Jahr, der würde dann 2017 schlagartig auf 0€ fallen. Das angestrebte Ziel der Unis sei es, neue Pauschal-Vergütungs-Verträge zu schließen, das wäre im Endeffekt eine Gelderumverteilung vom Land zu den Unis und von dort zur VG Wort (statt wie bisher direkt von den Ländern zur VG Wort). Ein weiteres Angebot wäre dann, alle 5 Jahre eine neue Pauschale zu verhandeln und dann jeweils Stichprobenartig zu schauen, wie viele Texte überhaupt verwendet werden und wie die Teilnehmer*innenzahlen sich ändern, um eine angemessene Pauschale zu finden.

Ab dem 01.01.17 gibt es also erstmal keine legale Nutzung mehr über Blackboard, sondern nur über Kopiervorlagen und Semesterapparate und alles, was als E-Ressource online in der Bibliothek verfügbar ist. Dazu gäbe es aber dann eine Handreichung. Die FU sei weiterhin der Rechtsauffassung, dass die bereits für 2016 gezahlte Pauschale das komplette Wintersemester beinhalte und also bis 31.März gehen müsse, die drei Monate liegen also in einer Grauzone. Ganz wichtig ist es, auch nicht mehr genutzte BB Kurse abzustellen, da sonst immer weiter Urheberrechtsgebühren anfallen (fun fact: zurzeit liegen ca. 1,5 Mio. Texte auf BB – Beklagt wurde, dass dadurch Studis gar nicht mehr recherchieren in der Bib lernten, da BB eine Art Parallelbib geworden sei). Das müssen alle Lehrenden für ihre eigenen Kurse zum 01.01.17 machen, um keine rechtlichen Schwierigkeiten zu kriegen.

Wir empfehlen daher eine Sicherungskopie von Texten anzulegen, die in der Zukunft noch gebraucht werden, dann aber nicht mehr über BB verfügbar sein werden.

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