Zivilklausel

Liebe Menschen,

nach diversen Verzögerungen durch professorale Mitglieder des Fachbereichsrates Politik und Sozialwissenschaften wurde die Entscheidung über die Einführung der Zivilklausel am Fachbereich in das Sommersemester verschoben (mehr Infos über den bisherigen Verlauf der Diskussion unter http://akzk.blogsport.de/). Am kommenden Mittwoch steht die Zivilklausel nun endgültig im neu zusammengesetzten Fachbereichsrat zur Abstimmung! Wir rufen noch einmal dazu auf gemeinsam als Studierende ein Zeichen für eine zivile Universität zu setzen! Seid dabei in der entscheidenden Sitzung!
Mittwoch 08.05., 9.00 Uhr, Ihnestr. 21, Hs 1B.

Für Menschen, die sich bisher noch nicht eingehender mit der Zivilklausel auseinandergesetzt haben, folgt unten noch einmal der zur Abstimmung stehende Entwurf und einige Argumente für seine Umsetzung.

Beste Grüße und bis Mittwoch!
Euer Arbeitskreis Zivilklausel

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Zivilklausel
Der Fachbereichsrat Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin beschließt:

1) Lehre, Forschung und Studium dienen nur zivilen und friedlichen Zwecken. Der Fachbereich steht in der Verantwortung, einen Beitrag für eine dauerhaft friedliche Gesellschaftsordnung in nationalem wie auch internationalem Rahmen zu leisten.

2) Die am Fachbereich arbeitenden Professor_innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen beteiligen sich nicht an Projekten explizit militärischen Nutzens bzw. explizit militärischer Zielsetzung und lehnen entsprechende Forschungsmittel und -themen ab.

3) Bei zukünftigen Personalentscheidungen werden die oben genannten Kriterien berücksichtigt. Zu beachten ist dabei insbesondere, ob Bewerber_innen gegenwärtig mit Rüstungsunternehmen oder Stiftungen von Rüstungsunternehmen zu Projekten explizit militärischen Nutzens bzw. explizit militärischer Zielsetzung in Lohnarbeitsverhältnissen stehen oder ehrenamtlich für sie tätig sind.

4) Forschende veröffentlichen Forschungsziele, Forschungsfragen, Drittmittelgeber_innen, Kooperationspartner_innen, sowie Finanzvolumen der Drittmittel vor Beginn ihrer Forschung. Die Zurückhaltung von Informationen über Forschungsprojekte aufgrund einer Geheimhaltungsklausel ist hierbei nicht zulässig. Zusätzlich geben Forschende vor Beginn ihrer Forschung eine Risiko- und Folgenabschätzung ab, in der sie die mögliche militärische Nützlichkeit bzw. den möglichen Gebrauch für friedensfeindliche Absichten reflektieren.

5) Im Zuge der Etablierung der Zivilklausel wird ein Ethikrat gebildet. Die Vertreter_innen der Statusgruppen im Fachbereichsrat berufen jeweils aus ihrer eigenen Statusgruppe zwei Mitglieder des Ethikrates für eine Dauer von zwei Jahren. Bei begründeten Bedenken kann von einem Mitglied des Fachbereichsrats der Ethikrat einberufen werden. Der Ethikrat spricht Empfehlungen für die Entscheidungen des Fachbereichsrates aus. Für diese Empfehlungen zu berücksichtigende Kriterien sind u.a.: Geldgeber_innen von Projekten, Forschungsthema, Forschungsziel, sowie angewandte Methoden.

Warum eine Zivilklausel am Fachbereich?
Der Fachbereich PolSoz ist der Ausgangspunkt für Zivilklauseln an allen Fachbereichen der FU. Ziel ist die Abdeckung der gesamten Universität, Vorbereitungen für die Einführung von Zivilklauseln an anderen Fachbereichen laufen bereits. Unseres Erachtens muss eine wirksame Zivilklausel an die Fachbereiche rückgekoppelt sein, einerseits um eine kritische Öffentlichkeit und Einbindung von Universitätsangehörigen auf niedriger Ebene zu gewährleisten, andererseits um in Streitfällen mit der nötigen Expertise über Grenzfälle entscheiden zu können.

„Explizit militärischer Nutzen“
Der erste Satz des zweiten Punktes der Zivilklausel lautet: „Die am Fachbereich arbeitenden Professor_innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen beteiligen sich nicht an Projekten explizit militärischen Nutzens bzw. explizit militärischer Zielsetzung und lehnen entsprechende Forschungsmittel und -themen ab.“ Damit möchten wir der Sorge Rechnung tragen, dass Forschungsprojekte, deren Ergebnisse unvorhersehbarer Weise als ein unerwünschtes Nebenresultat eben auch militärisch nutzbar sein könnten, als unter die Zivilklausel fallend eingestuft werden. Angesichts der Versuche die Bundeswehr als „Teil der Friedensbewegung“ umzudeuten, greift eine Formulierung, die nur auf eine Festlegung von Wissenschaft auf „friedliche Absichten“ abzielt, ins Leere. Deshalb hier die Erweiterung des Textes um den „militärischen Nutzen“ von Forschungsprojekten.

Umsetzung der Forderungen der Urabstimmung 2011
Mit der Einführung der Zivilklausel wird ein zentraler Punkt der Urabstimmung der FU-Studierenden vom Januar 2011 erfüllt. Dort stimmten etwa 90% dafür, dass Forschung, Lehre und Studium „nur zivilen Zwecken“ dienen solle. Weiter heißt es im Text der Urabstimmung: „Als Drittmittelgeber ausgeschlossen werden insbesondere Rüstungsindustrie und Bundeswehr.“ Dem soll nun nachgekommen werden.

Militärs als Professor_innen?
Der dritte Punkt der Zivilklausel betont die Berücksichtigung der Kriterien auch bei der Auswahl von Bewerber_innen für offene Stellen. Dies soll Vorgänge wie in Tübingen verhindern, wo der Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz Wolfgang Ischinger zum Honorarprofessor berufen wurde. Unseres Erachtens können solche Bewerber_innen dem Anspruch auf eine ergebnisoffene wissenschaftliche Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht werden und schränken damit die Lehrqualität ein. Eine solche Berufungspraxis steht außerdem gegen unsere Auffassung der Universität als Raum konstruktiver Erarbeitung friedlicher Lösungsmethoden gesellschaftlicher Probleme. Öffentliche universitäre Gelder sollten eben diesem Zwecke dienen, anstatt Mittel der gewaltsamen Konfliktführung ohne deren Lösung zu propagieren.

Öffentliche Institutionen ohne Transparenz?
Punkt vier der Zivilklausel sieht die Veröffentlichung von Forschungszielen, Forschungsfragen, Drittmittelgeber_innen, Kooperationspartner_innen, sowie Finanzvolumen der Drittmittel von Forschungsprojekten vor. Unseres Erachtens sollte diese Form der Transparenz in öffentlichen Institutionen der gängige Standard sein, schließlich werden sie von der gesamten Gesellschaft finanziert, in deren Auftrag die Forschung betrieben werden sollte. Möglichkeiten der Kritik eröffnen sich zudem erst durch den Zugang zu Informationen über bestehende Projekte.
Die vorgesehene kurze Risiko- und Folgenabschätzung durch Forschende sehen wir als einen weiteren Beitrag zu wissenschaftlicher Transparenz. Der Öffentlichkeit kann somit der ohnehin bei Forschenden stattfindende Reflexionsprozess über die militärische Nützlichkeit der Ergebnisse nachvollziehbar gemacht und ohne wirklichen Mehraufwand veröffentlicht werden. Außerdem nähmen Forschende so eine notwendige Vorbildfunktion für Studierende ein. Bei für militärische Nutzung absolut irrelevanten Forschungsprojekten würde eine Stellungnahme in einem Satz genügen.
Eine mögliche Ebene zur Veröffentlichung relevanter Punkte von Forschungsprojekten wäre die bereits bestehende Forschungsdatenbank der FU Berlin (https://eforschung.ecampus.fu-berlin.de/dmv). Ein Blick in diese lohnt auch jetzt schon hinsichtlich der Beurteilung von Forschungsprojekten als von militärischem Nutzen.

Wirksame Klausel ohne Ethikrat?
Der unter Punkt 5. vorgesehene Ethikrat orientiert sich an ähnlichen Strukturen anderer Universitäten. Die Kriterien, an denen sich die Empfehlungen des Ethikrates orientieren sollen, ermöglichen unseres Erachtens eine differenzierte Beurteilung von Forschungsprojekten unter Berücksichtigung des dual-use-Problems.

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