Es sollte der Tag werden, an dem sich der Fachbereich PolSoz mit einer Zivilklausel eindeutig zur gesellschaftlichen Verantwortung von Wissenschaft positionieren wollte. Es waren zahlreiche Studierende gekommen, die sich zunächst das Tagesgeschäft anhörten.
Neben neuen Studien- und Prüfungsordnungen für den Bachelor Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie den deutsch-französischen Doppelmaster Politikwissenschaft beschloss der Fachbereichsrat eine neue Studien- und Prüfungsordnung für den Master Politikwissenschaft. Nachdem im direkt vorangegangenen Institutsrat die letzten Details – meist mit Verweis auf die Allmacht des Rechtsamtes – geklärt worden waren (Resultat ist vor allem eine eingeschränkte Wahlfreiheit im Ergänzungsbereich), dominierte im Fachbereichsrat die Verwirrung über die Anerkennung von affinen Modulen. Laut neuer Studienordnung muss die „Wählbarkeit aufgrund von Beschlüssen der jeweils zuständigen Organe [der aufnehmenden Institute] zugesichert worden“ sein. Was diese Formulierung des Rechtsamts konkret heißt, konnte niemand abschließend erklären. In der Praxis müssen die Studierenden weiterhin mit Dozierenden in den jeweiligen Veranstaltungen, die sie sich als affine Module anrechnen lassen wollen, verhandeln. Laut Bernd Ladwig ändert sich also nicht viel, das Risiko liege letztlich bei den Studierenden. Fünf Enthaltungen zeigten dann auch die Unsicherheiten und Unzufriedenheiten, die immer noch mit der neuen MA-Ordnung verbunden sind.
Richtig wach wurden die Mitglieder des Fachbereichsrat aber erst als über die Etablierung einer Zivilklausel am Fachbereich beraten – und eigentlich auch abgestimmt – werden sollte. Zunächst wurde von vielen Seiten die Initiative des Arbeitskreises Zivilklausel begrüßt. Nachdem der Arbeitskreis Zivilklausel den aktuellen Entwurf, der nach unzähligen Vertagungen, intensiven Diskussionen im Fachbereichsrat und zögerlicher Mitarbeit einiger weniger Vertreter*innen von Mittelbau- und professoraler Seite außerhalb des Gremiums entstanden war, vorgestellt hatte, wurden erneut Bedenken an den Formulierungen geäußert, dass sich Forschende verpflichten, nicht an Projekten mit „explizit militärischem Nutzen beteiligen“. Außerdem stieß die Einrichtung eines Ethikrats, der die Einhaltung der Kriterien gewährleisten und den FBR bei strittigen Fragen beraten soll, auf Ablehnung.
Was dann passierte, war nicht neu. Mit dem Verweis, dass die Klausel in ihrer jetzigen Form keine Mehrheit finden würde, stellte Bernd Ladwig den Antrag auf Vertagung des Punktes. Mit sechs Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde die Beschlussfassung über eine Zivilklausel auf die nächste Sitzung verschoben. Dort soll es neben dem Entwurf des Arbeitskreis Zivilklausel über eine zweite Version abgestimmt werden, die von Bernd Ladwig und Forschungsdekanin Birgitt Röttger-Rössler erarbeitet wird. Auch wenn Klaus Segbers bereits unkte: „Diese Zivilklausel ist nicht weichspülbar.“ – genau das ist zu befürchten. Wir werden uns deshalb dafür einsetzten, dass es an unserem Fachbereich eine starke Zivilklausel gibt, die den Ansprüchen an eine gesellschaftspolitisch verantwortungsvolle Wissenschaft gerecht wird.
(weitere Informationen über den Verlauf der Diskussion auf: http://akzk.blogsport.de)
Der nächste Fachbereichsrat findet am 06. Juni statt. Neben der Zivilklausel soll es dann auch eine Diskussion über die problematische Praxis bei der Besetzung bei sogenannter KFN-Stellen (Kommission zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen) geben, die in der Vergangenheit meist mit eng formulierten und auf bestimmte Personen zugeschnittenen Ausschreibungen verbunden war.