Positionierung GEGEN das geplante Ordnungsrecht an Berliner Hochschulen

Der folgende Antrag der FSI*OSI wurde am 26.04.2024 im Studierendenparlament mit großer Mehrheit angenommen und gilt somit als die offizielle Position der Studierendenschaft.

Für Opferschutz. Gegen Paralleljustiz.

Das Studierendenparlament positioniert sich gegen die geplante Einführung eines neuen Ordnungsrechts an Berliner Hochschulen.

Es erkennt zugleich an, dass man, auch angesichts des tätlichen Angriffs auf unseren Kommilitonen Lahav Shapira, neue Möglichkeiten für Opferschutz auf dem Campus diskutieren muss.

Das Studierendenparlament bringt zum Ausdruck, dass die aktuell vom Berliner Senat geplante Verschärfung des Hochschulgesetzes diesem Anspruch nicht gerecht wird.

Anstatt tatsächlich effektive Sofortmaßnahmen für Opferschutz zu ermöglichen, würde sie eine Paralleljustiz einführen, deren repressiver Maßnahmenkatalog vornehmlich der Bestrafung von Studierenden dient.

Das ist vehement abzulehnen.

Insbesondere zu kritisieren sind die breiten Interpretationsspielräume, die der aktuelle Entwurf unter anderem durch eine fehlende Definition des Begriffs „Gewalt“ bietet.

Sie ermöglichen einen massiven Missbrauch des Gesetzes zur Einschüchterung Studierender und Unterdrückung von politischem Engagement, das der Hochschulleitung unliebsam ist.

Problematisch ist zudem die Intransparenz des einzusetzenden Gremiums, das im Zweifelsfall auch über die Zwangsexmatrikulation Studierender und extreme Einschränkungen des Grundrechts auf Bildung entscheiden würde.

Diese Intransparenz ergibt sich dadurch, dass die gesamte Studierendenschaft im entsprechenden Gremium nur durch eine Person vertreten sein muss und alle beteiligten Personen der Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Opfer von Gewaltdelikten oder sexuellen Übergriffen den Täter oder die Täterin im Hörsaal wiedertreffen. Eine Ablehnung der vorgeschlagenen Verschärfung des Hochschulgesetzes ist dennoch dringend notwendig.

Der Ausschluss von Studierenden aus digitalen Angeboten der Hochschule bietet kaum ersichtliche Vorteile. Eine Exmatrikulation wäre erst nach einem zweiten Verstoß möglich und eine Rüge ist insgesamt wenig effektiv. Hier zeigt sich ein Fokus auf repressive Bestrafung, anstelle von tatsächlichem Opferschutz.

Vor allem, wenn es um die Bandbreite der Tatbestände geht, greift der Entwurf viel zu weit. Darüber hinaus sind Exmatrikulationen insbesondere für Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft eine extreme Maßnahme.

Wir müssen uns als Studierendenschaft geschlossen gegen derartige Repressionen stellen.

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